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Ehefähigkeitszeugnis=Ledigkeitsbescheinigung?????? (Gelesen: 5.107 mal)
BabyBlue24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis=Ledigkeitsbescheinigung??????
24.08.2004 um 19:04:27
 
Hallo!

Bin etwas verwirrt kopfhau

Kann mir jemand sagen ob ein Ehefähigkeitszeugnis das selbe ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung??? Fragezeichen

Und wenn das nicht so ist,was ist der Unterschied??? ???

Ich würde das wirklich gerne mal wissen

Danke :happy:
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis=Ledigkeitsbescheinigung??
Antwort #1 - 24.08.2004 um 22:48:27
 
Hi BabyBlue,

lies mal hier nach

http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/

Gruss

Brian
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Kathrin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehefähigkeitszeugnis=Ledigkeitsbescheinigung??
Antwort #2 - 29.08.2004 um 16:59:08
 
Hallo BabyBlue,

ich hatte damit auch meine Schwierigkeiten...

Aber die "Lösung" (zumindest) für die Mongolei, ist folgende:

Wenn man auf dem Standesamt dort nachfrägt, welche Unterlagen man für eine binationale Heirat benötigt, sagen die einem, dass der ausländische Part zur Heirat eine Ledigkeitsbescheinigung braucht.
Gemeint ist aber ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis!

Es handelt sich also um ein (kleines) Missverständnis!

Vielleicht ist das problem bei dir ja ähnlich Smiley

Kathrin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 30.08.2004 um 11:43:51
 
Zitat:
Kann mir jemand sagen ob ein Ehefähigkeitszeugnis das selbe ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung 

Und wenn das nicht so ist,was ist der Unterschied 



Ich will gerne versuchen, die Frage zu beantworten.

Eine Ledigkeitsbescheinigung gibt es für den deutschen Rechtsbereich nicht. Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung gibt zwar als Familienstand "ledig" an, sie ist jedoch wie bereits der Name sagt, nur eine Bescheinigung über den melderechtlichen Aufenthalt/ Wohnsitz.

Das Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes für eine Eheschließung im Ausland sagt aus:

1. die betreffende deutsche Person ist nach den deutschen Gesetzen rechtlich in der Lage, eine gültige Ehe zu schließen,

und (jetzt kommt der  wesentliche Unterschied zur Ledigkeitsbescheinigung)

2. einer Ehe zwischen der deutschen Person und der ebenfalls eingetragenen ausländischen Person steht ein Ehehindernis/ Eheverbot  des deutschen Rechtsbereichs
nicht entgegen.

Das EFZ wird also immer konkret auf die beabsichtigte Eheschließung zweier Individuen ausgestellt. Der Prüfaufwand ist in etwa der Gleiche wie bei einer Eheschließung im Inland.

Ich habe bewußt "deutsche Person" verwendet, weil ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis auch für einen Ausländer ausgestellt werden kann, welcher deutschem Personalstatut unterliegt:

- Asylberechtigte,
- ausländische Flüchtlinge (mit dem Reiseausweis),
- Staatenlose


erhalten ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis nach deutschem Recht, wenn sie in einem Drittstaat heiraten wollen.

ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.01.2005 um 13:16:11
 
[bgcolor=Yellow]Das Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes für eine Eheschließung im Ausland sagt aus:

1. die betreffende deutsche Person ist nach den deutschen Gesetzen rechtlich in der Lage, eine gültige Ehe zu schließen,

und (jetzt kommt der  wesentliche Unterschied zur Ledigkeitsbescheinigung)

2. einer Ehe zwischen der deutschen Person und der ebenfalls eingetragenen ausländischen Person steht ein Ehehindernis/ Eheverbot  des deutschen Rechtsbereichs
nicht entgegen.

Das EFZ wird also immer konkret auf die beabsichtigte Eheschließung zweier Individuen ausgestellt. Der Prüfaufwand ist in etwa der Gleiche wie bei einer Eheschließung im Inland.[/bgcolor]


Hallo Ronny, kurze Rückfrage, weisst Du vielleicht:
Welche Dokumente muss man von der in das EFZ einzutragenden ausländischen Person (bei mir aus Peru) alles beschaffen, übersetzen, legalisieren etc. lassen? Ist das bei allen Standesämtern einheitlich geregelt?
Vielen Dank
Santa 
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ronny
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Antwort #5 - 19.01.2005 um 13:34:24
 
Hallo Santa,

im Normalfall wird eine Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde und falls möglich eine Ledigkeitsbescheinigung ausreichen. Evtl. noch eine Paßkopie (am besten durch deutsche Auslandsvertretung). Wo willst Du heiraten?

Wenn allerdings eine Vorehe bereits vorlag, wird es umfangreicher. Oben in den
FAQ´s
ist dazu was unter dem Stichwort Scheidung, Anerkennung zusammengestellt.

Ich sitze jetzt nicht im Büro, deswegen kann ich zu Peru nichts näheres sagen. Ggf. morgen mehr.

