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ABH-FZF-CHAOS (Gelesen: 5.086 mal)
Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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09.08.2004 um 14:41:15
 
hallo @ all,

ich bin mitlerweile sehr aufgebracht über die art und weise, wie man meinen mann (beninischer staatsbürger, momentan in schweiz lebend) und mich (deutsche staatsbürgerin) informiert und behandelt.

ich habe heute bei meiner zuständigen abh angerufen, da die unterlagen meines mannes für die fzf seit drei wochen dort vorliegen. die dame der abh holte die akten und meinte, dass diese noch zu überprüfen seien. so hätte es die standesamtsaufsicht gesagt.

was hat die standesamtsaufsicht mit der abh und dem fzf-visum zu tun? das standesamt meines heimatortes sollte mir eine auskunft geben, wie ich nach deutschem namensrecht einen doppelnamen führen kann...da wir in der schweiz geheiratet haben und in der eheurkunde der doppelnamen nach schweizerischem recht eingetragen ist.

das heißt, das standesamt kümmert sich um den namen (wobei mir da die bearbeitungszeit egal ist) und die abh ums visum.

zumindest dachte ich es.

die aussage zum schluss: da kein überprüfungsprotokoll der schweiz bzgl der papiere meines mannes (ledigkeitsnachweis, geburtsurkunde, usw.) vorliegt, müssen die unterlagen wohl nochmals von deutschland geprüft werden.

die unterlagen wurden überprüft durch die schweizerischen behörden, wurden nach benin geschickt und dort kümmerte sich eine schweizerische konsularbeamtin um die kontrolle bzgl melderegister usw...all dies wurde beurkundet mittels notwendiger stempel usw...

wir erhielten kein prüfprotokoll und bis gerade sprach niemand von der notwendigkeit der vorlage eines solchen.

wir sind seit 2 monaten verheiratet. wir hatten gehofft den geburtstag meines mannes endlich zusammen in dtl feiern zu könne. der ist am 17. september, ich verlier die hoffnung, dass es überhaupt noch etwas in diesem jahr wird.

für kommentare und tipps bin ich wie immer sehr dankbar!

liebe grüße feffi.
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Muyiwa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.08.2004 um 15:20:28
 
Hallo Feffi,

ich an Deiner Stelle würde jetzt mal langsam einen Anwalt einschalten.

Das habe ich nämlich jetzt auch getan.
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.08.2004 um 15:46:20
 
Hallo,
einerseits das  - Feffi, ihr habt doch in der Schweiz geheiratet, stimmts? Die Urkunde nochmal prüfen, da hörts echt auf!! - andererseits würde ich vermutlich zum Bürgermeister gehen wegen des unmöglichen Standesamts, und zum Vorgesetzten des ABH, wegen des Unsinns, bei einer vorliegenden europäischen Heiratsurkunde nochmal an der Ehe rumzuzweifeln. Auch Ausländerbeauftragte können in so einem Fall sehr nützlich sein - Frau Beck ist sehr nett.....
Gruß
Anne
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.08.2004 um 15:47:57
 
hallo feffei,
die schweiz hat eine 2rechtsgültige" Ehe geschlossen.Das muss DE anerkennen aufgrund internationlaer abkommen.Das deutsche Standesamt hat mit euch eigentlcih nur dann wirklich was zu tunw enn ihr nach deutschem namensrecht eure Ehenamen ändern wollt.alles andere wäre Schikane und adgegen würde ich vorgehen.
gruss peku
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croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2004 um 16:08:08
 
Hallo Feffi,

Leider kann ich dir auch nur einen Kommentar bieten und keinen Lösung. Aber trotzdem.....
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist,
Ihr seid doch nach schweizer Recht rechtmässig verheiratet. Und ihr habt eine gültige schweizer Heiratsurkunde. Diese muss meiner laienhaften Meinung nach von den deutschen Behörden laut, sicherlich zwischen Deutschland und der Schweiz existierender Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Urkunden, anerkannt werden.
Genau dieses tun m.E. die deutschen Behörden eben nicht. Indem sie die für die Heirat notwendigen Nachweise deines Mannes noch einmal überprüfen wollen zweifeln sie die Rechtmässigkeit der Heirat und somit der ihr vorgelegten Heiratsurkunde an.
Ich bin ziemlich davon überzeugt, das die deutschen Behörden die ihnen vorgelegte Heiratsurkunde wiederspruchslos anerkennen müssen.
Wenn sie Zweifel haben dann können sie euch höchstens eine Scheinehen unterstellen, aber die Eheschliessung selbst können sie nicht anzweifeln, weil diese durch die Heiratsurkunde rechtmässig nachgewiesen wurde.
Vielleicht solltest du wirklich das Ganze mal von einem ausländerrechtlich erfahrenen Rechtanwalt auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen lassen.

