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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Polen
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Beitrag begonnen von olis22 am 20.08.2004 um 09:59:45

Titel: Polen
Beitrag von olis22 am 20.08.2004 um 09:59:45
Hallo

Meine Freundin ist Polin und muß jetzt zurück nach Polen.Sie hatte noch keine Aufenthaltserlaubnis und ist jetzt seit 3 Monaten hier. Sie ist getrennt lebend von Ihrem Mann und hat 2 Kinder. Das älteste ist jetzt 6 und muß jetzt in die Schule gehen. Was kann ich machen , damit sie nach Deutschland kommen darf und hier bleiben darf ?

Titel: Re: Polen
Beitrag von Merry am 20.08.2004 um 10:37:26
Hallo Olis22,

Polen gehört ja seit 01.05.04 zur EU. Deine Freundin genießt somit Freizügigkeit. Sie kann eine Aufenthaltserlaubnis/EU beantragen. Sie muss dazu nachweisen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreitet (Erwerbstätikeit oder evtl. eine Verpflichtungserklärung von Dir) und eine Krankenversicherung vorlegen.
Einfach mal bei der zuständigen Ausländerbehörde erkundigen.
Ach ja, EU-Staatsangehörige unter 16 Jahren benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.  :)

Gruß,
Merry

Titel: Re: Polen
Beitrag von olis22 am 20.08.2004 um 11:28:20
Hallo

Welche Voraussetzungen gelten für die Verpflichtungserklärung (Einkommen, Wohnungsgröße)

Titel: Re: Polen
Beitrag von Merry am 20.08.2004 um 11:31:59
Bei uns werden folgende Unterlagen verlangt:

- Einkommensnachweis (kein Arbeitlosengeld, -hilfe,
 oder Sozialhilfe)
- Mietvertrag
- Krankenversicherung für Deine Freundin

Ist aber oft von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde verschieden. Ich würde mal bei Deiner zuständigen nachfragen.

Merry

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