Zitat:
Ist das bei allen Standesämtern einheitlich geregelt?
Also das Verfahren ist prinzipiell genausso wie hier die Ehe schließen, wobei ausdrücklich das Befreiungsverfahren beim OLG nicht durchzuführen ist. Wäre ja auch Quatsch, weil eine Befreiung nur bei Eheschließung in Deutschland relevant ist.

Ansonsten ist das mit den Unterlagen schlecht zu standardisieren, weil vieles eben vom Einzelfall abhängt.

Grüße
Ronny
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #6 - 19.01.2005 um 14:40:32
 
Hallo Ronny,
geheiratet werden soll in Peru.  Vorehen und Kinder gibt es weder bei mir noch bei meiner peruanischen Verlobten.
Ich muss beim dortigen Standesamt folgende Dokumente vorlegen
- Geburtsurkunde im Original
- Ehefähigkeitszeugnis im Original
- Reisepass.
Meine Dokumente müssen vorher vom zuständigen peruanischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland legalisiert worden sein.

Die peruanische Heiratsurkunde muß dann wiederum von zwei peruanischen Stellen (Zentrales Personenstandsregister und Aussenministerium) und abschliessend von der deutschen Botschaft in Peru legalisiert werden.

Das einizige, was mir/uns noch unklar ist, ist das deutsche Ehefähigkeitszeugnis für mich und was für Dokumente meine Verlobte mir dafür schicken muss.

Ich konnte bei meinem zuständigen Standesamt noch nicht nachfragen, da dort zu Heiraten mit Auslandsbezug Auskünfte nicht telefonisch sondern nur persönlich erfolgen und ich im Moment von Montag bis Freitag auf Dienstreise bin. Vielleicht findest Du ja morgen die Zeit im Büro und kannst wegen Peru noch mal nachschauen.

Vielen Dank
Santa
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ronny
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Antwort #7 - 19.01.2005 um 16:08:35
 
Zitat:
Vielleicht findest Du ja morgen die Zeit im Büro und kannst wegen Peru noch mal nachschauen.


Mach ich, bis morgen.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 20.01.2005 um 07:45:35
 
Hallo Santa,

nach meinen Informationen muß die deutsche Botschaft für die peruanischen Behörden eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. Deswegen braucht die deutsche Botschaft das EFZ von Deinem Heimatstandesamt.

Warum die keine telefonische Auskunft geben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es kann allerdings eher wahrscheinlich sein, dass eine solche Anfrage erst mal abgesprochen werden muß, das habe ich auch öfter.

Also der einschlägige § 383 der DA für Standesbeamte verweist hinsichtlich der Prüfung der Ehefähigkeit auf den § 139 und dieser gilt für die Eheschließung im Inland.

Daraus folgt eigentlich wären die gleichen Unterlagen erforderlich wie wenn ihr hier die Ehe schließt. Nur Befreiungsverfahren etc. entfallen.

Ich denke mal eine Ledigkeitsbescheinigung, eine Fotokopie vom Paß und eine Geburts-/ Abstammungsurkunde reichen aus. Wenn deine Zukünftige in der Nähe der deutschen Botschaft wohnt, ist es sinnvoll die Unterlagen über die Botschaft hierher zu schicken.

Viele Grüße
und Alles Gute

Ronny
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Tupaq Amaru


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Antwort #9 - 20.01.2005 um 12:05:28
 
Hallo Ronny,
vielen Dank für die Auskunft.

Zitat:
Warum die keine telefonische Auskunft geben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es kann allerdings eher wahrscheinlich sein, dass eine solche Anfrage erst mal abgesprochen werden muß, das habe ich auch öfter.


Ich habe da kein Problem damit. So eine Auslandsauskunft ist ja auch zeit- und arbeitsaufwendig und das würde ich auch nur bei ernstgemeinten Anfragen bzw. persönlichem Erscheinen machen. Werde mal einen halben Tag Urlaub dafür einplanen.

Zitat:
Ich denke mal eine Ledigkeitsbescheinigung, eine Fotokopie vom Paß und eine Geburts-/ Abstammungsurkunde reichen aus. Wenn deine Zukünftige in der Nähe der deutschen Botschaft wohnt, ist es sinnvoll die Unterlagen über die Botschaft hierher zu schicken.


Ich werde der Botschat in Lima mal eine Mail schicken und/oder dort anrufen und mich dort zusätzlich zu meinem Gang zum Standesamt erkundigen. Letztendlich müssen die sowieso alle Dokumente von meiner Verlobten legalisieren, bevor sie hier anerkannt werden. Leider wohnt meine Verlobte etwas weiter weg und jeder Gang zur Botschaft bedeutet für sie zwei Stunden im Flieger oder eine Nacht im Bus (plus Hotel, Rückfahrt etc.).

Viele Grüße
und Alles Gute ebenfalls

Santa
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