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Heirat mit einer Illegalen (Gelesen: 13.997 mal)
Kammholz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.08.2004 um 19:43:42
 
Meine Freundin ist illegal in Deutschland. Wir wollen heiraten.
Welche Probleme können wir bekommen? Welche Schritte können wir einleiten. Kann sie abgeschoben werden, obwohl wir heiraten wollen.

Viele Fragen, ich weiß, aber jeder Hinweis, Tipp oder Ratschlag zu dieser Situation hilft uns weiter.

Ach so, Heiratspapiere hat sie noch keine.

Vielen Dank
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.08.2004 um 19:57:24
 
hallo kammholz,

wenn deine freundin sich in deutschland illegal aufhält, ist eine eheschließung nicht möglich.

das einzige was ihr machen könnt ist, sie freiwillig ausreisen zu lassen (bei der abh melden mit flugticket für heimatland in der hand) und im anschluß daran ein heiratsvisum beantragen oder in ihrer heimat heiraten und dann im anschluß ein visum auf familienzusammenführung beantragen.

eine eheschließung in deutschland oder auch in europa ist ohne gültigen aufenthalt in keiner weise möglich.

trotzdem euch beiden viel glück.

p.s.: es ist immer hilfreich, wenn man in postings so genau wie möglich postet: woher kommt sie? welche staatsangehörigkeit haben die beiden beteiligten...
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Kammholz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.08.2004 um 20:16:28
 
Ich deutsch, sie weissrussisch.

OK, wir gehen mit einem Ticket für die Heimfahrt zur Ausländerbehörde. Was passiert dort? Viele "dumme" Fragen? Entstehen irgendwelche Nachteile für die Zukunft? Wird sie auf der Ausländerbehörde gleich festgenommen und kommt evt. in Abschiebehaft?

Wie lange hat sie dann Zeit zur Ausreise?
Nochmals Danke
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 12.08.2004 um 20:25:04
 
Hallo Kammholz,

wenn Ihr, wie Feffi schreibt, mit dem Flugticket in der  Hand auf die Ausländerbehörde geht, beweist Ihr damit, dass Deine Freundin freiwillig ausreisen will. Deshalb wird sie sicherlich nicht festgenommen oder kommt in Abschiebehaft.

Die Ausreise erfolgt dann zu dem Flugtermin, der auf dem Ticket steht. Der Termin sollte natürlich möglichst kurzfristig gewählt werden.

Je nachdem, wie lange sie sich schon illegal hier aufhält, könnte möglicherweise ein Verfahren auf sie zukommen, vielleicht auch erst einmal eine Einreisesperre, die jedoch auf Antrag befristet werden kann, wenn ein guter Grund (Hochzeit) vorliegt.

Sinnvoll wäre es meines Erachtens, in Russland zu heiraten.

Viele Grüße
Janna
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Kammholz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.08.2004 um 20:35:14
 
Kommen denn keine "dumme" Fragen, z.B. wie und warum sie illegal hier ist?

Sind zwei Wochen zu viel Zeit für die Ausreise?

Muß sie angeben, wo sie sich in Deutschland aufgehalten hat, bzw. z.Z. aufhält? Kann es dann sein, das ich Probleme bekomme, wenn meine Freundin illegal bei ist oder war?

Nochmals vielen Dank für die Antworten!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #5 - 12.08.2004 um 21:13:21
 
Zitat:
Kommen denn keine "dumme" Fragen, z.B. wie und warum sie illegal hier ist?

Sind zwei Wochen zu viel Zeit für die Ausreise?

Muß sie angeben, wo sie sich in Deutschland aufgehalten hat, bzw. z.Z. aufhält? Kann es dann sein, das ich Probleme bekomme, wenn meine Freundin illegal bei ist oder war?

Nochmals vielen Dank für die Antworten!


Bei 1-2 Tagen illegaler Aufenthalt wird sicher kein großes Aufeheben von der Sache gemacht. Bei 2 Jahren könnte es etwas eng werden mit der freiwilligen Ausreise. Und anbei bemerkt, sollte es ein eher frühzeitiger Flug sein, da wird nicht um eine oder 2 Wochen gefeilscht. Wenn der Flug zu lange hinausgezögert wird, dann könnte auch ein staatlich arrangierter Charter in Frage kommen. BTW: Beihilfe zum illegalen Aufenthalt wird nach §§ 27 StGB, 92 (1) Nr. 1 AuslG milder bestraft, als beim Haupttäter.

Doc  8)
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« Zuletzt geändert: 12.08.2004 um 21:27:51 von Doc »  

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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.08.2004 um 12:19:10
 
Wie ist denn deine freundin hier eingereist ?
Und wie lange ist sie schon hier ?
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shanti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.09.2004 um 17:06:37
 
hi kammholz !
bin gerade in der gleichen situation wie du. versuche zu heiraten,aber irgendwie scheint alles unmöglich,wenn wir nicht in seinem heimatland heiraten. schalten jetzt einen anwalt ein,der diese fälle bearbeitet.
werde dich gerne in kenntnis setzen,wenn ich was neues hören. wäre aber auch für jeden ratschlang dankbar

gruss shanti
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.09.2004 um 17:18:52
 
hallo,

nur mal so gefragt:

1: warum reist denn deine Freundin nicht einfach wieder aus;ohne langes nla bla mit deutschen Behörden.Niemand vermisst sie hier da sie ja hier nicht registriert ist.
oder
2: warum macht sie ihre Illegalität nicht legal??

Ich weis das einige von euch dies jetzt wieder kritisieren aber hier wurde nach einer Problemlösung gefragt die in der Praxis machbar ist und die habe ich empfohlen bezw. kannsie aufzeigen

gruss peku
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Suedsee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 03.11.2004 um 19:32:51
 
Wie kann man eine Illegalität legal machen? Welche Möglichkeiten gibt es? ???
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.11.2004 um 22:40:42
 
Hallo,

1:  sich den Behörden offenbaren und ausreisen

2:  sich den Behörden offenbareb und Asyl beantragen

3: unbemerkt ins Heimatland zurückreisen


Die Auszählung war nur als Beispiel also keine einzuhaltende Reihenfolge

gruss peku
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.11.2004 um 23:05:28
 
Zitat:
1:  sich den Behörden offenbaren und ausreisen

ist die ehrlichste und in meinen  Augen sinnvollste Lösung. Lieber eine (zeitlich befristete) Einreisesperre und ein Verfahren riskieren, und danach eine "Weiße Weste" haben, als ewig Probleme mit den Behörden. Wenn man einmal aufgefallen ist, weil getrickst wurde und keine Bereitschaft bestand, das in Ordnung zu bringen, werden sich die Behörden in Zukunft wenig kooperativ zeigen.

Zitat:
2:  sich den Behörden offenbaren und Asyl beantragen

Für die Beantragung von Asyl braucht es einen guten Grund. Wenn nur ein "Larifari-Grund" besteht bzw. es eigentlich keinen Grund für Asyl gibt, macht das nur den ehrlichen Asylbewerbern das Leben schwer, kostet den Steuerzahler unnötig Geld und schürt das Misstrauen und die Abneigung der Behörden und der Mitmenschen gegen ausländische Mitbürger (-> Sozialschmarotzertum).
Zwar könnte der ausländische Mitbürger dann noch eine Weile in D bleiben, er hat jedoch Auflagen (muss in einem bestimmten Landkreis bleiben, darf nicht arbeiten, etc.), also ein Zuckerschlecken ist das auch nicht.
Mit Ausweisung wenn jemand sich aus dem ihm zugewiesenen Landkreis entfernt, sind die Behörden auch sehr schnell, so geschehen bei einem Bekannten von uns (Mazedonier), der seinen Onkel in einem anderen Landkreis besuchen wollte und aufgegriffen wurde. Er kam sofort in Abschiebehaft.

Zitat:
3: unbemerkt ins Heimatland zurückreisen

Sicherlich eine Möglichkeit, kann aber auch schiefgehen -> Kontrolle am Flughafen etc. Die passenden Stempel im Pass fehlen ja .... Die Folgen: Mega-Stress, Strafverfahren, Einreisesperre ...

Viele Grüße
Janna
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Ralf
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Antwort #12 - 04.11.2004 um 12:53:53
 
[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Bravo, Janna!

Auch ich halte Zitat:
1:  sich den Behörden offenbaren und ausreisen
für die einzig brauchbare Alternative.

