sweetie
Themenstarter
Newbie
Offline
I love YaBB 1G - SP1!
Beiträge: 2
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
|
Hallo, ich möchte nur kurz von meinen eigenen Erlebnissen mit Konsulat / AB erzählen und hoffen auf ein baldiges „Happy End“ für mich und meinen Freund. Ich habe vor einem Jahr im Juli während meines Urlaubs in Marokko meinen Freund kennengelernt und wir haben uns beide ineinander verliebt. Daraus ist eine echte Beziehung geworden, die trotz der Entfernung über Telefon und Internet Bestand hat. Vor über einem halben Jahr haben wir beide den Entschluss gefasst hier in Deutschland zu heiraten. Nach Beibringung aller Papiere für meinen Freund, deren Legalisierung und Übersetzung in Marokko sowie den für mich noch notwendigen Urkunden habe ich Anfang April beim zuständigen Standesamt die Eheschließung beantragt. Danach fehlte zunächst noch die Zustimmung des OLG und schließlich kam Ende Mai die positive Antwort und das Standesamt hat einen Termin für die Eheschließung vergeben. Anfang Juni hat mein Freund dann nach Übersendung der Bescheinigung vom Standesamt, meiner Aufenthaltsbescheinigung, Personalausweiskopie einen Visumsantrag beim deutschen Konsulat in Rabat gestellt. Gleichzeitig mit der Abgabe fand auch eine kurze Befragung statt. Er wurde u.a. danach gefragt wann und wo er mich kennengelernt hatte, ob ich vorher verheiratet war, ob ich Kinder habe, meine persönlichen Daten, wo ich arbeite. Schließlich ist seine Akte vom deutschen Konsulat in Marokko zum BVA in Köln (Laufzeit 12 Tage) und von dort zur zuständigen AB zwecks „Stellungnahme“ weitergeleitet worden (Laufzeit 10 Tage). Ich erhielt eine schriftliche Aufforderung zu einem vorgegebenen Termin bei der AB zu erscheinen zwecks „Klärung eines Sachverhalts“. Der Termin beim AB war Mitte Juli und bestand aus einer ziemlich ausführlichen Befragung zu den Punkten, über die mein Freund auch befragt worden ist. Zusätzlich wollte man wissen, welcher Arbeit er hier in Deutschland nachgehen wolle, unsere gemeinsamen Zukunftspläne, etc. Man hat auch noch gefragt, wie ich meinen Lebensunterhalt derzeit bestreite und wollte Informationen zu meiner jetzigen Wohnung haben wie Miete und Größe. Ich hatte sämtliche Unterlagen dabei, von denen ich mir vorstellen konnte, dass sie wichtig wären. Der AB-Mitarbeiter wollte jedoch lediglich eine Kopie meines Mietvertrags haben. Da mein Freund bereits eine Krankenversicherung für 6 Monate abgeschlossen hatte, habe ich diese auch vorgezeigt und davon wurde ebenfalls eine Kopie einbehalten. Überraschen war für mich zunächst, dass keine weiteren Bescheinigungen von mir verlangt wurden, auch keine Verpflichtungserklärung, von der in den Foren oft die Rede ist. Auf Nachfrage meinte der AB-Mitarbeiter, dass dies in meinem Fall nicht nötig sei, da ich deutsche Staatsangehörige bin. Ich wäre dankbar, wenn mir andere auch über ihre eigenen Erfahrungswerte in dieser Sache berichten könnten. Ich habe zum Ende den AB-Mitarbeiter gefragt, ob es nötig sei, ein weiteres Mal zu kommen und er meinte nein. Mein Freund würde vom Konsulat kontaktiert werden und dann sein Visum erhalten. Lediglich im Falle einer Verzögerung der Visaerteilung sollte ich beim Herannahen des Termin für die Eheschließung (19. August) noch einmal in der AB vorstellig werden. Mittlerweile sind seitdem schon 2 Wochen vergangen. Die „Stellungnahme“ der AB liegt laut Auskunft BVA Köln noch nicht vor, aber man muss immer optimistisch bleiben. Ich hoffe sehr, dass mein Freund bis zu unserer Hochzeit am 19. August sein Visum erhält. Ich wünsche Euch allen viel Glück und freue mich auf Eure Kommentare/Bemerkungen/Ratschläge/Erfahrungsberichte. DANKE!
|