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Trennung und Aufenthalt (Gelesen: 1.972 mal)
yaaba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung und Aufenthalt
21.10.2004 um 13:37:24
 
Meine Schwägerin hat folgendes Problem: Sie ist mit einem Ghanaer verheiratet der noch studiert und auf Grund der Heirat die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Diese ist jetzt abgelaufen. Er studiert und steuert kein Geld zum Lebensunterhalt bei. Er hat während der Ehe Schulden gemacht, die jetzt seine Frau abbezahlen muss. Sie will sich von ihm trennen und hat es abgelehnt mit ihm zur ABH zu gehen und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.   Ihre Frage ist jetzt: Welche Möglichkeiten hat sie ?  Bekommt er eine weitergehende Aufenthaltserlaubnis auch wenn er kein eigenes Einkommen hat und seine Frau sich weigert weiterhin für ihn zu bezahlen ?
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Gabriele
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.10.2004 um 15:11:41
 
Zitat:
und hat es abgelehnt mit ihm zur ABH zu gehen und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern


Schätze mal, dass es auf Ihre Mitwirkung da auch nicht ankommt, solange sie nicht getrennt leben.

Zitat:
Welche Möglichkeiten hat sie ?


Lehren daraus für die Zukunft ziehen.

Sich von ihm trennen und das der ABH mitteilen.

Zitat:
und seine Frau sich weigert weiterhin für ihn zu bezahlen ?


Dürfte schwierig werden, das zu realisieren, denn Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Das "Wesen einer Ehe" beinhaltet nun mal derartige Rechte und Pflichten.

Deswegen: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob er nicht doch was ..... findet  grin
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 21.10.2004 um 20:53:34
 
Hi yaaba,

wie lange sind die beiden denn verheiratet bzw. hat die eheliche Lebensgemeinschaft bestanden?

Nach zwei Jahren hat der ausl. Ehegatte ein eigenständiges Aufenthaltsrechts erworben.
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yaaba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.10.2004 um 07:59:15
 
Sie sind seit 3 Jahren verheiratet. Aber anscheinend wollte der oder die Mitarbeiterin der ABH, dass seine Frau mitkommt damit er den nächsten Aufenthaltsitel bekommt da er kein eigenes Einkommen hat. Außerdem muss er wohl gesagt haben, dass er wieder ein Srtudentenvisum möchte. Woraufhin er die Auskunft bekam, dass das nicht geht er sei ja verheiratet.
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Gabriele
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 22.10.2004 um 11:09:55
 
Hallo yaaba,

ich denke der Grund warum die ABH möchte, dass die Frau mitkommt ist, dass bei weiterem Fortbestand der Ehe nach 3 Jahren AE eine unbefristete AE erteilt werden kann. Aber wie gesagt, das geht nur, wenn die Ehe wirklich weiter besteht und die eheliche Lebensgemeinschaft gelebt wird.
Ich musste (allerdings schon nach ca. 1,5 Jahren) auch mit auf die ABH.

Wenn die beiden sich trennen, hat der Mann zwar durch die eheliche Lebensgemeinschaft, die länger als 2 Jahre bestanden hat, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Aber die AE würde dann nur befristet verlängert.

Wenn kein Ehevertrag besteht und keine Gütertrennung vereinbart ist, ist die Frau ihm unterhaltspflichtig.

Viele Grüße
Janna
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yaaba
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Antwort #5 - 22.10.2004 um 13:07:47
 
Das habe ich auch schon befürchtet. Wir müssen jetzt versuchen den Schaden zu begrenzen. Sie will jetzt auf jeden Fall der ABH mitteilen, dass die eheliche Gemeinschaft schon seit längerer Zeit nicht mehr besteht.
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Gabriele
 
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