Vor Nr. 2 (Asylmissbrauch) kann nur ausdrücklich gewarnt werden, und Nr. 3 klappt ohnehin nicht.
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.11.2004 um 20:57:08
 
Also,
Asylverfahren ist die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt zu legalisieren, ohne ausreisen zu sollen.. Weissrussland ist ja ein unsicheres Land, so daß wenn man will, kann man sich da was einfallen lassen. Ich selber wohne unweit von einem EU-Land, wo es besonders viele Asylbewerber aus Weissrussland gibt. Alle die ich kannte, machten den Eindruck, das Asylverfahren für private Zwecke zu misbrauchen Smiley
Nachdem ein Aufenthalt legaliesirt worden ist, kann man heiraten.
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ronny
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Antwort #14 - 04.11.2004 um 22:27:58
 
Zitat:
Asylverfahren ist die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt zu legalisieren


Der Tip war aus meiner Sicht Sche...  explo

Und der Schuß kann voll nach hinten losgehen, denn im Falle der Ablehnung (nicht sehr unwahrscheinlich) geht es dauerhaft heim ins Reich .
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 04.11.2004 um 23:33:36
 
Zitat:
Also,
Asylverfahren ist die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt zu legalisieren, ohne ausreisen zu sollen..


Sorry Okkam,
aber Du scheinst Sinn und Zweck eines Asylverfahren nicht verstanden zu haben. Der Tipp ist - wie Ronny (fast) sagt: Schei
ß
e

Im Übrigen schützt ein Asylantrag nach mehr als einem Monat illegalem Aufenthalt auch nicht zwingend vor Abschiebungshaft. Sollte man den Aufenthalt verschweigen, macht man sich weiter strafbar durch falsche Angaben im Asylverfahren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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jan26
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 02.01.2005 um 23:51:43
 
Ich heirate nächste Woche eine Mexikanerin, sie ist als tourist hierher gekommen, bis alles erledigt war dauerte es ein halbes Jahr, und sie ist somit illegal in Deutschland. Wir brauchten eine genehmigung des Oberlandesgerichtes weil es in Mexico kein Ehefähigkeitszeugnis gibt nur eine Ledichkeitsbescheinigung. Die Sachberarbeiterin des Gerichtes rief mich an und fragte ob meine Frau eine Aufenhaltsgenähmigung hat. Ich sagte nein, und sie sagte: dann ist Sie ja Illegal hier. Ich Sagte Ja das stimmt, eine Aufenhaltsgenehmigung bekommt sie ja wenn wir heiraten. Ein Paar Tage später bekammen wir ein schreiben das wir uns beim Standesamt melden sollen weil der Heirat nichts mehr im Wege steht. Und Nächste Woche heiraten wir. Ich weiss nicht ob es Glück war oder ob es generell so geregelt wird, ich will damit sagen das mann mit Ehrlichkeit viel erreichen kann und das die Behörden auch mal über einiges wegsehen um allen Beteiligten das Leben zur erleichtern. Ich hoffe das auch Ihr Glück habt und nicht auf irgendwelche störköpfigen Beamten trifft.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 03.01.2005 um 11:25:01
 
Wenn die Eheschließung kurz bevor steht, sehen die Behörden oftmals von einer Ausweisung / Abschiebung ab. Aber auch das hängt vom Goodwill der Ausländerbehörde ab.

Ich freue mich, dass es für Euch, Jan26, geklappt hat und wünsche Euch viel Glück und eine wunderschöne Hochzeitsfeier.

Viele Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 06.01.2005 um 13:34:38
 
Zitat:
Ich heirate nächste Woche eine Mexikanerin, sie ist als tourist hierher gekommen, bis alles erledigt war dauerte es ein halbes Jahr, und sie ist somit illegal in Deutschland.

...Ich sagte nein, und sie sagte: dann ist Sie ja Illegal hier. Ich Sagte Ja das stimmt, eine Aufenhaltsgenehmigung bekommt sie ja wenn wir heiraten.

...Ein Paar Tage später bekammen wir ein schreiben das wir uns beim Standesamt melden sollen weil der Heirat nichts mehr im Wege steht. Und Nächste Woche heiraten wir.


wenn ich das alles richtig verstanden habe, bedeutet das, dass deine freundin keinerlei aufenthaltsstatus für deutschland hat. wenn das so ist, wie kann sie dich dann heiraten?

das ist wahrscheinlich keine frage, die du (jan26) mir beantworten kannst, sondern eher ein "profi" aus dem forum...

oder ist deine freundin inhaberin einer duldung oder vergleichbaren dokumenten, die den aufenthalt bis zur eheschließung legalisieren?

liebe grüße und euch beiden viel glück!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 07.01.2005 um 20:57:47
 
Ich möchte zu dieser Frage einen Standesbeamten zitieren:
"Der Aufenthaltsstatus ist uns egal. Wenn hier jemand mit dem Fallschirm abspringt und alle Papiere zur Eheschließung vorlegt, geht das für das Standesamt in Ordnung."

