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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
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Beitrag begonnen von Jocky am 01.09.2004 um 09:27:18

Titel: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Jocky am 01.09.2004 um 09:27:18
Guten Morgen zusammen,

nach drei Jahren Ehe hat meine ausl. Frau nun die Möglichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ihre jetzige würde sie dadurch natürlich verlieren. Wir haben uns schon öfters darüber unterhalten, warum ein Wechsel notwendig sein könnte. Aber außer vielleicht einem angenehmeren Reiseverkehr, können wir uns sonst wenig vorstellen. Nun die Bitte an Euch, welche weiteren Vorteile bringt die deutsche Staatsbürgerschaft? Ich hoffe auf Erfahrungen und Argumente. Im Voraus vielen Dank.

Gruss Jocky

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Janna am 01.09.2004 um 09:46:05
Hallo Jocky,

schau mal hier, da wurde die Frage des Für und Wider schon einmal kurz erörtert:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=display;num=1084344918

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Jocky am 01.09.2004 um 10:15:53
Vielen Dank Janna für den Hinweis! Was ich noch bemerken möchte, dass meine Frau aus einem Nicht-EU-Staat kommt, das ist vielleicht noch ganz wichtig.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht warum es sich lohnt die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 01.09.2004 um 10:21:47
Hallo!

Diese Frage muss letztlich jede(r) für sich entscheiden.

Es gibt natürlich in Deutschland Rechte, die i.d.R. nur ein Deutscher in Anspruch nehmen kann (z.T. allerdings auch EU- und unter gewissen Voraussetzungen auch andere Ausländer)

Beispiele:
  • aktives und passives Wahlrecht
  • Berufung in das Beamtenverhältnis

Daneben gelten manche Grundrechte des Grundgesetzes nur für Deutsche, z.B. Art 8 GG, :

Zitat:
Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
oder Art. 9 GG:

Zitat:
Art. 9 (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Art. 11 GG:

Zitat:
Art. 11 (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

Andererseits gibt es aber auch Pflichten, die nur einen Deutschen treffen können, z.B.:
  • ehrenamtlicher Wahlhelfer
  • Schöffe
  • Wehrpflicht


Außerdem würde deine Frau nach der Einbürgerung natürlich nicht mehr den ausländerrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 10:29:03

Zitat:
Vielen Dank Janna für den Hinweis! Was ich noch bemerken möchte, dass meine Frau aus einem Nicht-EU-Staat kommt, das ist vielleicht noch ganz wichtig.

Vielleicht hat jemand Erfahrungen gemacht warum es sich lohnt die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen


Na ja nachdem ich ca. 10.000 Einbürgerungsurkunden (über den Daumen) ausgehändigt habe, verwundert mich die Frage schon etwas, weil die Kunden alle ganz "heiß" auf den Tag waren, sie zu bekommen.

Aber esgibt ja auch noch die schönen alten Rechte aus der Staatsangehörigkeit:
    Wahlrecht aktiv und passiv
    Steuerpflicht (aber auch für Nicht-StAngehörige)
    weitergehende Reise- und Niederlassungsmöglichkeiten



und und und

viele Grüße
ronny

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Janna am 01.09.2004 um 11:06:49
Hallo Ronny,

also mein Mann (Türke) ist auch nicht sooo heiß auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich habe die Formulare nach 3 Jahren Ehe bei uns auf der Gemeinde besorgt, er hat sie heute, nach fast 6 Jahren  Ehe noch nicht ausgefüllt. Ich dränge ihn da aber auch nicht. Es muss seine eigene Entscheidung bleiben.

Das mit der Freizügigkeit ist natürlich ein Argument, so müssen wir uns gut überlegen wenn wir ins Ausland möchten, ob er da so einfach visafrei hinkann.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 11:27:34

Zitat:
also mein Mann (Türke) ist auch nicht sooo heiß auf die deutsche Staatsbürgerschaft


Hallo Janna,

diese Erfahrung habe ich häufig auch mit türkischen Staatsangehörigen gemacht. Besonders im Vorfeld der ach so gewaltigen Reform des RuStAG, heute StAG
(Stichwort: Doppelpaß).
Da ist ja BTW ein Tiger gesprungen und ein Bettvorleger gelandet!  [lachen=lachen.gif]

Du darfst aber bei türkischen Staatsangehörigen auch nicht übersehen, dass sie zwischen den "normalen" Ausländern und  den EU-Ausländern nochmal einen Sonderstatus haben (ARB 1/80 oder so ähnlich).

