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Heirat mit einer Illegalen (Gelesen: 13.993 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 04.11.2004 um 23:33:36
 
Zitat:
Also,
Asylverfahren ist die einzige Möglichkeit, einen Aufenthalt zu legalisieren, ohne ausreisen zu sollen..


Sorry Okkam,
aber Du scheinst Sinn und Zweck eines Asylverfahren nicht verstanden zu haben. Der Tipp ist - wie Ronny (fast) sagt: Schei
ß
e

Im Übrigen schützt ein Asylantrag nach mehr als einem Monat illegalem Aufenthalt auch nicht zwingend vor Abschiebungshaft. Sollte man den Aufenthalt verschweigen, macht man sich weiter strafbar durch falsche Angaben im Asylverfahren.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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jan26
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 02.01.2005 um 23:51:43
 
Ich heirate nächste Woche eine Mexikanerin, sie ist als tourist hierher gekommen, bis alles erledigt war dauerte es ein halbes Jahr, und sie ist somit illegal in Deutschland. Wir brauchten eine genehmigung des Oberlandesgerichtes weil es in Mexico kein Ehefähigkeitszeugnis gibt nur eine Ledichkeitsbescheinigung. Die Sachberarbeiterin des Gerichtes rief mich an und fragte ob meine Frau eine Aufenhaltsgenähmigung hat. Ich sagte nein, und sie sagte: dann ist Sie ja Illegal hier. Ich Sagte Ja das stimmt, eine Aufenhaltsgenehmigung bekommt sie ja wenn wir heiraten. Ein Paar Tage später bekammen wir ein schreiben das wir uns beim Standesamt melden sollen weil der Heirat nichts mehr im Wege steht. Und Nächste Woche heiraten wir. Ich weiss nicht ob es Glück war oder ob es generell so geregelt wird, ich will damit sagen das mann mit Ehrlichkeit viel erreichen kann und das die Behörden auch mal über einiges wegsehen um allen Beteiligten das Leben zur erleichtern. Ich hoffe das auch Ihr Glück habt und nicht auf irgendwelche störköpfigen Beamten trifft.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #17 - 03.01.2005 um 11:25:01
 
Wenn die Eheschließung kurz bevor steht, sehen die Behörden oftmals von einer Ausweisung / Abschiebung ab. Aber auch das hängt vom Goodwill der Ausländerbehörde ab.

Ich freue mich, dass es für Euch, Jan26, geklappt hat und wünsche Euch viel Glück und eine wunderschöne Hochzeitsfeier.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 06.01.2005 um 13:34:38
 
Zitat:
Ich heirate nächste Woche eine Mexikanerin, sie ist als tourist hierher gekommen, bis alles erledigt war dauerte es ein halbes Jahr, und sie ist somit illegal in Deutschland.

...Ich sagte nein, und sie sagte: dann ist Sie ja Illegal hier. Ich Sagte Ja das stimmt, eine Aufenhaltsgenehmigung bekommt sie ja wenn wir heiraten.

...Ein Paar Tage später bekammen wir ein schreiben das wir uns beim Standesamt melden sollen weil der Heirat nichts mehr im Wege steht. Und Nächste Woche heiraten wir.


wenn ich das alles richtig verstanden habe, bedeutet das, dass deine freundin keinerlei aufenthaltsstatus für deutschland hat. wenn das so ist, wie kann sie dich dann heiraten?

das ist wahrscheinlich keine frage, die du (jan26) mir beantworten kannst, sondern eher ein "profi" aus dem forum...

oder ist deine freundin inhaberin einer duldung oder vergleichbaren dokumenten, die den aufenthalt bis zur eheschließung legalisieren?

liebe grüße und euch beiden viel glück!
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 07.01.2005 um 20:57:47
 
Ich möchte zu dieser Frage einen Standesbeamten zitieren:
"Der Aufenthaltsstatus ist uns egal. Wenn hier jemand mit dem Fallschirm abspringt und alle Papiere zur Eheschließung vorlegt, geht das für das Standesamt in Ordnung."

So sind die Sätze von einem MA des Standesamtes ausgesprochen worden.  Hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit dieser Aussage kann ich aber leider nichts sagen....
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 07.01.2005 um 21:02:10
 
Aber ich:

Grundsätzlich richtig, wobei jede Behörde verpflichtet ist, der Ausländerbehörde den illegalen Aufenthalt zu melden.

