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BiH- Staatsbürgerschafts- Entlassung (Gelesen: 1.696 mal)
smudo48
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag BiH- Staatsbürgerschafts- Entlassung
01.09.2004 um 16:56:31
 
cry: cry:

Moin, guten Tag,

ich bin ein Neuer im Forum. Und habe hier bereits Stunden gelesen, mir schwirrt der Schädel, bei der Menge von Infos zum Thema: Einbürgerrung in die BRD.
Danke, für die manigfachen Infos, ich weiß jetzt was ich bei den deutschen Behörden anleiern muß.

Ich war dann auf der Web-Site von der BiH (Bosnien) Botschaft in Berlin zwecks Information. Unteranderen
gibt es auf der Site auch eine Preisliste zur Entlassung aus der BiH Staatsbürgerschaft auf mehreren Positionen aufgeteilt. Zusammen gerechnet liegt die Summe bei
unvorstellbaren € 1.851 ist diese Summe nicht Sittenwidrig ? Wenn man bedenkt, daß die deutschen
Behörden auch noch abgreifen werden! Unter diesen
Umständen kann man sich die Einbürgerung doch nur unter schwierigsten finanziellen Umständen leisten. Ich
bin Schwerbehinderter EU-Rentner durch Krankheit und
meine Frau hat einen Mini-Job. Es ist ja toll, wenn man angeblich frei seine Staatsangehörigkeit wählen darf, aber dann eine finanzielle Barriere installiert wird, die unüberwindbar erscheint.

Ich währe Euch sehr dankbar, wenn ihr ein paar Anregungen für uns habt.

liebe grüße, smudo
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.09.2004 um 17:39:57
 
Hallo,

in Kürze zur Frage der Zumutbarkeit von Gebühren:

87.1.2.3.2.1   Unzumutbare Bedingungen im Sinne von Satz 2 Nr. 3, zweite Fallgruppe liegen insbesondere vor, wenn



a) die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie z.B. Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betragen (überhöhte Entlassungsgebühren) oder

ansonsten kannst Du die VV zum StAg hier  guckwww.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/starvwv.htm auch selbst nachlesen.

Viel Glück Daumen hoch
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BiH- Staatsbürgerschafts- Entlassung
Antwort #2 - 01.09.2004 um 20:43:48
 
Hallo Smudo!

Lies dir doch erst mal diese beiden Themen hier durch, man muss ja nicht immer alles wiederholen:

Thema 1


Thema 2


Du kannst auch ruhig mal hier im Einbürgerungsforum stöbern oder die Suchfunktion benutzen, du wirst bestimmt noch mehr zum Thema finden.

Wenn dann noch Fragen offen sind, kannst du sie gerne stellen.
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