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arbeitserlaubnis/aip-abschaffung - scheinehe? (Gelesen: 4.007 mal)
peter4alien
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18.08.2004 um 18:12:28
 
hallo,
ich hoffe, allein das subject hat noch niemanden auf die palme gebracht. bin kürzlich in meinem freundeskreis mit dem problem konfrontiert worden, und bitte um entschuldigung, dass die gesamtproblematik mitsamt ihrer fachbegriffe mir ziemlich unbekannt ist.

betroffen bin ich nicht direkt, aber ein freund, der momentan anhand des zunehmenden zeit- und lösungsdruckes ziemlich zumacht. ich hoffe, hier hat jemand den einblick für einen vernünftigen lösungsansatz. ich werde versuchen, die problematik so umfassend anzureissen, wie ich einblick habe, habe aber bedenken wg. datenschutz etc, bleibe also bei identifizierenden fakten erstmal übervorsichtig.

besagter freund ist aus europäischem nicht eu-land vor ca. 7 jahren als kriegsflüchtling nach deutschland gekommen. mit aufenthaltserlaubnis (duldung? genehmigung? weiß nicht) hat er hier sein gesamtes medizinstudium absolviert. großenteils selbst finanziert, gegen viele schwierigkeiten und entbehrungen. vor einigen monaten hat er sein aip (arzt im praktikum, nach studienabschluss, aber bisher zwangsläufiger weg zur erlangung der vollapprobation, daher gilt die aufenthaltserlaubnis wohl weiter) in seiner traumstelle angetreten. soweit alles gut und wie geplant.

das aip wird nun jedoch zum 1.10. abgeschafft, jetzige aipler beantragen zu diesem datum die vollapprobation und machen mit ihrem arbeitgeber neue verträge. nach aussage der zuständigen bezirksregierung in nrw kann er mit seinem momentanen status jedoch keine vollapprobation erlangen. er würde die stelle verlieren und müsste das land verlassen. der beamte der  bezirksregierung stellte in einem ausführlichen telefonat die situation so dar, dass nach dem neuem zuwanderungsgesetz zu erwarten wäre, dass die arbeitserlaubnis erteilt würde, dieses aber natürlich zu spät käme. mehrfach riet der beamte (!) deutlich, die doch sicherlich vorhandene deutsche lebenspartnerin so schnell wie irgend möglich zu heiraten.

mein freund hat keine deutsche lebenspartnerin, wohl aber kennt er eine deutsche, die zumindest bereit wäre, ein solches arrangement zu überdenken. wie er es mir darstellte, gibt es verschiedene gründe, warum er unbedingt bleiben möchte. ganz platt ist es natürlich so, dass er inzwischen seinen lebensmittelpunkt hier hat (fliessend deutsch akzentfrei, deutsche freunde etc) und davon träumt, hier seinen facharzt machen zu können. warum auch nicht. weiterhin ist es aber nach seinen informationen so, dass seine ausbildung in seinem herkunftsland nicht ohne weiteres anerkannt würde und er erneut einen steinigen weg zu gehen hätte. er ist nach dem was ich weiß, durchaus relevant kriegs-traumatisiert von dort gekommen, hat seitdem hier ständig weiter "gekämpft" und formuliert, dass er keine kraft mehr habe, wenn er zurück müsse.

ich kenne ihn als hochanständigen und moralischen menschen, der ohne weiteres zu solchen illegalen wegen nicht greifen würde. auch kann ich aus meiner sicht nicht erkennen, dass er hier irgend jemandem etwas wegnehmen würde. jedoch ist er nach den eindeutigen informationen aus der bezirksregierung ziemlich hoffnungslos und ich bin nicht sicher, ob er alle wege kennt, die ausweg bieten könnten.

sollte es letztendlich zu einer scheinehe kommen - was sind die folgen, konsequenzen? wie wird das hier von euch gewertet - abgesehen davon, dass es nicht legal ist?

ich wäre froh, wenn ihr mir informationen geben könntet, damit ich entscheiden kann, wie ich ihm raten soll. leider habe ich auch nicht unbegrenzt zeit, mich mit dem thema zu beschäftigen und wenig vorwissen zu diesem doch eher speziellen (für mich) thema.

ich hoffe auf eine möglichst wenig emotionale diskussion aller möglichkeiten.

vielen vielen dank,
gruss, peter

ps: wer hierzu direkt per email antworten will, sei auch dazu herzlich eingeladen.
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Mick
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Antwort #1 - 18.08.2004 um 19:17:26
 
Hi Peter,
sorry, aber hier sind keine Tipps zum Erschleichen einer AE erwünscht. Auch nicht nach dem Motto "was passiert, wenn es gemacht wird" (um dann abzuwägen, ob es so geschehen soll). Lass Deinen Freund "hochanständig" bleiben.

Also, an die Antworter: zum Thema Scheinehe braucht nix gepostet zu werden. Danke für die Beachtung.

Zur Sache: Es ist sehr wichtig zu erfahren, welchen Aufenthaltstitel er hat! Sollte er eine Duldung haben, sind genaue Herkunft, Staatsangehörigkeit und Volkszugehörigkeit wichtig. Bitte ergänzen.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #2 - 18.08.2004 um 19:43:56
 
hallo mick,
sorry, wenn ich eine forumsregel verletzt habe.
hatte auch dazu eine orientierung erhofft, aber verstehe natürlich die begrenzung.

ich weiß zu status und herkunft erst einmal nur, dass er bosnier ist und als kriegsflüchtling hierher kam (nicht genau genug wahrscheinlich?). dann konnte er hierbleiben, um zu studieren. vielleicht könnt ihr damit schon etwas herleiten zum status? ich mach mich sonst nochmal genauer klug.

danke soweit für die schnelle reaktion.
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Antwort #3 - 18.08.2004 um 20:22:41
 
Zitat:
hallo mick,
sorry, wenn ich eine forumsregel verletzt habe.
hatte auch dazu eine orientierung erhofft, aber verstehe natürlich die begrenzung.


Kein Problem, konnte ja geregelt werden Zwinkernd

Zitat:
ich weiß zu status und herkunft erst einmal nur, dass er bosnier ist und als kriegsflüchtling hierher kam (nicht genau genug wahrscheinlich?). dann konnte er hierbleiben, um zu studieren. vielleicht könnt ihr damit schon etwas herleiten zum status? ich mach mich sonst nochmal genauer klug.


Das klingt danach, als hätte er eine Aufenthaltsbewilligung. Aber erkundige Dich mal genau, auch wie lange sie befristet ist.
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Antwort #4 - 19.08.2004 um 18:17:09
 
habe die benötigten informationen erhalten:

1. einreise als flüchtling, 95 bis 97, in dieser zeit gearbeitet mit arbeitserlaubnis, ausreise.

2. einreise als student mit studentenvisum 97,  seitdem aufenthaltsbewilligung, z.zt. bis ende okt. 2004

herkunft aus nordosten bosniens, bosnischer staatsbürger.

hilft das weiter? vielen dank.
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Antwort #5 - 19.08.2004 um 20:29:50
 
Zitat:
habe die benötigten informationen erhalten:

1. einreise als flüchtling, 95 bis 97, in dieser zeit gearbeitet mit arbeitserlaubnis, ausreise.

2. einreise als student mit studentenvisum 97,  seitdem aufenthaltsbewilligung, z.zt. bis ende okt. 2004

herkunft aus nordosten bosniens, bosnischer staatsbürger.

hilft das weiter? vielen dank.


Hi,
zumindest ein wenig...
mir ist neu, dass AIP ab Oktober nicht mehr geht. Aber auf jeden Fall ist erstmal festzustellen, dass er vor Ablauf der Bewilligung die Verlängerung beantragen kann. Bis zur Entscheidung der ABH gilt der Aufenthalt weiter als erlaubt.
Bist Du sicher, dass er zum 01.10. die Stelle verlieren wird? Gibt es keine Möglichkeit, angefangene Beschäftigungsverhältnisse fortzuführen?
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Antwort #6 - 19.08.2004 um 21:18:37
 
der AIP (arzt im praktikum) wird zum 1.10. abgeschafft. entsprechende, schon laufende beschäftigungsverhältnisse enden zu diesem termin, da die vertragsgrundlage wegfällt. hat der AIPler bis dahin seine arbeitserlaubnis/vollapprobation bei der bezirksregierung beantragt und erhalten, wird in den allermeisten fällen mit dem krankenhaus ein neuer vertrag geschlossen, der AIPler wird assistenzarzt. es gibt dazu aber keine verpflichtung.
da mein freund jedoch ohne gesicherten aufenthaltsstatus die arbeitserlaubnis nicht erhält, würde das krankenhaus den vertrag nicht verlängern (können), da er dann nicht als arzt arbeiten kann.

