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Wie lange muss ich Unterhalt für meine Frau Zahlen (Gelesen: 2.330 mal)
elsamak
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie lange muss ich Unterhalt für meine Frau Zahlen
25.08.2004 um 18:04:11
 
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemander unterstützen und diese Frage beantworten?

ich lebe mit meine Frau seit über 2,5 Jahre und wir haben auch eine Tochter.meine Frau ist Hausfrau. Wir sind aber kurz vor der Trennung. Ich möchte gern wissen:

1- Wenn wir uns scheiden Lassen, wie lange muss ich     Unterhalt für meine Frau Zahlen?

2- Werde ich auch während der Trennung für Sie Unterhalt zahlen müssen?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung


elsamak
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Bine
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Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange muss ich Unterhalt für meine Frau Za
Antwort #1 - 25.08.2004 um 20:57:21
 
Hi elsamak,

klar bist du deiner Ehefrau und dem Kind auch während der Trennung zum Unterhalt verpflichtet  motz. Unterhalt des geschiedenen Ehegatte ist im BGB ab § 1569 ff. geregelt.

Bine
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Marco_D.
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Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.08.2004 um 07:48:56
 
Falls das KInd bei der Mutter bleibt, mußt du natürlich auch Unterhalt für das Kind zahlen
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Marcus
Junior Member
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 14
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie lange muss ich Unterhalt für meine Frau Zahlen
Antwort #3 - 30.08.2004 um 01:11:45
 
Zum Unterhalt kann ich folgendes Beisteuern:
Unterhalt für das Kind gem. Düsseldorfer Tabelle, für die Frau nach Maßgabe des Familiengerichts.
Mit Zahlungen sollte aber gewartet werden, bis die Aufforderung kommt. Zur Zahldauer: Für das Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wenn es sich dann nicht mehr in Ausbildung befindet. Sonst kann es sein, daß man bis zum Vollendeten 27. Lebensjahr zahlen darf.
Die Frau (muß) nach vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes (Kindergarten) zumindest teilweise wieder arbeiten, wenn nicht besondere Gründe dagegen sprechen (keine Teilzeitarbeit bekommen...) Dadurch reduziert sich auch der Unterhalt.
Diese Konstillation gilt nur, wenn Ihr Verheiratet wart. Dann habt Ihr auch im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht. Nicht darauf verzichten!!! (Wer weiß, was noch kommt, so hat man wenigstens ein mitspracherecht).
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
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