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Hat jemand Erfarung mit Aufhebung von "Selbst (Gelesen: 1.323 mal)
rokys
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hat jemand Erfarung mit Aufhebung von "Selbst
26.08.2004 um 17:11:56
 
Hallo Leute,

habe Frage an Euch:  ???
Ich möchte mich evt. selbständig machen. Habe aber in Pass Zusatzblatt mit "Selbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" (3 j. befristete Aufenthalt)
Jetzt habe ich Information gefunden das in besonderes Fall wird diese Vormerkt aufgehoben. Hat jemand von Euch es schon gemacht ? Wie ist Ablauf ? Was muss ich beachten?

Danke für ihre Hilfe in Voraus.
Grüß Rokys disco
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MiMa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hat jemand Erfarung mit Aufhebung von "Se
Antwort #1 - 27.08.2004 um 09:37:36
 
Hi,

die Ausländerbehörde entscheidet anhand der individuellen Aktenlage, ob die Änderung einer Auflage zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit überhaupt möglich ist. Ist dies der Fall, folgt i.d.R. folgende Vorgehensweise:

- Ausgangspunkt ist ein formloser schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnsitz des Antragstellers auf Änderung der Auflage zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Gebühren!).
- Die Ausländerbehörde leitet den Antrag des ausländischen Mitbürgers an die zuständige Berufsstandsvertretung (IHK, HWK, Verband etc.) weiter mit der Bitte um Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens sowie um Prüfung eines besonderen öffentlichen Interesses insbesondere eines regionalen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interesses des betreffenden Wirtschaftsstandortes.
- Für diese Stellungnahme benötigt die betreffende Berufsstandsvertretung i.d.R. weitere Informationen vom Antragsteller: Gründungskonzept, Objektbeschreibung, Rentabilitätsvorschau, Umsatz-Gewinn-Prognosen, etc. Im Abgleich mit regionalen Branchenkennziffern und einer Marktbesatzerhebung wird mit der Stellungnahme gegenüber der Ausländerbehörde eine Tendenzempfehlung zur Entscheidung ausgesprochen.
- Die Ausländerbehörde hat durchaus die Möglichkeit, mehrere Stellungnahmen von unterschiedlich beteiligten Berufsstandsvertretungen (z.B. IHK und Fachverbände) bzw. den Kommunen und übergeordneten Ämtern (Ordnungsämter, Gewerbezentralregister etc.) zur Entscheidungsfindung einzuholen.
- Entscheidet die Ausländerbehörde den Antrag danach positiv, wird eine Änderung der Auflage vorgenommen und dem Gang zum Gewerbeamt oder Ordnungsamt zum Erwerb eines Gewerbescheins steht nichts mehr im Wege!
(Achtung: gewerberechtliche Voraussetzungen beachten! z.B. Unterrichtungsnachweise, Sachkundeprüfungen etc. soweit erforderlich).


Aus der Sicht eines ausländischen Mitbürgers bedeutet dies:
Schriftlichen Antrag bei der ABH einreichen - alle weiteren Schritte werden automatisch folgen ....
Posteingänge im Briefkasten beachten! - und Zeit mitbringen!


Gruß
Mima

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rokys
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hat jemand Erfarung mit Aufhebung von "Selbst
Antwort #2 - 27.08.2004 um 17:53:12
 
Ganz große Dank für ausführliche Information. Finde es total nett.


Grüß
Rokys
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