@ brian
doch, ich hab was gepostet, aber bei anderen themen als gastkommentator
weil es bei uns nicht viel neues gab...
ich war bei einer anwältin und habe ihr unseren fall geschildert.
unsere ehe wird von deutschland anerkannt, hinsichtlich meiner namensänderung (nach schweizerischem recht). das heißt, ich bin durchaus verheiratet.
das problem hierbei ist, dass mein mann kein schweizer ist, wenn er es wäre, hätten wir diese probleme nicht.
die schweiz hat die urkunden meines mannes innerhalb von 6 monaten über ihre botschaft überprüfen lassen. die ausländerbehörde möchte nun von der zuständigen standesamtsaufsicht des bezirkes wissen, ob die unterlagen auch für deutsches recht "richtig" geprüft wurden.
um dies vollständig abzusichern bzw akzeptabel zu machen, fehlte ein anschreiben, in dem der zuständige schweizer standesbeamte die überprüfung der urkunden bestätigt und als richtig ansieht. soll heißen: ein brief, der im schweizerischen briefverkehr nicht existiert, musste ausgestellt werden.
nach mehreren anrufen (mix aus deutsch und französisch) und einem anschließenden fax wurde uns dieses anschreiben vom zuständigen beamten geschickt.
dann musste noch alles (sein pass, geburtsurkunde, ledigkeitsnachweis und das anschreiben) übersetzt werden (140€).
und nun sollte es bei der standesamtsaufsicht auf dem tisch liegen.
mögliches problem könnte sein, dass geburtsurkunde und ledigkeitsnachweis nicht im original vorliegen, da die schweizer behörden diese archivieren und nicht mehr rausgeben...bei unserer konstellation könnte maximal die standesbeamtin meines heimatortes dann über ein amtshilfersuchen das zusenden der originale erbitten. aber ich hoffe, dass es dazu nicht kommt.
aber ich freue mich über dein interesse @ brian
und ich melde mich morgen wieder...hoffentlich mit "good news"...