Und deutsch-verheiratet ist ja auch wieder was ganz anderes.

BTW mein Schwager ist Grieche, erste Gastarbeiterkindergeneration, noch da unten geboren. Der will auch icht.  ;-D


Zitat:
Das mit der Freizügigkeit ist natürlich ein Argument, so müssen wir uns gut überlegen wenn wir ins Ausland möchten, ob er da so einfach visafrei hinkann


Hast Du mal Erfahrungen mit der Schweiz gemacht? Ich kann Dir sagen...

Viele Grüße
ronny

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 01.09.2004 um 11:38:31
Hallo Ronny!


Zitat:
BTW mein Schwager ist Grieche, erste Gastarbeiterkindergeneration, noch da unten geboren. Der will auch nicht.  

Auch nicht, seit Griechen (nun sogar in Bayern  ;-D) problemlos unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden?


Zitat:
Hast Du mal Erfahrungen mit der Schweiz gemacht? Ich kann Dir sagen...

Da fällt mir immer der Film "Die Schweizermacher" ein.  [lol=lol.gif]

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 11:47:49

Zitat:
Auch nicht, seit Griechen (nun sogar in Bayern  ) problemlos unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden?


Nö, ich denke wenn er damals bei mir, oder besser von mir den Antrag hätte ausgefüllt bekommen können... ;-D,

aber im Ernst, nur so kann man eine ausländische Fluchtalternative für Deutsche vorhalten [smiley=biggrin.gif].

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 12:14:57
Dear All,

Mir scheint die bisherige Diskussion sehr aus deutscher Sicht geführt.

O.k. mit der deutschen Staatsbürgerschaft gewinnt man Rechte in Deutschland, aber normalerweise verliert man die gleichen Rechte und je nach Land sogar noch mehr Rechte im ursprünglichen Heimatland.

Letztendlich kommt es doch mehr auf die innere Verbundenheit mit der "alten" und der "neuen" Heimat an.

Persönlich müßte ich schon sehr lange irgendwo leben, um überhaupt daran zu denken, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Just a thought...

Abu

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von programmer am 01.09.2004 um 12:22:03
Für mich waren folgende Vorteile für den Einbürgerungsantrag maßgeblich:

- Nahezu gleiche Rechte in allen EU-Ländern und in der Schweiz, wie in Deutschland.

- Uneingeschränkte Möglichkeit, selbständig zu arbeiten (bin kein Deutsch-Verheirateter).

- Visumfreie Einreise in viele Länder.

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 01.09.2004 um 12:38:22
Hallo Abu!


Zitat:
Mir scheint die bisherige Diskussion sehr aus deutscher Sicht geführt.

Aus welcher Sicht sonst? Die Frage war ja auch nicht "Welche Rechte verliere ich bei Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?" Außerdem sind die meisten, wenn nicht alle Schreiber in diesem Thread einschl. mir und anscheinend auch dem Fragesteller selbst Deutsche.


Zitat:
O.k. mit der deutschen Staatsbürgerschaft gewinnt man Rechte in Deutschland, aber normalerweise verliert man die gleichen Rechte und je nach Land sogar noch mehr Rechte im ursprünglichen Heimatland.

Kann ich nicht beurteilen, da nicht gesagt wurde, um welche bisherige Staatsangehörigkeit es geht. Außerdem muss ja nicht in allen Fällen die bisherige Staatsangehärigkeit aufgegeben werden. Und wenn die drohenden Verluste weit über das übliche Maß hinausgehen, besteht ja auch immerhin die Möglichkeit auf die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.


Zitat:
Letztendlich kommt es doch mehr auf die innere Verbundenheit mit der "alten" und der "neuen" Heimat an.

Sicherlich, wobei die innere Verbundenheit sich im Laufe der Jahre ja durchaus ändern kann. Außerdem gibt es ja auch eine Menge praktische Gründe, z.B. Reiseerleichterungen.


Zitat:
Persönlich müßte ich schon sehr lange irgendwo leben, um überhaupt daran zu denken, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Logisch. Aber ein langjähriger Inlandsaufenthalt ist ja sowieso schon Vorausssetzung für die Einbürgerung, für Deutsch-Verheiratete allerdings weniger lang.

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 14:53:19

schrieb am 01.09.2004 um 12:38:22:
Aus welcher Sicht sonst?