Vielleicht kann ja auch mal jemand von unseren Spezies
etwas dazu sagen ob das Ganze überhaupt rechtmässig ist und nicht gegen bilaterale Abkommmen (so heissen die glaube ich) zwischen D und der Schweiz verstösst.

Lass dich nicht unterkriegen.

8)croco
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croco
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"smack"


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Antwort #5 - 09.08.2004 um 16:11:18
 
peku war etwas schneller als ich, aber hat im Grunde genau das bestätigt was ich auch denke.

grincroco
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.08.2004 um 16:39:49
 
Und hier ist der Link zu dem "Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Zivilstandsurkunden/ Personenstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen".

http://www.gesetze.ch/SR/0.211.112.413.6/index.htm

Zitat:
I. Abschnitt Verzicht auf die Beglaubigung

Art. 1

Urkunden, die der Zivilstandsbeamte/Standesbeamte des einen Vertragsstaats aufgenommen, ausgestellt oder beglaubigt und mit dem Amtsstempel/Dienstsiegel versehen hat, bedürfen zum Gebrauch in dem anderen Vertragsstaat keiner Beglaubigung (Legalisation).


Andreas
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.08.2004 um 16:42:17
 
Soviel Einigkeit hat man hier ja selten - Feffi, echt, es ist nur Schikane - oder Dummheit, aber die Sorte, die dann schon wehtut!
Crocco, eben, genau das meinte ich in Kurzform auch,  sonst bin ich nicht soooo schnell mit Bürgermeistern und Ausländerbeauftragten - aber hier schreit man wohl danach.
Anne
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 09.08.2004 um 17:15:26
 
hallo anne,
täusch dich nicht...wir sind hier mehr öfters als oft einer Meinung nur drücken wir die anderst aus grin grin

In der Tat hast du und crocco und andreas und alle hier Recht: Was hier geschiueht kann nicht Recht sein.

gruss peku
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 09.08.2004 um 17:46:09
 
Hi Feffi,

die Vielzahl falscher Auskünfte, die man dir inzwischen (nicht hier) erteilt hat, ist tatsächlich erschreckend.

Klar, Eheschließung von deutschen Staatsangeh. mit in der Schweiz lebenden beninischen Staatsangeh., noch dazu in der Schweiz, hat man nicht alle Tage. Aber eine Beteiligung der Standesamtsaufsicht, die, wie der Name schon sagt, nur für die Amtsführung des Standesamtes zuständig ist, in einer Visaangelegenheit ... darauf muss man erst mal kommen.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr euch eine mehrsprachige (internationale) Heiratsurkunde habt ausstellen lassen?

Da gibt es das Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern

Fundstelle: http://www.gesetze.ch/sr/0.211.112.112/0.211.112.112_000.htm

Die Schweiz ist ebenso wie Deutschland Vertragsstaat bei diesem Abkommen und die Rechtsfolgen ergeben sich aus Art. 8.

Also Kopf hoch, eure Ehe gilt in D und überprüft werden kann allenfalls die Echtheit der Urkunde.

Ich denke, dass gemeinsame Geburtstagsfeier in D noch machbar ist.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 09.08.2004 um 18:14:48
 
hallo @ all,

ja, ja und nochmals ja.

internationale heiratsurkunde wurde bei dem deutschen konsulat in der schweiz als original vorgelegt und als kopie den unterlagen für die abh beigelegt.

die aussage von dort war ja auch, dass das mit dem visum in 4 bis 6 wochen erledigt sein sollte, da alle erforderlichen papiere vrohanden seien.

daher auch mein erschrecken heute aufgrund des telefonats...

ich wollte es wirklich vermeiden einen anwalt einzuschalten, aber mitlerweile sehe ich mich gezwungen...bzw werde ich nächste woche die abh persönlich aufsuchen mit sämtlichen paragraphen, die ich erhaschen kann um zu zeigen, wie ich  mir (und der rest der welt sich) das ganze prozedere vorgestellt habe...

und letztlich nach dem vorgesetzten der dame fragen.

[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]ich danke euch für eure antworten  [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
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peku
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Antwort #11 - 09.08.2004 um 18:19:58
 
feffi da fällt mir was ein.Du sasgtest dein mann lebt in der Schweiz ich denke mal legal also nicht als Asylbewerber.Wenn dies so ist und er einen Aufenthaltstatus für die Schweiz hat kann er damit doch zunächst mal auch nach DE reisen????Oder hast du da andere Infos???
Ich meine damit natürlich das er auf der ALB deines Wohnortes eine AE dann beantragen muss wenn er dauerhaft hierbleiben will aber zunächst mal kann er doch als Besucher zu dir.....
gruss peku
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Feffi
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Antwort #12 - 09.08.2004 um 18:24:58
 
@ peku

nein, er ist asylbewerber und kann zum glück einer arbeit nachgehen...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 13.09.2004 um 16:18:54
 
Hi Feffi,

ich wollt nur noch mal nachfragen, wie es denn jetzt mit der gemeinsamen Geburtstagsfeier in D aussieht. Du hast lange nix mehr gepostet (oder hab ich da was übersehen?). Immer noch kein Visum?
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Feffi
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Antwort #14 - 13.09.2004 um 23:12:52
 
@ brian

doch, ich hab was gepostet, aber bei anderen themen als gastkommentator Smiley

weil es bei uns nicht viel neues gab...

ich war bei einer anwältin und habe ihr unseren fall geschildert.

unsere ehe wird von deutschland anerkannt, hinsichtlich meiner namensänderung (nach schweizerischem recht). das heißt, ich bin durchaus verheiratet. 

das problem hierbei ist, dass mein mann kein schweizer ist, wenn er es wäre, hätten wir diese probleme nicht.

die schweiz hat die urkunden meines mannes innerhalb von 6 monaten über ihre botschaft überprüfen lassen. die ausländerbehörde möchte nun von der zuständigen standesamtsaufsicht des bezirkes wissen, ob die unterlagen auch für deutsches recht "richtig" geprüft wurden.

um dies vollständig abzusichern bzw akzeptabel zu machen, fehlte ein anschreiben, in dem der zuständige schweizer standesbeamte die überprüfung der urkunden bestätigt und als richtig ansieht. soll heißen: ein brief, der im schweizerischen briefverkehr nicht existiert, musste ausgestellt werden.

nach mehreren anrufen (mix aus deutsch und französisch) und einem anschließenden fax wurde uns dieses anschreiben vom zuständigen beamten geschickt.

dann musste noch alles (sein pass, geburtsurkunde, ledigkeitsnachweis und das anschreiben) übersetzt werden (140€).

und nun sollte es bei der standesamtsaufsicht auf dem tisch liegen.

mögliches problem könnte sein, dass geburtsurkunde und ledigkeitsnachweis nicht im original vorliegen, da die schweizer behörden diese archivieren und nicht mehr rausgeben...bei unserer konstellation könnte maximal die standesbeamtin meines heimatortes dann über ein amtshilfersuchen das zusenden der originale erbitten. aber ich hoffe, dass es dazu nicht kommt.

aber ich freue mich über dein interesse @ brian Zwinkernd

und ich melde mich morgen wieder...hoffentlich mit "good news"...
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Antwort #15 - 14.09.2004 um 15:07:23
 
ich habe heute mit meiner abh telefoniert...

und die sachbearbeiterin, mit der ich seit monaten regen kontakt (telefonisch, persönlich) war nicht da. also sprach ich mit der netten dame, die anstelle dessen am telefon war.

diese bestätigte mir, dass die unterlagen vom standesamt vorliegen würden. und sie sagte, dass ich doch vorbeikommen wollte...was ich bestätigte, aber sagte ich auch, dass ich vorher wissen wollte, ob es sinn macht vorbeizukommen, da ja bis letzten freitag die unterlagen nicht bearbeitet wurden...

das ende vom lied: sie legt sämtliche dokumente (bzgl heirat) der standesamtsaufsicht vor (was mein standesamt eigentlich längst getan haben wollte, aber ich reg mich net mehr auf  Zwinkernd) und ich solle mich am donnerstag nochmals melden.

unter anderem werde ich wohl ein schreiben meiner eltern benötigen, aus dem hervorgeht, dass mein mann dann bei meinen eltern mit einziehen darf...ob dies auch angaben bzgl des zur verfügung stehenden wohnraums beinhalten muss, weiß ich nicht genau. obwohl ich bisher gelesen und angenommen hatte, dass der platz keine rolle spielt. nur eben die zustimmung meiner eltern.

liebe grüße @ all, die den schmarn hier mitverfolgen  Zwinkernd und danke für die seelische unterstützung. feffi + emile.
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