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Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 10.276 mal)
Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 01.09.2004 um 15:27:09
 
Hallo, vielen Dank für die rege Beteiligung, es sind mit Sicherheit einige wertvolle Punkte dabei. Um die Diskussion noch etwas am Leben zu erhalten kann ich noch sagen, dass meine Frau jetzt eine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt. Unsere Reisetätigkeit beschränkt sich bis jetzt auf private Reisen, allerdings kann passieren, dass ich mal berufl. länger im Ausl. aufhalte und dann kann es natürlich von Vorteil sein eine deutsch. Staatsangehörigkeit zu haben. Und es ist natürlich die Entscheidung meiner Frau. Denke man kann das ja immer nach den drei Jahren noch beantragen, oder?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 01.09.2004 um 15:40:58
 
Zitat:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ????


Nein. Die deutsche Aufenthaltserlaubnis gilt auch für Besuchsreisen in die Schweiz. Antoine hatte das mal irgendwo so schön zusammengefaßt...

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 01.09.2004 um 15:51:15
 
Zitat:
Ronny, jetzt mal 'ne ganz dumme Frage:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ? Er war mehrfach (allein, ohne mich) dort, weil seine Schwester mit Familie dort lebt (die sind mittlerweile Schweizer Staatsbürger) und hatte nie Probleme mit der Einreise



@Janna
Das hängt wohl von der StAng Deines Mannes ab, aber die Helvetier sind ja ein eigenes Volk.

Eine ähnliche Frage wollte ich mal für eine meiner Kundinnen mit der Botschaft der Schweiz kurzfristig am Telefon klären.

Was ich da erlebt habe, hat mir unsere Art und Weise mit dem Bürger umzugehen wieder sympathisch erscheinen lassen. Arroganz ohne Ende. Meine Kundin war allerdings noch Thailänderin und hatte eine Einbürgerungszusicherung.


Hier stehen die neuen (gab es damals  noch nicht, weil wir kein Internet hatten) Visabestimmungen für die Schweiz:
guck
www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Caya
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Antwort #18 - 01.09.2004 um 17:38:20
 
Zitat:
Du darfst aber bei türkischen Staatsangehörigen auch nicht übersehen, dass sie zwischen den "normalen" Ausländern und  den EU-Ausländern nochmal einen Sonderstatus haben (ARB 1/80 oder so ähnlich). 


Hallo Ronny,
kannst du es bitte so formulieren, dass ich es auch verstehen kann?
Danke!!
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #19 - 02.09.2004 um 20:37:39
 
Danke Ronny und Abu,

Fazit:
gemäß dem angegebenen Link ist mein türkischer Mann zwar eigentlich visumspflichtig für die Schweiz, aber da er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat (BRD) besitzt, ist er von der Visumspflicht befreit.

@Caya
möglicherweise meint ronny mit dem "Sonderstatus" das Assoziierungsabkommen mit der Türkei, dass türkische Mitbürger ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich eine gewisse Zeit (es sind glaube ich 2 Jahre - wenn ich mich recht erinnere) in der BRD aufhalten und die ganze Zeit auch einen festen Arbeitsplatz hatten/haben.

@Jocky
klar, Deine Frau kann selbstverständlich auch später noch die Einbürgerung beantragen. Meine Mutter (Österreicherin) war 26 Jahre in D, bis sie die Einbürgerung beantragt hat.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Antwort #20 - 02.09.2004 um 23:47:33
 
Zitat:
möglicherweise meint ronny mit dem "Sonderstatus" das Assoziierungsabkommen mit der Türkei, dass türkische Mitbürger ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich eine gewisse Zeit (es sind glaube ich 2 Jahre - wenn ich mich recht erinnere) in der BRD aufhalten und die ganze Zeit auch einen festen Arbeitsplatz hatten/haben.


Hi Janna,
bereits nach einem Jahr entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn in diesem Jahr gearbeitet wurde und wenn der gleiche Arbeitgeber den Betroffenen weiter beschäftigt.

Sonst wärs ja kein Vorteil, zu den "normalen" zwei Jahren Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Caya
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Antwort #21 - 03.09.2004 um 09:44:25
 
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?
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Ralf
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Antwort #22 - 03.09.2004 um 11:06:32
 
Zitat:
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?


Hallo Caya!

Für diese Frage solltest du mal ein neues Thema woanders eröffnen, ins Einbürgerungsforum passt das ja nicht.
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Mick
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Antwort #23 - 03.09.2004 um 15:08:30
 
Zitat:
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?



Caya, schau mal
hier
.

Ich denke das meinst Du. Ggf. einfach mal die Richtlinien durchlesen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 04.09.2004 um 16:32:34
 
Zitat:
Hallo Caya!

Für diese Frage solltest du mal ein neues Thema woanders eröffnen, ins Einbürgerungsforum passt das ja nicht.

@ Ralf;
Hast recht, sorry!
Ich hatte geglaubt, da die Frage Welche Vorteille nach  Einbürgerung war,  dass die Frage vielleicht dazu Passt.

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Ralf
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Antwort #25 - 05.09.2004 um 01:18:46
 
Na ja, nach der Einbürgerung ist das wohl egal.  grin
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