Mensch Ralfi, bisher hatte ich den Eindruck, daß Du durchaus eine ordentliche geistige Flexibilitität besitzt   ;-D


schrieb am 01.09.2004 um 12:38:22:
Die Frage war ja auch nicht "Welche Rechte verliere ich bei Aufgabe meiner bisherigen Staatsangehörigkeit?"


Immerhin sprach Jocky davon, "warum ein Wechsel notwendig sein könnte".


schrieb am 01.09.2004 um 12:38:22:
Kann ich nicht beurteilen, da nicht gesagt wurde, um welche bisherige Staatsangehörigkeit es geht.


Das ist genau der Punkt! Man kann die praktischen Vorteile nämlich nur beurteilen, wenn man das weiß.

Der Vorteil (oder Nachteil) ergibt sich nämlich aus dem, was man neu bekommt und dem, was man aufgibt.


schrieb am 01.09.2004 um 12:38:22:
Außerdem gibt es ja auch eine Menge praktische Gründe, z.B. Reiseerleichterungen.

Echt? Und wenn Jocky's Frau aus - sagen wir mal - Spanien kommt?

Abu

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 01.09.2004 um 15:23:56

Zitat:
Mensch Ralfi, bisher hatte ich den Eindruck, daß Du durchaus eine ordentliche geistige Flexibilitität besitzt   ;-D

Danke für die Blumen, Abu [danke=dankeschoen.gif]. Aber als Mitarbeiter einer Einbürgerungsbehörde sehe ich diese Dinge zwangsläufig aus deutscher Sicht. Es könnte aber auch am Alter liegen.  [lachen=lachen.gif]


Zitat:
Immerhin sprach Jocky davon, "warum ein Wechsel notwendig sein könnte".

Hmm, übersehen. Siehe oben, Punkt Alter. :snooz:


Zitat:
Das ist genau der Punkt! Man kann die praktischen Vorteile nämlich nur beurteilen, wenn man das weiß.

Der Vorteil (oder Nachteil) ergibt sich nämlich aus dem, was man neu bekommt und dem, was man aufgibt.

Zustimmung.


Zitat:
Und wenn Jocky's Frau aus - sagen wir mal - Spanien kommt?

Lassen wir die Spekulationen sein und dazu mal Jocky selbst zu Wort kommen.

Titel: Schweiz
Beitrag von Janna am 01.09.2004 um 15:25:30
Ronny, jetzt mal 'ne ganz dumme Frage:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ???? Er war mehrfach (allein, ohne mich) dort, weil seine Schwester mit Familie dort lebt (die sind mittlerweile Schweizer Staatsbürger) und hatte nie Probleme mit der Einreise.

War das einfach das "Glück des Unwissenden" ??

Liebe Grüße
Janna

P.S. Visumspflicht für England ist uns bekannt.



Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Jocky am 01.09.2004 um 15:27:09
Hallo, vielen Dank für die rege Beteiligung, es sind mit Sicherheit einige wertvolle Punkte dabei. Um die Diskussion noch etwas am Leben zu erhalten kann ich noch sagen, dass meine Frau jetzt eine ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt. Unsere Reisetätigkeit beschränkt sich bis jetzt auf private Reisen, allerdings kann passieren, dass ich mal berufl. länger im Ausl. aufhalte und dann kann es natürlich von Vorteil sein eine deutsch. Staatsangehörigkeit zu haben. Und es ist natürlich die Entscheidung meiner Frau. Denke man kann das ja immer nach den drei Jahren noch beantragen, oder?

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Abu am 01.09.2004 um 15:40:58

schrieb am 01.09.2004 um 15:25:30:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ????


Nein. Die deutsche Aufenthaltserlaubnis gilt auch für Besuchsreisen in die Schweiz. Antoine hatte das mal irgendwo so schön zusammengefaßt...

Abu

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ronny am 01.09.2004 um 15:51:15

Zitat:
Ronny, jetzt mal 'ne ganz dumme Frage:
Braucht mein Mann für die Einreise in die Schweiz ein Visum ? Er war mehrfach (allein, ohne mich) dort, weil seine Schwester mit Familie dort lebt (die sind mittlerweile Schweizer Staatsbürger) und hatte nie Probleme mit der Einreise



@Janna
Das hängt wohl von der StAng Deines Mannes ab, aber die Helvetier sind ja ein eigenes Volk.

