Hallo Feffi,
Bevor du dein Geld einen Anwalt in den Rachen wirfst,
warum versuchst du es nicht erst einmal schriftlich mit Fristsetzung und Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
So wie es scheint hast du es ja mit einer bestimmten SB zu tun. Diese würde ich direkt ansprechen, mit etwa folgenden Text:
Sehr geehrte FRau....
Ich habe am ...... ein Visum zur FZ beantragt. Dieser Antrag liegt Ihnen seit dem ..... zur Prüfung vor.
Ebenso habe ich ihnen eine RECHTSGÜLTGE Schweizer Heiratsurkunde aus der meine Eheschliessung mit meinem Ehemann....... hervorgeht, vorgelegt.
Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es ein bilaterales Abkommen zur Anerkennung von Personenstandsurkunden:
Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Zivilstandsregistern
Abgeschlossen in Wien am 8. September 1976.
Art. 8
Die Auszüge sind mit dem Datum ihrer Ausstellung sowie mit der Unterschrift und dem Amtsstempel der ausstellenden Behörde zu versehen. Sie haben die gleiche Kraft wie die nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des betreffenden Staates ausgestellten Auszüge.
Sie sind ohne Legalisation, Beglaubigung oder gleichwertige Förmlichkeit im Hoheitsgebiet jedes durch dieses Übereinkommen gebundenen Staates anzunehmen.
Nach dieser Vereinbarung haben Sie unsere Eheschliessung als RECHTMÄSSIG anzunehmen.
Es obliegt Ihnen nicht unsere Eheschliessung, die durch die Vorlage einer auch in Deutschland gültigen Heiratsurkunde ausreichend nachgewiesen ist, anzuzweifeln.
Eben dies tun sie aber, indem sie Verlangen das mein Ehemann Nachweise die er zur Eheschliessung benötigt
und die er den Schweizer Behörden vor der Eheschliessung bereits vergelegt hat, jetzt
noch einmal den Deutschen Behörden vorlegt.
Dieses ist m.E. nicht rechtmässig und verstösst gegen das oben genannte bilaterale Abkommen.
Wir lehnen es ab, ihnen diese Nachweise nocheinmal zur Prüfung vorzulegen, da dieses das Verfahren unverhältnismässig in die Länge ziehen würde. Die Nachweise haben vor der Eheschliessung den Schweizer Behörden vorgelegen und sind von ihnen überprüft worden. Danach ist die Ehe RECHTSKRÄFTIG geschlossen worden.
Ich fordere sie auf dies anzuerkennen.
Ich setze Ihnen eine Frist von einer Woche bis zum .... . Sollte ich bis dahin keine Mitteilung erhalten haben, das sie unsere Eheschliessung anerkennen und sie den laut Ausländergesetz hierfür vorgesehenen Behördengang eingeleitet haben: Anfrage bei LKH, Ausländerregister etc., werde ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einlegen.
Kopien diese Schreiben sende ich ans Aussenministerium (Verstoss gegen Bilaterale Abkommen),
dem Ausländerbeauftragten und unseren Bürgermeister.
Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Hochachtungsvoll
Feffi &
croco