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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit einem Thai (Gelesen: 7.467 mal)
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.09.2004 um 17:20:34
 
Hallo an alle,

seit zwei Jahren kenne ich meinen Freund, nun haben wir uns entschlossen in Deutschland eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Dieser Entschluss wurde im März dieses Jahres gefasst, nun scheinen die Papiere komplett zu sein:

- Pass
- Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung des Heimatbezirksamtes
- Ledigkeitsbescheinigung des Zentralregisteramtes in Bangkok
- Wohnsitzbescheinigung des Heimatbezirksamts

alles übersetzt (Legalisierung ist in Arbeit) und mehrfach abgestempelt  Smiley

Unterlagen, soweit sie mich betreffen, habe ich ebenfalls:

- Aufenthaltsbescheinigung
- Abstammungsurkunde
- Personalausweis / Pass

soweit so gut.

Am 10. August des Jahres bin ich zusammen mit meinem Freund auf die Botschaft in Bangkok, sah die Schlange, wartete gut eine Stunde und fuhr wieder nach Hause. So ging es nicht. Ich erinnerte mich, dass in Chonburi, nicht weit von Bangkok, ein Deutscher ein Visa-Vermittlungsbüro betreibt. Kein Abzocker, gut beleumundet, ich kenne ihn aus diversen Thailand-Foren (ich betreibe selbst eines). Hatte immer sehr gute Kritiken, der Mann.

Wir also hin, er sagt "kein Problem", Unterlagen sind komplett, 980,- Euro, zahlbar nach Rückkehr nach Deutschland, alles inklusive: Flug, Versicherung, Übersetzung, Visagebühren, Übersetzungen, Legalisierung, einfach alles. Alles klar, so machen wir das.

Der Mann sagte mir, dass durch Zahlung von 1.200 Baht (ca. 24,- EUR) die Botschaft die Unterlagen per Fax an die Ausländerbehörde in Düsseldorf schicken würde und der Vorgang so enorm beschleunigt würde. Gut, 24,- EUR mehr, kein Problem. Nach zwei bis drei Wochen sei das Visum fertig und mein Freund könne einreisen. Das war am 23. August. Am 28. August flog ich nach Deutschland zurück. Am 31. August gingen der Vermittler und mein Freund zur Botschaft um die Unterlagen abzugeben. Ich bekam eine Mail von Mr. Bernd (so heisst der Vermittler) dass am 1. September die Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorliegen würden (per Fax aus Bangkok).

Und nun kommts: Ich also morgens zur Ausländerbehörde - keine Unterlagen da. Ich lasse mir Namen und Telefonnummer der zuständigen Bearbeiterin geben und ziehe wieder ab. Nachmittags rufe ich sie an und sie sagt mir, dass per Fax sowas gar nicht abgewickelt wird und überdies eine Einreise erst möglich sei, nachdem das Standesamt den Termin zur Eingehung der Partnerschaft bestimmt hat.

Den Termin beim Standesamt bekomme ich aber erst nach Legalisierung der Papiere.

Frage also nun:

1. Ist es richtig, dass die Botschaft(en) die Unterlagen per Fax an die Ausländerbehörde senden um den Vorgang zu beschleunigen?

2. Ist es richtig, dass ein Visum zur Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erst nach der Terminsbestimmung durch das Standesamt erteilt werden kann?

3. Kann ich irgendwas tun, um die Sache voranzutreiben?

Ich verdiene recht gut, bin selbständig, nicht vorbestraft, mache sowas zum erstenmal, war weder verheiratet noch verpartnert. Mein Freund war ebenfalls noch nie im Ausland (ist also hier mit Sicherheit nicht aktenkundig), nicht vorbestraft, ist gelernter Koch und möchte nach erfolgter Verpartnerung (was für ein Wort) hier als Spezialitätenkoch (Abschluss der Thai Culinary Association hat er) in einem Thai-Restaurant arbeiten. Arbeitgeber hat schon Interesse bekundet. Lebensunterhalt ist also gesichert.

Vierte Frage: Welche Unterlagen möchte das Ausländeramt von mir als Selbständiger zum Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts?

Fragen über Fragen... Hoffentlich gibts Antworten.

Viele Grüsse und danke im Voraus.
Dieter
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.09.2004 um 17:24:35
 
ach so, noch was vergessen. Sonst hätte ich gar nicht gepostet: Das Ausländeramt sagte mit, das ich mal von einer Wartezeit von ca. drei bis vier Monaten ausgehen soll.