Und auch ein Standesbeamter ist eine Behörde  :haken. Muß man ihnen allerdings leider öfter mal wieder  Smiley Smiley Smiley.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 07.01.2005 um 21:17:58
 
Wenn der Stabndesbeamte "etwas schläfrig" ist, muß er doch nicht merken, daß der Aufenthalt illegal ist, oder ? - OK, theoretisch, ich werde das auch nicht mehr weiterverfolgen....
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Blackbook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 08.01.2005 um 08:54:15
 
Grundsätzlich richtig, wobei jede Behörde verpflichtet ist, der Ausländerbehörde den illegalen Aufenthalt zu melden.

Und auch ein Standesbeamter ist eine Behörde 


und was passiert nun ? tut der beamte seine pflicht genüge, wenn er erst die hochzeit durchzieht, und dann meldet ?

und, dann, wenn sie dann verheiratet sind ? was passiert dann....dann kann es doch eigentlich keine abschiebung mehr geben ?

ist aber wohl eh alles unwahrscheinlich, denn wo sollen die papiere herkommen....

gruss in das forum

BB[bgcolor=Orange][/bgcolor] Zitat:
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Blaise
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Antwort #23 - 08.01.2005 um 16:14:52
 
Hallo,

es ist nicht Aufgabe des Standesamtes einen rechtswidrigen Zustand durch eine Eheschließung zu heilen bzw. die Folgen eines rechtswidrigen Aufenthaltes zu mildern. !!!

Deshalb sollte der Standesbeamte weder "schläfrig" sein noch seinen Mitteilungspflichten verspätet nachkommen. pol

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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peku
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Antwort #24 - 08.01.2005 um 20:26:14
 
hallo,

die bisherigen Argumente sprechen wohl eher für eine Meldung des Standesbeamten.Soweit sehe ich das auch.Allerdings sehe ich es auch so das der (deutsche)Heiratswillige ein Grundrecht darauf hat das die ehe auch geschlossen wird.

Könnte bedeuten: Verpflichtung der Eheschliesung wenn alle Doks vorliegen aber auch zeitgleich Verpflichtung der Meldung zur ALB über die Eheschliesung einer Person ohne ausländerrechtlichen Status.

Diese ausage mal alle mit Fragezeichen versehen?????

gruss peku
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ronny
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Antwort #25 - 08.01.2005 um 22:05:50
 
Zitat:
Diese Aussage mal alle mit Fragezeichen versehen


Nö, die habe ich mal entfernt und noch ein bißchen ausgebessert  Zwinkernd

Ist so richtig  Daumen hoch die Aussage.

Letztendlich ist das Ganze häufig nur eine Frage der zeitlichen Koordination, allerdings hat es schon Verhaftungen bei uns gegeben, obwohl die Ehe geschlossen wurde. Und danach auch noch die Zurückführung in den Heimatstaat.

Ronny
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Antwort #26 - 11.02.2005 um 15:23:33
 
also m.E. wird hier etwas in einen Topf geworfen, was nicht unbedingt zusammengehört:

Dass eine Mitteilungspflicht für die Standesbeamten besteht mag ja sein. Ich sehe allerdings keinen Grund dafür, warum eine Eheschließung ohne einen Aufenthaltstitel nicht möglich sein sollte. Zumindest habe ich keine Vorschrift gefunden, die besagt, dass ein legaler Aufenthalt Voraussetzung für die Eheschließung wäre.

Angesichts dessen ist die, hier zitierte Aussage des Standesbeamten durchaus zutreffend, wenn man von ihm erwartet, dass er sich an die Vorschriften hält ...! [beifall=beifall.gif]
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Mena
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Antwort #27 - 11.02.2005 um 16:36:52
 
Wollt doch nochmal nachfragen,
Also mein algerischer Verlobter ist auch illegal, aber illegal in Frankreich. Er war noch nie in Deutschland. Wenn er und ich jetzt alle Papiere zusammen hätten, wäre es dann möglich, daß er illegal einreist. Natürlich erst an dem Tag der heirat. Oder ist das komplizierter als in Algerien zu heiraten? ???
Oder muß er sowieso in Algerien sich Dokumente für die Heirat besorgen??? ??? ?
Mena
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Mick
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Antwort #28 - 11.02.2005 um 17:15:51
 
Zitat:
Wenn er und ich jetzt alle Papiere zusammen hätten, wäre es dann möglich, daß er illegal einreist.


Nur körperlich.



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