So sind die Sätze von einem MA des Standesamtes ausgesprochen worden.  Hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit dieser Aussage kann ich aber leider nichts sagen....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #20 - 07.01.2005 um 21:02:10
 
Aber ich:

Grundsätzlich richtig, wobei jede Behörde verpflichtet ist, der Ausländerbehörde den illegalen Aufenthalt zu melden.

Und auch ein Standesbeamter ist eine Behörde  :haken. Muß man ihnen allerdings leider öfter mal wieder  Smiley Smiley Smiley.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 07.01.2005 um 21:17:58
 
Wenn der Stabndesbeamte "etwas schläfrig" ist, muß er doch nicht merken, daß der Aufenthalt illegal ist, oder ? - OK, theoretisch, ich werde das auch nicht mehr weiterverfolgen....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 08.01.2005 um 08:54:15
 
Grundsätzlich richtig, wobei jede Behörde verpflichtet ist, der Ausländerbehörde den illegalen Aufenthalt zu melden.

Und auch ein Standesbeamter ist eine Behörde 


und was passiert nun ? tut der beamte seine pflicht genüge, wenn er erst die hochzeit durchzieht, und dann meldet ?

und, dann, wenn sie dann verheiratet sind ? was passiert dann....dann kann es doch eigentlich keine abschiebung mehr geben ?

ist aber wohl eh alles unwahrscheinlich, denn wo sollen die papiere herkommen....

gruss in das forum

BB[bgcolor=Orange][/bgcolor] Zitat:
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Antwort #23 - 08.01.2005 um 16:14:52
 
Hallo,

es ist nicht Aufgabe des Standesamtes einen rechtswidrigen Zustand durch eine Eheschließung zu heilen bzw. die Folgen eines rechtswidrigen Aufenthaltes zu mildern. !!!

Deshalb sollte der Standesbeamte weder "schläfrig" sein noch seinen Mitteilungspflichten verspätet nachkommen. pol

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Antwort #24 - 08.01.2005 um 20:26:14
 
hallo,

die bisherigen Argumente sprechen wohl eher für eine Meldung des Standesbeamten.Soweit sehe ich das auch.Allerdings sehe ich es auch so das der (deutsche)Heiratswillige ein Grundrecht darauf hat das die ehe auch geschlossen wird.

Könnte bedeuten: Verpflichtung der Eheschliesung wenn alle Doks vorliegen aber auch zeitgleich Verpflichtung der Meldung zur ALB über die Eheschliesung einer Person ohne ausländerrechtlichen Status.

Diese ausage mal alle mit Fragezeichen versehen?????

gruss peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #25 - 08.01.2005 um 22:05:50
 
Zitat:
Diese Aussage mal alle mit Fragezeichen versehen


Nö, die habe ich mal entfernt und noch ein bißchen ausgebessert  Zwinkernd

Ist so richtig  Daumen hoch die Aussage.

Letztendlich ist das Ganze häufig nur eine Frage der zeitlichen Koordination, allerdings hat es schon Verhaftungen bei uns gegeben, obwohl die Ehe geschlossen wurde. Und danach auch noch die Zurückführung in den Heimatstaat.

Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 11.02.2005 um 15:23:33
 
also m.E. wird hier etwas in einen Topf geworfen, was nicht unbedingt zusammengehört:

Dass eine Mitteilungspflicht für die Standesbeamten besteht mag ja sein. Ich sehe allerdings keinen Grund dafür, warum eine Eheschließung ohne einen Aufenthaltstitel nicht möglich sein sollte. Zumindest habe ich keine Vorschrift gefunden, die besagt, dass ein legaler Aufenthalt Voraussetzung für die Eheschließung wäre.

Angesichts dessen ist die, hier zitierte Aussage des Standesbeamten durchaus zutreffend, wenn man von ihm erwartet, dass er sich an die Vorschriften hält ...! [beifall=beifall.gif]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #27 - 11.02.2005 um 16:36:52
 
Wollt doch nochmal nachfragen,
Also mein algerischer Verlobter ist auch illegal, aber illegal in Frankreich. Er war noch nie in Deutschland. Wenn er und ich jetzt alle Papiere zusammen hätten, wäre es dann möglich, daß er illegal einreist. Natürlich erst an dem Tag der heirat. Oder ist das komplizierter als in Algerien zu heiraten? ???
Oder muß er sowieso in Algerien sich Dokumente für die Heirat besorgen??? ??? ?
Mena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #28 - 11.02.2005 um 17:15:51
 
Zitat:
Wenn er und ich jetzt alle Papiere zusammen hätten, wäre es dann möglich, daß er illegal einreist.


Nur körperlich.



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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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