Der Vermittler sprach von drei Wochen.
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 01.09.2004 um 20:20:19
 
Hi Dieter,

als erstes mal der Nachzug von Lebenspartnern ist in § 27a AuslG geregelt.

Zitat:
1. Ist es richtig, dass die Botschaft(en) die Unterlagen per Fax an die Ausländerbehörde senden um den Vorgang zu beschleunigen?

Es ist theoretisch schon möglich, dass der Visumantrag per Fax an die Ausländerbehörde gesandt wird. Der "normale Weg" ist allerdings über das Bundesverwaltungsamt an die Ausländerbehörde.


Zitat:
2. Ist es richtig, dass ein Visum zur Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erst nach der Terminsbestimmung durch das Standesamt erteilt werden kann?

Ein Rechtsanspruch auf Familiennachzug besteht erst nach erfolgter "Verpartnerung". Gem. 18.0.1 AusG-VwV kann zum Zweck der Eheschließung eine Aufenthaltsbewilligung (Visum) erteilt werden,
Zitat:
wenn der Eheschließung keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie unmittelbar bevorsteht. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtilche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszuegnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Diese Vorschrift ist auf die Verpartnerung analog anzuwenden.


Zitat:
3. Kann ich irgendwas tun, um die Sache voranzutreiben?

Naja, etwas Zeit solltet ihr schon haben.


Zitat:
Vierte Frage: Welche Unterlagen möchte das Ausländeramt von mir als Selbständiger zum Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts?

Die Ausländerbehörde wird voraussichtlich eine Verpflichtungserklärung von Dir verlangen. Informiere Dich am Besten bei deiner zuständigen ABH, welche Unterlagen sie dafür benötigen. In der Regel dürfte eine Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen als Einkommensnachweis ausreichen.

Viele Grüße
Bine
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muewi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.09.2004 um 20:27:20
 
Hi,

ich habe mit meinem Freund aus Sri Lanka vor 2 Jahren eine Lebenspartnerschaft geschlossen. Hat über 1 Jahr gedauert, bis wir alles zusammen hatten sodass wir den Termin vom Standesamtr bekamen.

1. Meines Wissens schickt die Botschaft die Unterlagen mit einem Kurier.

2. Die Ausländerbehörde hat das OK für das Visum erst dann zur Botschaft in Colombo gefaxt, als der Termin beim Standesamt zur Eingehung der Lebenspartnerschaft feststand. Die Papiere müssen vorher alle legalisiert sein, sonst bekommst Du keinen Termin.

3. Ich kann euch nur raten beim Standesamt nachzufragen, was die alles an Papieren sehen wollen. Diese dann zu beschaffen, zu legalisieren (evtl. übersetzen lassen) und hoffen, dass dies alles innerhalb von 6 Monaten über die Bühne geht. Ansonsten kann es euch passieren, dass ihr bestimmte Papiere (z. B. Ledigkeitsbescheinigung) erneut beschaffen müsst usw. Uns ist das passiert.

4. Viel Geduld mitbringen Smiley

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Ich habe gelernt, dass, nur weil jemand Dich nicht so liebt, wie Du es Dir wünschst, es noch lange nicht heißt, dass er Dich nicht mit allem liebt, was er hat.&&
 
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Mick
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Antwort #4 - 01.09.2004 um 20:31:43
 
Zitat:
1. Ist es richtig, dass die Botschaft(en) die Unterlagen per Fax an die Ausländerbehörde senden um den Vorgang zu beschleunigen?


Hallo Dieter,
in der Regel schicken die Botschaften ein "Vorab-Fax" (mittlerweile auch eMail, kommt drauf an) an das BVA. Mit dem gleichen Medium geht die Geschichte zur ABH.

Allerdings werden dann die Originalunterlagen per Kurier zum BVA geschickt, von da per Post zur ABH. Der Weg dauert ungefähr 1 bis 2 Wochen, in seltenen Fällen 3 Wochen.

Zitat:
2. Ist es richtig, dass ein Visum zur Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erst nach der Terminsbestimmung durch das Standesamt erteilt werden kann?


Wie bei "normalen Eheschließungen" hängt das nun wirklich von jeder ABH einzeln ab. Manchen reicht es, dass Papiere da sind, manche wollen die vorher vom Standesamt gecheckt haben. Keine Ahnung, wie es bei Deiner ABH ist.

Zitat:
3. Kann ich irgendwas tun, um die Sache voranzutreiben?