Eine ähnliche Frage wollte ich mal für eine meiner Kundinnen mit der Botschaft der Schweiz kurzfristig am Telefon klären.

Was ich da erlebt habe, hat mir unsere Art und Weise mit dem Bürger umzugehen wieder sympathisch erscheinen lassen. Arroganz ohne Ende. Meine Kundin war allerdings noch Thailänderin und hatte eine Einbürgerungszusicherung.


Hier stehen die neuen (gab es damals  noch nicht, weil wir kein Internet hatten) Visabestimmungen für die Schweiz:
[guck=guck.gif]
[url=www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html[/url]]www.eda.admin.ch/germany_all/g/home/visa/foreng/entry.html[/url]


Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Caya am 01.09.2004 um 17:38:20

Zitat:
Du darfst aber bei türkischen Staatsangehörigen auch nicht übersehen, dass sie zwischen den "normalen" Ausländern und  den EU-Ausländern nochmal einen Sonderstatus haben (ARB 1/80 oder so ähnlich).  


Hallo Ronny,
kannst du es bitte so formulieren, dass ich es auch verstehen kann?
Danke!!

Titel: Schweiz - visumsfrei
Beitrag von Janna am 02.09.2004 um 20:37:39
Danke Ronny und Abu,

Fazit:
gemäß dem angegebenen Link ist mein türkischer Mann zwar eigentlich visumspflichtig für die Schweiz, aber da er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Staat (BRD) besitzt, ist er von der Visumspflicht befreit.

@Caya
möglicherweise meint ronny mit dem "Sonderstatus" das Assoziierungsabkommen mit der Türkei, dass türkische Mitbürger ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich eine gewisse Zeit (es sind glaube ich 2 Jahre - wenn ich mich recht erinnere) in der BRD aufhalten und die ganze Zeit auch einen festen Arbeitsplatz hatten/haben.

@Jocky
klar, Deine Frau kann selbstverständlich auch später noch die Einbürgerung beantragen. Meine Mutter (Österreicherin) war 26 Jahre in D, bis sie die Einbürgerung beantragt hat.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Schweiz - visumsfrei
Beitrag von Mick am 02.09.2004 um 23:47:33

schrieb am 02.09.2004 um 20:37:39:
möglicherweise meint ronny mit dem "Sonderstatus" das Assoziierungsabkommen mit der Türkei, dass türkische Mitbürger ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwerben, wenn sie sich eine gewisse Zeit (es sind glaube ich 2 Jahre - wenn ich mich recht erinnere) in der BRD aufhalten und die ganze Zeit auch einen festen Arbeitsplatz hatten/haben.


Hi Janna,
bereits nach einem Jahr entsteht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, wenn in diesem Jahr gearbeitet wurde und wenn der gleiche Arbeitgeber den Betroffenen weiter beschäftigt.

Sonst wärs ja kein Vorteil, zu den "normalen" zwei Jahren ;)

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Caya am 03.09.2004 um 09:44:25
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 03.09.2004 um 11:06:32

schrieb am 03.09.2004 um 09:44:25:
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?


Hallo Caya!

Für diese Frage solltest du mal ein neues Thema woanders eröffnen, ins Einbürgerungsforum passt das ja nicht.

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Mick am 03.09.2004 um 15:08:30

schrieb am 03.09.2004 um 09:44:25:
Da hätte ich noch eine Frage.
Ab Mai 2005 werden doch die Türken, die in den EU Staaten leben, die einen gültigen AE haben einige Vorteile haben. Sie sollen fast die gleichen Rechte haben, wie die EU Bürger.
Recht: In den anderen EU Staaten zu arbeiten, dort zu leben usw.
Wie wird dieses Recht in Kraft gezetzt?
Kennts sich da Jemand aus?



Caya, schau mal hier.

Ich denke das meinst Du. Ggf. einfach mal die Richtlinien durchlesen ;)

Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Caya am 04.09.2004 um 16:32:34

Zitat:
Hallo Caya!

Für diese Frage solltest du mal ein neues Thema woanders eröffnen, ins Einbürgerungsforum passt das ja nicht.

@ Ralf;
Hast recht, sorry!
Ich hatte geglaubt, da die Frage Welche Vorteille nach  Einbürgerung war,  dass die Frage vielleicht dazu Passt.


Titel: Re: Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von ralfi am 05.09.2004 um 01:18:46
Na ja, nach der Einbürgerung ist das wohl egal.  ;-D

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