Zitat:Kann mir jemand sagen ob ein Ehefähigkeitszeugnis das selbe ist wie eine Ledigkeitsbescheinigung
Und wenn das nicht so ist,was ist der Unterschied
Ich will gerne versuchen, die Frage zu beantworten.
Eine Ledigkeitsbescheinigung gibt es für den deutschen Rechtsbereich nicht. Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung gibt zwar als Familienstand "ledig" an, sie ist jedoch wie bereits der Name sagt, nur eine Bescheinigung über den melderechtlichen Aufenthalt/ Wohnsitz.
Das Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes für eine Eheschließung im Ausland sagt aus:
1. die betreffende deutsche Person ist nach den deutschen Gesetzen rechtlich in der Lage, eine gültige Ehe zu schließen,
und (jetzt kommt der wesentliche Unterschied zur Ledigkeitsbescheinigung)
2. einer Ehe zwischen der deutschen Person und der ebenfalls eingetragenen ausländischen Person steht ein Ehehindernis/ Eheverbot des deutschen Rechtsbereichs
nicht entgegen.
Das
EFZ wird also immer konkret auf die beabsichtigte Eheschließung zweier Individuen ausgestellt. Der Prüfaufwand ist in etwa der Gleiche wie bei einer Eheschließung im Inland.
Ich habe bewußt "deutsche Person" verwendet, weil ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis auch für einen Ausländer ausgestellt werden kann, welcher deutschem Personalstatut unterliegt:
- Asylberechtigte,
- ausländische Flüchtlinge (mit dem Reiseausweis),
- Staatenloseerhalten ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis nach deutschem Recht, wenn sie in einem Drittstaat heiraten wollen.
ronny