Vielleicht mal zwischendurch beim BVA anrufen und fragen, ob der Visumsantrag schon dort war. Sollte das bestätigt werden, kriegste auch Art und Termin der Weiterleitung mitgeteilt. Dann ggf. bei der ABH nachfragen.

Zitat:
Ich verdiene recht gut, bin selbständig, nicht vorbestraft, mache sowas zum erstenmal, war weder verheiratet noch verpartnert. Mein Freund war ebenfalls noch nie im Ausland (ist also hier mit Sicherheit nicht aktenkundig), nicht vorbestraft, ist gelernter Koch und möchte nach erfolgter Verpartnerung (was für ein Wort) hier als Spezialitätenkoch (Abschluss der Thai Culinary Association hat er) in einem Thai-Restaurant arbeiten. Arbeitgeber hat schon Interesse bekundet. Lebensunterhalt ist also gesichert.


Spricht alles für Euch Zwinkernd

Zitat:
Vierte Frage: Welche Unterlagen möchte das Ausländeramt von mir als Selbständiger zum Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts?


Auch das kann unterschiedlich sein. Z.B. letzter Steuerbescheid und GuV, oder Bescheinigung vom Steuerberater über Gewinn nach Abzug Einkommenssteuer und Krankenversicherung. Da ist einiges denkbar. Hast Du schon einmal geguckt, ob Deine ABH im Internet angibt, welche Unterlagen für eine Verpflichtungserklärung benötigt werden?

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Antwort #5 - 01.09.2004 um 20:34:51
 
Na, ich würde sagen, hier haben einige zeitgleich an einer Antwort gebastelt Zwinkernd

Ich sach doch immer:  i4a is great
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Antwort #6 - 01.09.2004 um 21:07:40
 
Zitat:
Na, ich würde sagen, hier haben einige zeitgleich an einer Antwort gebastelt


Aber ich war die Schnellste  [beifall=beifall.gif] :rofl2
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Antwort #7 - 02.09.2004 um 09:41:27
 
Zitat:
Ich erinnerte mich, dass in Chonburi, nicht weit von Bangkok, ein Deutscher ein Visa-Vermittlungsbüro betreibt. Kein Abzocker, gut beleumundet, ich kenne ihn aus diversen Thailand-Foren (ich betreibe selbst eines). Hatte immer sehr gute Kritiken, der Mann.


Ich denke, wenn man des Lebens und Schreibens kundig ist, braucht man keinen "Visa-Vermittler". Der Mehrwert eines solchen dürfte gegen Null gehen. Auch in Deinem Fall scheint sich das ja bereits zu bestätigen...

Abu

Das Dein Freund evtl. auch als Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann, ist Dir bekannt?
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 02.09.2004 um 12:08:04
 
Zunächst mal recht herzlichen Dank für Euere Antworten. Dieses Forum ist echt Klasse. Ich hätte nicht mit so vielen und vor allem nicht so schnellen Antworten gerechnet.

Zitat:
Ich denke, wenn man des Lebens und Schreibens kundig ist, braucht man keinen "Visa-Vermittler". Der Mehrwert eines solchen dürfte gegen Null gehen. Auch in Deinem Fall scheint sich das ja bereits zu bestätigen...

Ganz so sehe ich es nicht. Es ist zwar richtig, dass man alles auch gut selbst erledigen kann, aber erstens hat mein Freund nun einen Ansprechpartner vor Ort, ich bin ja jetzt in Deutschland. Und zweitens hat der Vermittler Erfahrungen, die ich nicht habe. Wir hätten es ganz sicher nicht an einem Tag geschafft, den Antrag bei der Botschaft abzugeben. Immerhin mache ich sowas zum allerersten Mal.

Zitat:
Das Dein Freund evtl. auch als Spezialitätenkoch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen kann, ist Dir bekannt?

Das wusste ich. Allerdings wurde mir gesagt, dass der Zweck des Einreisevisums vom vornherein feststehen muss. Mit anderen Worten: Wenn er als Spezialitätenkoch eingereist wäre, dann hätte es keine eingetragene Partnerschaft gegeben, ausser er wäre wieder ausgereist und hätte ein neues Visum beantragt.

Sollte ich mit meiner Meinung falsch liegen, so bitte ich um Aufklärung. Evtl. wäre das dann ja eine weitere (vielleicht mit weniger Papierkrieg behaftete) Möglichkeit.