hoffe, es wird so besser verständlich.

gruss.
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Antwort #7 - 19.08.2004 um 21:29:35
 
Jow, so habe ich es verstanden. Und ich muss sagen, dass ich da so ad hoc Lösung sehe.
Wie wichtig ist er als Arzt für das Krankenhaus? Könnte man nicht damit argumentieren, dass seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Interesse liegt? So weit ich weiß, gibt es ja in einigen Gegenden einen Ärztemangel.
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Antwort #8 - 19.08.2004 um 23:44:06
 
leider nicht überall und nicht in allen fachgebieten. da er sich gegen etliche mitbewerber bei der bewerbung durchgesetzt hat, stelle ich mir spontan die durchführung deines vorschlages schwierig vor - aber:

da kommt genau meine unwissenheit ins spiel - ist diese unentbehrlichkeitsgeschichte / öffentliches interesse etc eine formsache und bloß abhängig vom wohlwollen des chefs? oder ist es ein offizieller vorgang? (ausschreibung? abgleich arbeitsamtdatenbank?)

gruss.
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Antwort #9 - 20.08.2004 um 01:40:17
 
Zitat:
leider nicht überall und nicht in allen fachgebieten. da er sich gegen etliche mitbewerber bei der bewerbung durchgesetzt hat, stelle ich mir spontan die durchführung deines vorschlages schwierig vor - aber:

da kommt genau meine unwissenheit ins spiel - ist diese unentbehrlichkeitsgeschichte / öffentliches interesse etc eine formsache und bloß abhängig vom wohlwollen des chefs? oder ist es ein offizieller vorgang? (ausschreibung? abgleich arbeitsamtdatenbank?)

gruss.



Erstmal:
Ich wollte schreiben, dass ich da ad hoc keine Lösung sehe. Weiß ned, wo das Wörtchen abgeblieben ist.

Mein Vorschlag war eher ein Notanker, der aber dennoch denkbar ist, wenn vor Ort ein Ärztemangel herrscht. Die Frage, ob ein öffentliches Interesse deswegen besteht, wird auch nicht auf Gutdünken geprüft, da wird in NRW das Landesarbeitsamt und die Bezirksregierung eingeschaltet. Diese müssen das öff. Interesse bestätigen. Das Landesarbeitsamt würde sich mit dem örtlichen Arbeitsamt in Verbindung setzen und dort wird der Arbeitsmarkt hinsichtlich zur Verfügung stehender Ärzte gecheckt. Das Ganze wird natürlich durch den Arbeitgeber und den Antragsteller angestoßen. Der Arbeitgeber wird auch nachweisen müssen, wie sehr er sich um eine (andere) Arbeitskraft bemüht hat.
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Antwort #10 - 26.08.2004 um 17:46:23
 
erstmal vielen dank mick für deine hilfe, auch wenn das mit dem mißverständnis natürlich schade ist...

wie ich weiter oben schrieb, gab es mehrere bewerber auf den job. eine prüfung des arbeitsamtes würde dann wohl kaum ein für meinen freund positives ergebnis bringen, schließe ich daraus - richtig?

ich hebe das thema nochmal nach oben, und vielleicht haben ja auch andere noch ideen?? ansonsten sieht es wohl eher schlecht aus. trotzdem danke.

gruss.
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Antwort #11 - 26.08.2004 um 19:12:34
 
Zitat:
erstmal vielen dank mick für deine hilfe, auch wenn das mit dem mißverständnis natürlich schade ist...

wie ich weiter oben schrieb, gab es mehrere bewerber auf den job. eine prüfung des arbeitsamtes würde dann wohl kaum ein für meinen freund positives ergebnis bringen, schließe ich daraus - richtig?



Hi,
ja, das muss dann so gesehen werden.
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