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Einbürgerung (Gelesen: 3.363 mal)
Stari
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14.08.2004 um 21:52:52
 
Hallo ich bin Croatischer Staatsbürger und habe folgendes Problem: Mein Paß ist abgelaufen,ich habe die Aufenthaltsberechtigung, habe eine zusicherung zwecks einbürgerung, aber die Deutschen stellen mir kein Paß aus weil ich keine Bestätigung von den Croaten bekomme, und von der Croatischen seite bekommen ich keinen wegen der Ausbürgerung.
Wer kann mir da weiterhelfen oder Tips geben zwecks weiteren Vorgehensweise.
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Ralf
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Antwort #1 - 14.08.2004 um 22:17:32
 
Zitat:
Hallo ich bin Croatischer Staatsbürger und habe folgendes Problem: Mein Paß ist abgelaufen,ich habe die Aufenthaltsberechtigung, habe eine zusicherung zwecks einbürgerung, aber die Deutschen stellen mir kein Paß aus weil ich keine Bestätigung von den Croaten bekomme, und von der Croatischen seite bekommen ich keinen wegen der Ausbürgerung.
Wer kann mir da weiterhelfen oder Tips geben zwecks weiteren Vorgehensweise.
Stari Fragezeichen


Hallo!
Da sind ein paar Infos mehr erforderlich:
Ist der Entlassungsantrag schon gestellt, wenn ja, seit wann?
Sind die Voraussetzungen für eine Entlassung gegeben, ist insbesondere die Wehrdienstfrage geklärt?
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Stari
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Antwort #2 - 14.08.2004 um 23:06:53
 
Hallo
Der Antrag auf ausbürgerung wurde vor ca. 12 Monaten gestellt.
wehrdinst ist geklärt
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Ralf
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Antwort #3 - 15.08.2004 um 11:58:54
 
Zitat:
Hallo
Der Antrag auf ausbürgerung wurde vor ca. 12 Monaten gestellt.
wehrdinst ist geklärt


Dann stellt Kroatien vermutlich deshalb keinen Pass mehr aus, weil die Entlassung aus der kroatischen Staatsangehörigkeit kurz bevorsteht.
Ich würde daher einfach noch etwas abwarten. Die Ausstellung eines Ausweisersatzes wird sich wohl auch nicht lohnen. Den deutschen Reisepass kannst du natürlich erst nach der Einbürgerung bekommen.
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Stari
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Antwort #4 - 15.08.2004 um 23:25:32
 
[quote author=ralfi link=board=einb;num=1092513172;start=0#3 date=08/15/04 um 11:58:54]
Das ist schön und gut aber ich habe im Moment keine gültigen ausweißpapiere und die Deutschen würden mir welche ausstellen mit CRO als ausschluß Land wenn ich die Bestätigung bekomme das die Croaten mir keinen Paß ausstellen,die aber sagen das Sie solche bestätigungen nicht erstellen.
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Ralf
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Antwort #5 - 16.08.2004 um 09:01:42
 
Zitat:
Das ist schön und gut aber ich habe im Moment keine gültigen ausweißpapiere und die Deutschen würden mir welche ausstellen mit CRO als ausschluß Land wenn ich die Bestätigung bekomme das die Croaten mir keinen Paß ausstellen,die aber sagen das Sie solche bestätigungen nicht erstellen.


Dann sehe ich da jetzt auch keine andere Möglichkeit als abzuwarten. Wenn du deinen abgelaufenen Pass zusammen mit der Einbürgerungszusicherung und einer Bestätigung, dass die Entlassung beantragt wurde, vorzeigst, sollte das aber zumindest in Deutschland ausreichen. Auf Auslandsreisen wirst du bis zur Einbürgerung wohl verzichten müssen. Wenn der Entlassungsantrag bereits vor einem Jahr gestellt wurde, kann es ja nicht mehr lange dauern.

Daher Tipp an alle: ein Reisepass sollte vor einem Entlassungsantrag rechtzeitig verlängert werden.
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Mick
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Antwort #6 - 16.08.2004 um 12:16:49
 
Zitat:
Das ist schön und gut aber ich habe im Moment keine gültigen ausweißpapiere und die Deutschen würden mir welche ausstellen mit CRO als ausschluß Land wenn ich die Bestätigung bekomme das die Croaten mir keinen Paß ausstellen,die aber sagen das Sie solche bestätigungen nicht erstellen.


Hi,
ich würde bei der ABH mal horchen, ob die nicht bei der Botschaft schriftlich fragen können, ob ein Pass noch ausgestellt werden kann. Wenn Du Nachweise dafür hast, dass Du öfters zur Botschaft gefahren bist (Tickets, Zeugen), sollte das möglich sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #7 - 16.08.2004 um 12:49:08
 
Zitat:
Hi,
ich würde bei der ABH mal horchen, ob die nicht bei der Botschaft schriftlich fragen können, ob ein Pass noch ausgestellt werden kann. Wenn Du Nachweise dafür hast, dass Du öfters zur Botschaft gefahren bist (Tickets, Zeugen), sollte das möglich sein.


Das ist sicherlich noch eine Möglichkeit, nur ist es fraglich, ob sich der Aufwand noch lohnt. Wenn andererseits die ABH selbst noch auf der Vorlage gültiger Papiere besteht, kann sie ruhig dabei behilflich sein.
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