Viele Grüsse
Dieter
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Antwort #9 - 02.09.2004 um 12:23:54
 
Zitat:
Das wusste ich. Allerdings wurde mir gesagt, dass der Zweck des Einreisevisums vom vornherein feststehen muss. Mit anderen Worten: Wenn er als Spezialitätenkoch eingereist wäre, dann hätte es keine eingetragene Partnerschaft gegeben, ausser er wäre wieder ausgereist und hätte ein neues Visum beantragt.


Hi,
das ist nicht ganz richtig. Die Erteilung einer AE aufgrund der Lebenspartnerschaft, die dann während des Spezikoch-Aufenhaltes entstanden wäre, käme gem. § 27a i.V.m. § 23 Abs. 1 AuslG und § 9 Abs. 2 Nr. 2 DVAuslG auch so in Betracht.

Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass der Aufenthalt als Spezialitätenkoch leichter zu erreichen ist. Es müssen Nachweise über die eigene Qualifikation beigebracht werden, die Arbeitsagentur wird eingeschaltet. Sie prüft in der Regel beim Arbeitgeber auch die Frage, ob ein Bedarf für einen (weiteren?) Koch besteht.
Das Ganze kann dann auch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Dschai Jen


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Antwort #10 - 08.09.2004 um 08:05:57
 
Hallo,

nun ist leider noch ein Problem hinzugekommen: Und zwar fehlt (bzw. ist nicht beibringbar) die Ledigkeitsbescheinigung des Heimatbezirksamtes. Die des Zentralresteramtes in Bangkok liegt vor.

Wir waren viermal auf diesem Bezirksamt in Thailand und der Beamte stellte sich auf den Standpunkt, dass dieses Papier nur für Frauen nicht jedoch für Männer ausgestellt werde. Auch angebotenes Tea-Money (so nennt man die "Beamten-Geschwindigkeits-Zulage" in Thailand) vermochte ihn nicht umzustimmen. Mein Freund war nach meinem Abflug noch zweimal da, gleiches Ergebnis. Nicht eimal eine Bestätigung, daß das Papier nicht ausgestellt wird, wollte man ihm geben.

Bevor ich nun zum Standesamt gehe und denen sage, daß eine Ledigkeitsbescheinigung fehlt, möchte ich hier erstmal fragen ob es möglich ist dieses Papier evtl. durch eine eidestattliche Versicherung zu ersetzen. Die Ledigkeit meines Freundes ist ja eigentlich bewiesen durch die Bescheinigung des Zentralregisteramtes in Bangkok.

Viele Grüße
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Dschai Jen


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Antwort #11 - 08.09.2004 um 08:31:32
 
Auf die Frage, welche Einkommensnachweise ein Selbständiger der ABH vorlegen muss
Zitat:
Auch das kann unterschiedlich sein. Z.B. letzter Steuerbescheid und GuV, oder Bescheinigung vom Steuerberater über Gewinn nach Abzug Einkommenssteuer und Krankenversicherung. Da ist einiges denkbar. Hast Du schon einmal geguckt, ob Deine ABH im Internet angibt, welche Unterlagen für eine Verpflichtungserklärung benötigt werden?

Das verstehe ich nun gar nicht. In den FAQ auf diesen Seiten steht:
Zitat:
... Im Falle einer deutsch-ausländischen Ehe spielt weder Einkommen noch die Wohnungsgröße eine Rolle, auch wenn man immer wieder hört, dass manche ABH's entsprechende Nachweise verlangen. Das lässt sich damit erklären, dass § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur auf § 17 Abs. 1 AuslG, nicht auf § 17 Abs. 2 AuslG verweist.

Daraus folgt doch, dass Nachweise eben nicht erbracht werden müssen. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Viele Grüsse
Dieter
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Antwort #12 - 08.09.2004 um 12:15:17
 
Zitat:
Daraus folgt doch, dass Nachweise eben nicht erbracht werden müssen. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Viele Grüsse
Dieter


Hi Dieter,

nein, Du hast das richtig verstanden. Die Sicherung des Lebensunterhaltes mit entsprechenden Nachweisen ist aber bis zur "Verpartnerung" erforderlich. Steht auch in der FAQ Zwinkernd
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Zitat:
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Antwort #13 - 08.09.2004 um 14:26:17
 
Zitat:
Wir waren viermal auf diesem Bezirksamt in Thailand und der Beamte stellte sich auf den Standpunkt, dass dieses Papier nur für Frauen nicht jedoch für Männer ausgestellt werde. Auch angebotenes Tea-Money (so nennt man die "Beamten-Geschwindigkeits-Zulage" in Thailand) vermochte ihn nicht umzustimmen. Mein Freund war nach meinem Abflug noch zweimal da, gleiches Ergebnis. Nicht eimal eine Bestätigung, daß das Papier nicht ausgestellt wird, wollte man ihm geben.


