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Entlassungsverfahren Philippinen (Gelesen: 3.612 mal)
Klaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entlassungsverfahren Philippinen
11.08.2004 um 12:43:18
 
Zitat:
Nenne den Staat und ich kann gerne noch mal nachsehen.


Hallo Ralfi,
dürfte ich mich an den Thread dranhängen und könntest Du bitte mal für die "Philippinen" nachsehen.

Mich würde interessieren, wie die Ausbürgerung abläuft, wenn eine Filipina eingedeutscht wird.

Danke im Voraus
Klaus
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Ralf
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Antwort #1 - 11.08.2004 um 14:01:19
 
Hallo!

Ich habe das mal lieber in einen neuen Thread verschoben.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, tritt bei den Philippinen der Staatsangehörigkeitsverlust beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit automatisch ein, ein Entlassungsverfahren ist daher nicht erforderlich. Die Einbürgerungsurkunde wird ausgehändigt, dabei wird der vorhandene Pass eingezogen und an die Botschaft bzw. das Konsulat gesandt, das war's dann.

Ich kann gerne noch mal nachsehen, bin aber erst nächste Woche wieder im Büro.
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Mone
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Antwort #2 - 12.08.2004 um 07:53:28
 
Guten Morgen,  :gähn:

genau, die philippinische Staatsangehörigkeit geht bei Einbürgerung automatisch verloren; kein Entlassungsverfahren.

Gruß

M.  :happy:
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peku
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Antwort #3 - 13.08.2004 um 19:02:17
 
hallo ralfi,

durch das verschieben ging eventuell meine letzte Frage unter:
Wo können staatsangeghörigkeitsgesetze in Deutscher Sprache bezogen werden,wo hast du deine (geheimen??))))Unterlagen her bekommen???

Gruss

peter
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Ralf
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Antwort #4 - 14.08.2004 um 01:30:11
 
Ne, das ist nicht weg:

guck   
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Klaus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.08.2004 um 13:27:32
 
@Ralfi und @Mone

Vielen Dank für die Antworten.


Klaus
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Ralf
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Antwort #6 - 16.08.2004 um 13:40:01
 
...

STOP!
STOP!
STOP!


Habe zur Sicherheit noch mal nachgesehen und siehe da: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil! Bezüglich der Philippinen hat es kürzlich eine Änderung gegeben. Danach tritt der Staatsangehörigkeitsverlust bei Einbürgerung nicht mehr automatisch ein. Vielmehr bekommen philippinische Einbürgerungebewerber eine Einbürgerungszusicherung und müssen damit bei der Auslandsvertretung ausdrücklich den Verzicht auf die StA erklären. Außerdem muss bei der Einbürgerungsbehörde eine Erklärung abgegeben werden, dass kein Treueeid zur Beibehaltung der StA abgelegt wurde.
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