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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit einem Thai (Gelesen: 7.463 mal)
db
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 09.09.2004 um 09:01:05
 
Hallo an alle,

ich komme eben vom Standesamt. Die haben mir gesagt, dass sie eine vor der deutschen Botschaft abgegebene eidesstattliche Erklärung, erstens über den Sachverhalt und zweites über das Nicht-Verheiratetsein, akzeptieren werden.

Viele Grüsse
Dieter
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #16 - 09.09.2004 um 09:25:17
 
Ich wollte Dir nicht zu nahetreten...  Zwinkernd

Bezüglich Erfahrungen mit fehlenden Papieren:
Selbst wenn Du jemand findest, der solche Erfahrungen gemacht hat, ist fraglich, ob diese übertragbar sind. In den meisten Fällen wird es wohl so sein, daß manche Dokumente in manchen Ländern objektiv nicht beizubringen sind und hierfür gibt es ein standardisiertes Verfahren, wie solche Fälle zu behandeln. Hingegen ist eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts in Thailand normalerweise kein Problem; Du hast halt einfach das Pech, daß Du an einen unfähigen oder unwilligen Beamten geraten bist. In einem solchen Fall kommt es wirklich auf den Standesbeamten an.

Ich würde bei auftretenden Problemen vielleicht so argumentieren:
Selbst wenn eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts und ein Auszug aus dem Zentralregister vorliegt, ist das noch kein definitiver Beweis für eine Ledigkeit (da man in Thailand in jedem beliebigen Bezirksamt heiraten kann und das Zentralregister noch nicht alle Provinzen abdeckt). Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt (siehe z. B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/). Wenn ein Dokument sowieso nur eingeschränkte Beweiskraft hat, dann kann es ja auch nicht so schlimm sein, wenn es fehlt, oder? Keine Ahnung, ob das funktioniert.

Halt uns auf dem laufenden.

Abu
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db
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 09.09.2004 um 09:51:14
 
Zitat:
Ich würde bei auftretenden Problemen vielleicht so argumentieren:
Selbst wenn eine Ledigkeitsbescheinigung des Bezirksamts und ein Auszug aus dem Zentralregister vorliegt, ist das noch kein definitiver Beweis für eine Ledigkeit (da man in Thailand in jedem beliebigen Bezirksamt heiraten kann und das Zentralregister noch nicht alle Provinzen abdeckt). Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt (siehe z. B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/). Wenn ein Dokument sowieso nur eingeschränkte Beweiskraft hat, dann kann es ja auch nicht so schlimm sein, wenn es fehlt, oder? Keine Ahnung, ob das funktioniert.

Danke für den Hinweis. Die Argumentation werde ich mir merken.

Es ist sogar so dass Thailänder in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat im Ausland miteinander die Ehe eingehen können. Deshalb verlangen manche Standesämter (in meinem Fall nicht) sogar eine Bestätigung der thailändischen Botschaft in Berlin, dass eine Ehe vor einer thailändischen Auslandsvertretung nicht geschlossen wurde.

Sobald sich was neues ergibt, werde ich berichten.

Viele Grüsse
Dieter

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ronny
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Antwort #18 - 09.09.2004 um 10:07:12
 
Zitat:
Es ist sogar so dass Thailänder in jeder thailändischen Botschaft/Konsulat im Ausland miteinander die Ehe eingehen können.


Daumen hoch,
deswegen verlangen die  OLG´s diese Erklärung im Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Bei den nach LPartG geschlossenen Lebenspartnerschaften findet ja keine Befreiung statt,
aber den mitwirkenden Behörden ist diese:

Zitat:
Daher wird i. d. R. noch zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung verlangt
Daumen hoch

als zusätzliche Absicherung empfohlen worden.

Viel Glück
ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Dschai Jen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 22.10.2004 um 12:18:40
 
Hallo und vielen Dank an alle, die mir mit ihren Tips geholfen haben.

Die Sache ist gut ausgegangen. Das Standesamt hat akzeptiert, das fehlende Dokument durch eine eidesstattliche Versicherung zu ersetzen, die vor der deutschen Botschaft in Bangkok abgegeben wurde.

Ende November ist der Termin, die Verpflichtungserklärung ist abgegeben, die ABH hat keine Bendenken.

Noch eine interessante Anmerkung: Zumindest das Standesamt Düsseldorf benötigt kein Befreiungsverfahren von der Beibringung des Ehefähigkeits-Zeugnisses vor dem OLG. Dies wurde, so der Standesbeamte, dem Standesamt übertragen, um das Verfahren abzukürzen. Ob das nun auch für "normale" Eheschliessungen gilt oder nur für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, weiss ich allerdings nicht. Gibt es da Erfahrungswerte?

Viele Grüsse
DB
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ronny
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Antwort #20 - 22.10.2004 um 12:30:16
 
Zitat:
Ob das nun auch für "normale" Eheschliessungen


Hi Dieter,

erstmal vielen Dank für das feedback und herzlichen Glückwunsch. Daumen hoch

Bei Eheschließungen ist ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. das Befreiungsverfahren zwingend vorgeschrieben.

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #21 - 22.10.2004 um 13:01:22
 
Dieter,

Herzliche Glückwünsche auch von mir und weiterhin viel Glück.

Savadee krap

Abu
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