Da scheint mir einiges schief gelaufen zu sein: Erstens hättest Du als Ausländer von Anfang an nicht mitgehen sollen, das verkompliziert solche Sachen nur. Zweitens habt Ihr wahrscheinlich durchblicken lassen, daß es um eine gleichgeschlechtliche Parterschaft geht. Thais mögen sehr tolerant sein, aber das Konzept wird Ihnen wohl fremd sein. Und drittens: Hat einer von Euch dem Beamten Geld angeboten, wo der andere (oder Dritte) anwesend waren? Das macht man immer unter vier Augen...

Dein Freund könnte noch versuchen eine Person mit gehobener Stellung bzw. guten Kontakten zur Administration um Vermittlung zu bitten. Das funktioniert sehr oft, aber kostest natürlich  grin.

Zitat:
Bevor ich nun zum Standesamt gehe und denen sage, daß eine Ledigkeitsbescheinigung fehlt, möchte ich hier erstmal fragen ob es möglich ist dieses Papier evtl. durch eine eidestattliche Versicherung zu ersetzen. Die Ledigkeit meines Freundes ist ja eigentlich bewiesen durch die Bescheinigung des Zentralregisteramtes in Bangkok.


Nur das zuständige Standesamt wird Dir sagen können, ob sie auf das fehlende Dokument verzichten bzw. stattdessen eine eidesstattliche Versicherung akzeptieren.

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Antwort #14 - 08.09.2004 um 17:07:21
 
Zitat:
Da scheint mir einiges schief gelaufen zu sein: Erstens hättest Du als Ausländer von Anfang an nicht mitgehen sollen, das verkompliziert solche Sachen nur.

Ich wollte nicht einen Roman schreiben und habe unwesentliche Sachen weggelassen. Selbstverständlich gehe ich als Ausländer nicht mit aufs Thai-Bezirksamt und spreche mit den Beamten. Ich habe meinen Freund und seine Mutter (die auch dort zu tun hatte) halt hingefahren und im Auto gewartet, bis sie wieder rauskamen....

Zitat:
Zweitens habt Ihr wahrscheinlich durchblicken lassen, daß es um eine gleichgeschlechtliche Parterschaft geht. Thais mögen sehr tolerant sein, aber das Konzept wird Ihnen wohl fremd sein.

Augenrollen Ich kenne Thailand seit geraumer Zeit. Nein, er hat natürlich nicht von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gesprochen, sondern gesagt er wolle in Deutschland eine Frau heiraten.

Zitat:
Und drittens: Hat einer von Euch dem Beamten Geld angeboten, wo der andere (oder Dritte) anwesend waren? Das macht man immer unter vier Augen...

Also sei mir nicht böse, aber ich bin schon ein paar Tage auf dieser Welt. Mein Freund weiss sehr wohl, wie man dieses Tea-Money anbietet - er ist ja in Thailand geboren und lebt dort.

Zitat:
Nur das zuständige Standesamt wird Dir sagen können, ob sie auf das fehlende Dokument verzichten bzw. stattdessen eine eidesstattliche Versicherung akzeptieren.

Ja, das ist schon klar. Ich wollte nur, bevor ich aufs Standesamt gehe, herausfinden, ob vielleicht schon jemand Erfahrungen mit fehlenden Papieren hat. Es ist ja um einiges einfacher, wenn man "gebrieft" dorthingeht.
Danke für Deine Antwort und viele Grüße

Dieter
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Antwort #15 - 09.09.2004 um 09:01:05
 
Hallo an alle,

ich komme eben vom Standesamt. Die haben mir gesagt, dass sie eine vor der deutschen Botschaft abgegebene eidesstattliche Erklärung, erstens über den Sachverhalt und zweites über das Nicht-Verheiratetsein, akzeptieren werden.

