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Sozialwohnung hinderlich bei Einbürgerung? (Gelesen: 2.718 mal)
FrageStabue
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.08.2004 um 18:36:53
 

Ich habe einen Einbürgerungsantrag gestellt, der demnächst beschieden wird.
Demnächst (noch vor Entscheidung über Antrag) steht allerdings ein Umzug ins Haus. Ich habe einen Wohnberechtigungsschein beantragt und erhalten und würde somit ja in eine Sozialwohnung ziehen. Kann sich das negativ auf meinen Antrag auswirken?
Wo kann ich die entsprechenden Richtlinien nachlesen?
Falls es eine Rolle spielt, ich wohne in Berlin.
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Ralf
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Antwort #1 - 01.08.2004 um 18:42:39
 
Hallo!

Dies stellt kein Problem dar. Hinderlich wäre es allenfalls, wenn darüber hinaus öffentliche Mittel bezogen werden, wie Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld etc.

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FrageStabue
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.08.2004 um 18:46:40
 
wow das ging ja fix- danke.

Gibt es da eine Gesetzesrichtlinie? oder Verwaltungsvorschrift, wo man das nachlesen kann?
danke schön.
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Ralf
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Antwort #3 - 01.08.2004 um 18:53:03
 
Natürlich: Die Gesetzesvorschriften sind, je nach Rechtsgrundlage des Einbürgerungsantrages, das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) oder das Ausländergesetz (AuslG, §§ 85-91).
dazu kommen die Verwaltungsvorschriften (StAR-VwV).

Alles nachlesbar auf der Homepage (oben auf den Button "Einbürgerung" klicken).

In keiner den genannten Vorschriften taucht der Begriff "Sozialwohnung" oder ähnliches auf, folglich spielt es keine Rolle.
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.08.2004 um 19:54:44
 
Zitat:
Hallo!

Dies stellt kein Problem dar. Hinderlich wäre es allenfalls, wenn darüber hinaus öffentliche Mittel bezogen werden, wie Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld etc.


Hallo .
In meinem Einbürgerungsfall (NRW) hatten die Kollegen mich nie gefragt, ob ich Wohngeld beziehe oder nicht. Wahrscheinlich, ist eher unwichtig, bei Ansprucheinbürgerung.
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Ralf
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Antwort #5 - 14.08.2004 um 20:43:53
 
Zitat:
Hallo .
In meinem Einbürgerungsfall (NRW) hatten die Kollegen mich nie gefragt, ob ich Wohngeld beziehe oder nicht. Wahrscheinlich, ist eher unwichtig, bei Ansprucheinbürgerung.

Hallo!

Evtl. haben die Kollegen sich ja direkt bei der zuständigen Behörde (Wohngeldstelle) erkundigt.  grin
Aber du vermutest richtig: Bei Anspruchseinbürgerungen spielt Wohngeldbezug keine Rolle, lediglich bei Ermessenseinbürgerungen.
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