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Krankenvericherungsnachweis (Gelesen: 1.972 mal)
robotics
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenvericherungsnachweis
27.08.2004 um 19:49:13
 
Hallo

Ich bin eine Studentin und bei meinen Eltern familienmitversichert.Im November möchte ich meinen Freund heiraten, der eine ukrainische Staatsangehörigkeit hat, aber seit 3 Jahre in Portugal arbeitet.Bei der Ausländerbehörde muss ich einen Krankenvericherungsnachweis vorliegen, dass der Krankenversicherungsschutz für beide besteht.Mein Freund kann nicht bei meinen Eltern mitverichert werden und ich kann auch nicht als Studentin versichert werden, da ich schon eine Familienversicherung habe.Was soll ich jetzt machen.Kann ich meinen Freund bei der Karnkenkasse anmelden? oder wie läft das?
Ich bin sehr dankbar für Eure Hilfe und warte auf die Antwort.
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Mephisto
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 28.08.2004 um 23:04:15
 
Hi robotics!

Ich habe mich gerade vor zwei Tagen mit dem selben Problem beschäftigt, allerdings ist sie Ukrainerin.
Da Du Student bist, kannst Du dich auch entsprechend versichern. Einfach von der Familienversicherung in die "studentische" wechseln. Anschließend meldest Du deinen Ehemann dort an und ihr habt dann eure eigene Familienversicherung.
Um ihn einfach erstmal herzukriegen und die Behörden ruhig zustellen, kannst du auch eine "Incoming-Versicherung" abschliessen, also eine Krankenversicherung für Ausländer.
z.B. www.reisecare.de oder www.care-concept.de

Ich wünsche Dir alles Gute!
Gruss
Mephisto
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robotics
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.08.2004 um 12:58:01
 
Hi Mephisto
Vielen Dank für deine Antwot.
Ist es wirklich so einfach von der Familienversicherung in die "studentische" zu wechseln und meinen Ehemann dort anzumelden?Es wurde mir am Freitag bei der Aok Krankenkasse  gesagt, dass Familienversicherung eine Studentische Vericherung dominiert.
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Mephisto
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.08.2004 um 14:24:36
 
Hi Robotics!

Habe mir gerade nochmal Dein Posting durchgelesen. Ihr seid ja noch garnicht verheiratet. Das bedeutet ihr müsst erst die Incoming-Krankenversicherung abschliessen, damit er nach Dtl. einreisen darf. Nach der Hochzeit musst Du dich sogar studentisch versichern, da Du dann eine eigene Familie hast. Da kann er dann mitversichert werden.

Eventuell brauchst Du keine Incoming-Krankenversicherung, da er ja z.Z. in Portugal arbeitet und dort auch sicher krankenversichert ist. Da Portugal ein Schengenland ist (glaube ich), kann er sogar problemlos hier einreisen, insofern er ein Schengenvisa und kein nationales (Portugal) Visa im Pass hat.

Gruss,
Mephisto
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