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Sperre nach Abschiebung ? (Gelesen: 3.137 mal)
Josephins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sperre nach Abschiebung ?
30.08.2004 um 12:24:51
 
Hallo

Frage wie kann ich herausbekommen ob mein verlobter eine einreisesperre bekommen hat und wie lange ??tippse

Kann ich da in dem Bezirk anrufen von wo aus er abgeschoben wurde ??    ???

Denn ihm ist keine Sperrzeit bekannt.

Danke
Josi
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josi_s24  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 30.08.2004 um 13:19:37
 
Hallo,

grundsätzlich hat er es natürlich selbst mitgeteilt bekommen also kannst du erst mal ihn fragen.Wenn er es auch nicht weis kann er dir eine Vollmacht geben und du gehst zu der Behörde die ihn ausgewiesen hat.Das KANN klappen.Der richtige Weg wäre eine Selbstauskunft aus dem AZR dauert aber etwas länger.
[...]

Gruss peku

Das Posting wurde an der Stelle
[...]
von Doc geändert, weil es an dieser Stelle mit Punkt 4 der Boardregeln kollidiert!
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« Zuletzt geändert: 30.08.2004 um 18:15:30 von Doc »  
 
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Josephins
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.08.2004 um 14:24:20
 
Zitat:
Hallo,
grundsätzlich hat er es natürlich selbst mitgeteilt bekommen also kannst du erst mal ihn fragen.

habe ich schon, aber er weiss von nix !!

Zitat:
Der letzte Weg (nur weil du von Bezirk sprichst)wenn es ein Berliner Bezirk ist dann maile mich doch mal an ich habe da eine Möglichkeit es dir zu sagen.
Gruss peku


is leider kein Berliner Bezirk. ist in BaWü.
meinte mit Bezirk eher Langkreis oder wie auch immer man das am besten beschreibt.

trotzdem vielen Dank
Josi
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josi_s24  
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #3 - 30.08.2004 um 16:01:20
 
hallo du hast das gepostet:

habe ich schon, aber er weiss von nix !! 


das ist für mich schwer nachvollziehbar.Mit jeder Ausweisungsverfügung (so kenne ich dies) erhält er eine Belehrung das er nicht wieder einreisen darf und´dies auch für die anderen Schengen Staaten gilt.Wenn darin keine Frist steht es ist unbefristet.Zumindest aber sollte er wohl wissen welches Ausländeramt die Ausweisung verfügt hat und dort wuird man dir dann mit ensprechender Volmacht schon helfen.Im schlimmsten Falle könnte er ja mal einen Besuchsvisaantrag stellen und dabei !schriftlich! darauf hinweisen dass eventuell noch ne Einreisesperere besteht.Die jeweilige Botschaft kann und wird dies ihm dann bestimmt mitteilen.
ok bis danne
gruss ins Schwobeländle Smiley Smiley
aus Berlin
von einem Badenser [beifall=beifall.gif]

haha gruss peku

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eishennig
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Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.08.2004 um 16:11:35
 
Peku,
WOW,

ich bin etwas schockiert:

gibt es in Berlin keinen Datenschutz? Kannst Du da beliebige Personendaten abfragen?

Immerhin sind alle Asylbewerber und Asylberechtigten auch im AZR, stell Dir mal vor was da alles passieren kann, wenn deren Heimatstaat auch solche "Beziehungen" hat.

Übrigens hätt ich da auch ein paar Bekannte, von denen ich länger nichts mehr gehört habe, wäre also auch interessiert....

gegruselt:
eishennig
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