Viele Grüsse
Dieter
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Antwort #16 - 09.09.2004 um 09:25:17
 
Ich wollte Dir nicht zu nahetreten...  Zwinkernd

Bezüglich Erfahrungen mit fehlenden Papieren:
Selbst wenn Du jemand findest, der solche Erfahrungen gemacht hat, ist fraglich, ob diese übertragbar sind. In den meisten Fällen wird es wohl so sein, daß manche Dokumente in manchen Ländern objektiv nicht beizubringen sind und hierfür gibt es ein standardisiertes Verfahren, wie solche Fälle zu behandeln. Hingegen ist eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts in Thailand normalerweise kein Problem; Du hast halt einfach das Pech, daß Du an einen unfähigen oder unwilligen Beamten geraten bist. In einem solchen Fall kommt es wirklich auf den Standesbeamten an.

Ich würde bei auftretenden Problemen vielleicht so argumentieren:
Selbst wenn eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts und ein Auszug aus dem Zentralregister vorliegt, ist das noch kein definitiver Beweis für eine Ledigkeit (da man in Thailand in jedem beliebigen Bezirksamt heiraten kann und das Zentralregister noch nicht alle Provinzen abdeckt). Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt (siehe z. B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/). Wenn ein Dokument sowieso nur eingeschränkte Beweiskraft hat, dann kann es ja auch nicht so schlimm sein, wenn es fehlt, oder? Keine Ahnung, ob das funktioniert.

Halt uns auf dem laufenden.

Abu
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Antwort #17 - 09.09.2004 um 09:51:14
 
Zitat:
Ich würde bei auftretenden Problemen vielleicht so argumentieren:
Selbst wenn eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts und ein Auszug aus dem Zentralregister vorliegt, ist das noch kein definitiver Beweis für eine Ledigkeit (da man in Thailand in jedem beliebigen Bezirksamt heiraten kann und das Zentralregister noch nicht alle Provinzen abdeckt). Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt (siehe z. B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/). Wenn ein Dokument sowieso nur eingeschränkte Beweiskraft hat, dann kann es ja auch nicht so schlimm sein, wenn es fehlt, oder? Keine Ahnung, ob das funktioniert.

Danke für den Hinweis. Die Argumentation werde ich mir merken.

Es ist sogar so dass Thailänder in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat im Ausland miteinander die Ehe eingehen können. Deshalb verlangen manche Standesämter (in meinem Fall nicht) sogar eine Bestätigung der thailändischen Botschaft in Berlin, dass eine Ehe vor einer thailändischen Auslandsvertretung nicht geschlossen wurde.

Sobald sich was neues ergibt, werde ich berichten.

Viele Grüsse
Dieter

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Antwort #18 - 09.09.2004 um 10:07:12
 
Zitat:
Es ist sogar so dass Thailänder in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat im Ausland miteinander die Ehe eingehen können.


Daumen hoch,
deswegen verlangen die  OLG´s diese Erklärung im Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Bei den nach LPartG geschlossenen Lebenspartnerschaften findet ja keine Befreiung statt,
aber den mitwirkenden Behörden ist diese:

Zitat:
Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt
Daumen hoch

als zusätzliche Absicherung empfohlen worden.

Viel Glück
ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 22.10.2004 um 12:18:40
 
Hallo und vielen Dank an alle, die mir mit ihren Tips geholfen haben.

Die Sache ist gut ausgegangen. Das Standesamt hat akzeptiert, das fehlende Dokument durch eine eidesstattliche Versicherung zu ersetzen, die vor der deutschen Botschaft in Bangkok abgegeben wurde.

Ende November ist der Termin, die Verpflichtungserklärung ist abgegeben, die ABH hat keine Bendenken.

Noch eine interessante Anmerkung: Zumindest das Standesamt Düsseldorf benötigt kein Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeits-Zeugnisses vor dem OLG. Dies wurde, so der Standesbeamte, dem Standesamt übertragen, um das Verfahren abzukürzen. Ob das nun auch für "normale" Eheschliessungen gilt oder nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, weiss ich allerdings nicht. Gibt es da Erfahrungswerte?

Viele Grüsse
DB
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ronny
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Antwort #20 - 22.10.2004 um 12:30:16
 
Zitat:
Ob das nun auch für "normale" Eheschliessungen


Hi Dieter,

erstmal vielen Dank für das feedback und herzlichen Glückwunsch. Daumen hoch

Bei Eheschließungen ist ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. das Befreiungsverfahren zwingend vorgeschrieben.

Viele Grüße
Ronny
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Abu
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Antwort #21 - 22.10.2004 um 13:01:22
 
Dieter,

Herzliche Glückwünsche auch von mir und weiterhin viel Glück.

Savadee krap

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