Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse? (Gelesen: 13.139 mal)
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
31.08.2004 um 08:49:18
 
???
Hallo! Ich beschreibe kurz die Situation: Bin seit ca. 4 Mon. mit einem Nigerianer (48 J.) befreundet (Status: Aufenth.gestattung, er ist seit 8 Mon. in D). Bin 41, realistisch, war zur Heirat grundsätzl. nie bereit, auch nicht in meinen langjähr. Beziehungen. Wir wünschen uns, eine Zukunft zu haben.

~ Ist eine Heirat (dies kommt für mich keinesfalls in Frage, auch aus erbtechnischen Gründen; sagt bitte nicht, Geld ist nicht alles, es hat Gründe - erst recht nicht nach 4 Monaten) wirkl. die einzige Möglichkeit, auf Chance in D zu bleiben?

~ Wie sieht es aus mit Abschiebungshindernissen spez. für Nigerianer?? Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug.  ???

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet. "Frißt" er nur sein -von einem Freund geliehenes- Geld? Schwarzarbeit oder sonst. Möglichkeiten an Geld zu kommen, lehnt er ab.

~ Weiß jemand einen guten Anwalt in München?
Viele Fragen und mir fehlen bis dato leider noch die Kenntnisse.....
Gruß, Eve
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #1 - 31.08.2004 um 09:12:37
 
Zitat:
Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug. 


Hallo Evee,

ohne Paß wird aus der Eheschließung nichts werden. Der Standesbeamte muß auf einem gültigen Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit bestehen, ansonsten kann er eine Eheschließung nicht zur Anmeldung (früher Aufgebot)kommen lassen.

Allerdings zeigt meine Erfahrung mit der Materie, dass ein Paß existieren muß.

Viele Grüße
ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #2 - 31.08.2004 um 09:21:35
 
Hallo Ronny,

heiraten will sie ja nicht wenn ich den Eintrag richtig
verstanden habe, aber eine andere Moeglichkeit
dauerhaft hierzubleiben gibt es wohl kaum, es sei denn
die Unwarscheinliche dass er wirklich als politischer
Fluechtling Asyl erhaelt. Die Aufenthaltsgestattung
wird ja nach Ablauf des Asylverfahrens eingezogen
und er erhaelt dann wohl eine Duldung und ist
ausreisepflichtig, und der Pass ist sicher irgendwo
sicher "hinterlegt" und selbst wenn dieser nicht wieder
"auftaucht" wird dies kein dauerhaftes Abschiebungshindernis sein. Irgendwann muss er wohl raus es sei denn heirat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #3 - 31.08.2004 um 09:32:34
 
Hallo!

Richtig, Heirat kommt nicht in Frage.
Soweit ich mir schon erlesen habe, gelten Nigerianer nicht als politische Flüchtlinge.
Er kam aus anderen Gründen... Familienfehde....nachdem ein Toter zu beklagen war (er auch eine Morddrohung bekam), beschloß er nach D zu kommen.
Ich habe schon mitbekommen, dass man "eine gute Geschichte braucht"; aber der Zug ist abgefahren, weil er von Anfang an ehrlich war und nun mit seinem Schicksal hier keine Chance hat.

Danke Euch.
Eve
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #4 - 31.08.2004 um 09:36:11
 
Soweit kann es  mit der Ehrlichkeit nicht her sein wenn
er seinen Pass "verliert" um eine Ausreise/Abschiebung
solange wie moeglich herauszuzoegern oder???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #5 - 31.08.2004 um 09:41:03
 
Noch eine Frage:
Wenn er den Pass plötzlich findet (da er ihn ja zur Heirat braucht), hat dies rechtliche Folgen?
Die Behörden gehen ja davon aus, dass er ihn absichtlich nicht herausgegeben hat.

ratlose Grüße
Eve
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #6 - 31.08.2004 um 09:41:46
 
Zitat:
???

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet.


Aufenthaltsgestattung ist der Status, den ein Ausländer, der um Asyl nachsucht, während des schwebenden Asylverfahrens besitzt. Dieser Status entsteht kraft Gesetzes (§ 55 AsylVfG) und erlischt auch kraft Gesetzes (§ 67 AsylVfG).

Das ausgestellte Dokument Aufenthaltsgestattung ist nur deklaratorisch; es wird so oft und so lange verlängert, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden. Während des Gerichtsverfahrens, dass sich über ein oder mehrere Jahre hinziehen kann, ist die Entscheidung des Bundesamtes noch nicht unanfechtbar. Bis zur Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil) bleibt der Status der Gestattung erhalten.

In dem der Anwalt die Klage erhebt, bewirkt er also indirekt auch eine Verlängerung der Gestattung. Anwaltliche Vertretung ist aber im Klageverfahren nicht vorgeschrieben.

Dass er angeblich keinen Pass besitzt, ist für Nigerianer und andere Schwarzafrikaner nicht untypisch.

Neben der Eheschließung käme noch ein gemeinsames Kind in Betracht; sollte man sich aber noch besser überlegen, als die Eheschließung.

Erbtechnische Gründe als mögliche Ehehindernisse lassen sich evtl. ehevertraglich ausschließen.

Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #7 - 31.08.2004 um 09:46:36
 
Kann man es nicht Nachvollziehen, wenn es wirklich die Angst ist, zurück zu müssen und keine andere Möglichkeit bestand  ???
Mit fast 50 begibt man sich nicht freiwillig in solch eine Lage wie viele andere junge Männer, wo ich sehe, dass sie offensichtlich nur ein besseres Leben sich erhoffen.
Noch dazu, wenn man einiges dort aufgeben mußte (Land, Haus) und hier unmenschlich zu viert in einem Container leben muss.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #8 - 31.08.2004 um 09:49:08
 
Danke, Brian. Das sind mal Fakten, mit denen ich was anfangen kann. Kind kommt auch nicht in Frage, bin fast 41 und sterilisiert, wenn ich mal so intim werden darf.  Schockiert/Erstauntm
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #9 - 31.08.2004 um 09:52:15
 
Hallo Evee,

Zitat:

~ Ist eine Heirat (dies kommt für mich keinesfalls in Frage, auch aus erbtechnischen Gründen; sagt bitte nicht, Geld ist nicht alles, es hat Gründe - erst recht nicht nach 4 Monaten) wirkl. die einzige Möglichkeit, auf Chance in D zu bleiben?


Seine Brothers werden ihm schon gesagt haben, dass die andere Möglichkeit ist, ein deutsches Kind zu zeugen. Leider vergessen sie dabei meist sehr wichtige Details.

Zitat:

~ Wie sieht es aus mit Abschiebungshindernissen spez. für Nigerianer?? Er hat angegeben, keinen Pass oder ID-Card zu besitzen, kam aber mit dem Flugzeug.  ???


Vergiss es. Hat er sein Asylverfahren denn auch mit echtem Namen und nigerianischer Nationalität beantragt?

Zitat:

~ Ich zweifle daran, dass ein Anwalt z.B. die Fristenverlängerung der Aufenth.gestattung wirklich beeinflussen kann, wie dieser Anwalt von sich behauptet. "Frißt" er nur sein -von einem Freund geliehenes- Geld? Schwarzarbeit oder sonst. Möglichkeiten an Geld zu kommen, lehnt er ab.


Im Moment "frißt" vor allem Dein Freund das Geld des Steuerzahlers. Noch dazu schwarz zu arbeiten, finde ich nicht OK. Viele Asylbewerber finanzieren ihren Rechtsanwalt in Raten vom Taschengeld.

Hat er denn einen Asylgrund? Sonst finde ich nämlich ein Asyl- und Asylklageverfahren missbräuchlich.

Take care.
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #10 - 31.08.2004 um 09:54:01
 
Zitat:
Wenn er den Pass plötzlich findet (da er ihn ja zur Heirat braucht), hat dies rechtliche Folgen?
Die Behörden gehen ja davon aus, dass er ihn absichtlich nicht herausgegeben hat.


Zitat:
Ich habe schon mitbekommen, dass man "eine gute Geschichte braucht"; aber der Zug ist abgefahren, weil er von Anfang an ehrlich war und nun mit seinem Schicksal hier keine Chance hat.


Hallo Evee,

spätestens jetzt sollte mit der Ehrlichkeit begonnen werden, d. h. wenn ein Paß existiert, ist er bei der ABH vorzulegen.  Zwinkernd

Die Chancen, dass man Euch bei einer möglichen Eheschließung eine Scheinehe vorwerfen wird , werden immer größer, je länger dein Freund mit der Wahrheit "kreativ" umgeht  verdacht


ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #11 - 31.08.2004 um 09:56:25
 
äh,
hatte die anderen Postings noch nicht gelesen, sorry.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
evee
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 34

München, Germany
München
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehindernisse?
Antwort #12 - 31.08.2004 um 10:04:14
 
Natürlich bekommt er von seinen brothers viele -illegale- Tipps. Das will er aber nicht! Habe ja geschrieben, er lehnt alles illegale ab -er ist fast 50 Jahre!! -

Ja, er hat um Asyl mit seiner wahren Identität und Nationalität ersucht.

Angst um sein Leben zu haben, ist für mich genug Grund, auch wenn es kein politisches Motiv ist.
Ich denke, ich besitze genug Menschenkenntnis, auch Vertrauen (habe Kontakt u.a. zu seinen Kindern in Nigeria..) um "dahinter" zu stehen.
Wenn ich Zweifel an seiner Geschichte hätte, würde ich nicht hier posten. Und ich kenne mittlerweile genug Storys...

Ich bin nicht realitätsfremd.
eishennig - ich habe auch ein Problem mit "Sozialschmarotzern".... trotzdem danke.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #13 - 31.08.2004 um 14:46:43
 
Zitat:
Gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes kann beim Verwaltungsgericht geklagt werden. Während des Gerichtsverfahrens, dass sich über ein oder mehrere Jahre hinziehen kann, ist die Entscheidung des Bundesamtes noch nicht unanfechtbar. Bis zur Rechtskraft der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (Urteil) bleibt der Status der Gestattung erhalten.


Hi,
hier sollte noch erwähnt werden, dass die Klage gegen den Bescheid des Bundesamtes keine aufschiebende Wirkung entfaltet, wenn der Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das bedeutet, dass das Klageverfahren gegen die Entscheidung des Bundesamtes nicht abgewartet wird. Hier wäre ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage zusätzlich beim Verwaltungsgericht zu stellen, diese sogenannten Eilverfahren werden in dann regelmäßig noch abgewartet, dauern aber nicht so lange, wie die Klageverfahren.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgestattung?!? -> Abschiebehinder
Antwort #14 - 31.08.2004 um 17:11:18
 
Da hat der Mick völlig recht.

Also Entscheidung des Bundesamtes einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen. Gibts denn schon einen Bescheid? Evtl. mit genaueren Infos hier noch mal posten.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema