Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 2.116 mal)
Dracula
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung
01.08.2004 um 19:33:27
 
Hallo,
Ich habe zwei Fragen:
1. Mein Freund ist Eu-Buerger und hier in Deutschland auf Arbeitssuche. Er hat hier die Moeglichkeit, an einer (unbezahlten) Trainingsmassnahme fuer vier wochen teilzunehmen, und danach die Aussicht auf eine feste Einstellung. Dafuer moechte der Arbeitgeber aber eine Aufenthaltsgenehmigung sehen. Er wohnt im Moment bei mir. Eine polizeiliche Anmeldung in meiner Wohnung ist nicht moeglich, da der Vermieter damit nicht einverstanden waere, weil die Wohnung zu klein fuer zwei Personen ist. Ohne eine polizeiliche Meldung gibt es aber keine Aufenthaltserlaubnis. Ist diese fuer die Zeit der Trainingsmassnahme wirklich notwendig?
2. Auf der Internetseite http://www.lsvd.de/ratgeber/auslaender.html habe ich folgendes gefunden:
Wenn eine lebenspartnerliche Gemeinschaft gelebt oder ernsthaft beabsichtigt wird, ist die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht davon abhängig, ob ausreichendes Einkommen, ausreichender Wohnraum oder Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Ist das richtig und bedeutet das etwa, dass mein Freund Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat, solange er noch nicht polizeilich gemeldet ist?
Wuerde mich sehr ueber eine Antwort freuen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #1 - 01.08.2004 um 20:01:43
 
Hi Dracula,

zu Frage 1: Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht nur von der polizeilichen Anmeldung abhängig. Hierfür muss gem. § 3 Abs. 1 AufenthG/EWG auch ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Alternativ müssten die Voraussetzungen nach FreizügV/EG für Nichterwerbstätige vorliegen.

zu Frage 2: Wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft (nicht nur das bloße zusammenleben mit dem/der Lebensgefährten/in) tatsächlich mit einem deutschen Staatsangehörigen besteht, gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie für einen Ausländer der mit einem Deutschen verheiratet ist sprich es wäre § 23 AuslG anwendbar. Ausreichendes Einkommen, Wohnraum oder auch Krankenversicherungsschutz ist nicht maßgeblich ob die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, höchstens für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist dies entscheidend.

Viele Grüße
Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dracula
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #2 - 02.08.2004 um 01:09:54
 
Hallo Bine,
Vielen Dank fuer deine Antwort.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke einer Trainingsmassnahme also nicht erteilt, wenn nicht auch die polizeiliche Anmeldung und ein Einkommen vorliegt.
Und wie ist es mit der ernsthaften Absicht, eine Lebenspartnerliche Gemeinschaft gruenden? Wir kennen uns seit fuenf Jahren, haben auch ueber laengere Zeit zusammen gewohnt, mussten aber bis jetzt wegen Studium und Beruf oft getrennt voneinander leben. Nach der besagten Trainingsmassnahme haette mein Freund gute Chanchen auf eine feste Einstellung und wir koennten dann zusammen in eine groessere Wohnung ziehen. Waere das Grund genung fuer die Erteilung zumindest einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung?
Viele Gruesse
D.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #3 - 02.08.2004 um 12:19:07
 
Hallo Dracula,

Zitat:
Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke einer Trainingsmassnahme also nicht erteilt, wenn nicht auch die polizeiliche Anmeldung und ein Einkommen vorliegt.

Richtig, damit die Ausländerbehörde überhaupt tätig wird ist die polizeiliche Anmeldung erforderlich. Für die Aufenthaltsgenehmigung müssen wie schon gesagt die Voraussetzungen AufentG/EWG bzw. FreizügV/EG erfüllt sein.

Zitat:
Und wie ist es mit der ernsthaften Absicht, eine Lebenspartnerliche Gemeinschaft gruenden?

Um nach § 27a bzw. § 23 AuslG ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, muss die eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegen. Das bloße zusammenleben genügt hier nicht aus. Ich vermute mal, dass du auf diesen Satz in der von dir zitierten Homepage anspielst:
Zitat:
Des weiteren ist Voraussetzung, dass die „lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft" tatsächlich gelebt oder dies ernsthaft beabsichtigt wird.

Auch hier wird bereits von der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gesprochen. Allerding ist es etwas missverständlich ausgedrückt. Hier soll nur gesagt werden, dass nicht ausschlaggebend ist, wie diese Lebenspartnerschaft dann tatsächlich gelebt wird.

Viele Grüße
Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dracula
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #4 - 02.08.2004 um 15:57:08
 
Hallo Bine,
Vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen.
Dracula
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema