Zitat:Dennoch sollte man die Eheschließung bei der Meldebehörde "anzeigen". Pfirchsichring schriebt ja auch nicht, dass die Eheschließung dort überprüft werden soll, sondern er sprach lediglich von "anzeigen".
@nicator
Des Problem ist, wenn es einmal drin ist (im Melderegister, AZR) dann kriegst Du es nur noch raus, wenn es jemand auffält und dann geprüft wird.
BTW Pfirsichring ist weiblich
Zitat:ist denn die ehe erst als definitiv rechtmaessig in deutschland anerkannt, wenn die heiratsurkunde inhaltlich ueberprueft
@ Pfirsichring
Die inhaltliche Überprüfung der Heiratsurkunde ist schon mal besser als nichts, hat aber nicht den gleichen Stellenwert, wie ein angelegtes Familienbuch.
Durch die inhaltliche Überprüfung wird in den sog. "Problemstaaten" durch einen Vertrauensanwalt geprüft, ob z.B. eine Heirat auch in den dortigen Registern eingetragen wurde, ob die Eheschließung auch mit Zeugen (ggf.) stattfand, und eine ermächtigte Person mitwirkte.
Das sind die sog. formellen Eheschließungsvoraussetzungen, das Einhalten der Ortsform.
Der Standesbeamte hier müßte daneben noch prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen bei beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung vorlagen.
Das können z. B. sein:
zweiseitig wirkende Ehehindernisse (Doppelehe, Blutsverwandtschaft, Alter etc.).
Und da geht es wirklich ans Eingemachte, weil Du mehrere Rechtsordnungen unter einen Hut bringen mußt, und die Ergebnisse voneinander abweichen können.
Beispielsweise ist eine nicht aufgelöste Vorehe in D und in Nigeria ein Ehehindernis, aber es gibt unterschiedliche Rechtsfolgen, wenn dagegen verstoßen wurde.
In D ist es eine gültige aber aufhebbare Ehe
In Nig. eine Nichtehe.
Das würde aber jetzt pauschal zu weit führen.