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Visum zwecks Eheschliessung in D (Gelesen: 1.917 mal)
sweetie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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29.07.2004 um 15:41:42
 
Hallo, ich möchte nur kurz von meinen eigenen Erlebnissen mit Konsulat / AB erzählen und hoffen auf ein baldiges „Happy End“ für mich und meinen Freund.
Ich habe vor einem Jahr im Juli während meines Urlaubs in Marokko meinen Freund kennengelernt und wir haben uns beide ineinander verliebt. Daraus ist eine echte Beziehung geworden, die trotz der Entfernung über Telefon und Internet Bestand hat. Vor über einem halben Jahr haben wir beide den Entschluss gefasst hier in Deutschland zu heiraten.
Nach Beibringung aller Papiere für meinen Freund, deren Legalisierung und Übersetzung in Marokko sowie den für mich noch notwendigen Urkunden habe ich Anfang April beim zuständigen Standesamt die Eheschließung beantragt. Danach fehlte zunächst noch die Zustimmung des OLG und schließlich kam Ende Mai die positive Antwort und das Standesamt hat einen Termin für die Eheschließung vergeben. Anfang Juni hat mein Freund dann nach Übersendung der Bescheinigung vom Standesamt, meiner Aufenthaltsbescheinigung, Personalausweiskopie einen Visumsantrag beim deutschen Konsulat in Rabat gestellt. Gleichzeitig mit der Abgabe fand auch eine kurze Befragung statt.
Er wurde u.a. danach gefragt wann und wo er mich kennengelernt hatte, ob ich vorher verheiratet war, ob ich Kinder habe, meine persönlichen Daten, wo ich arbeite.
Schließlich ist seine Akte vom deutschen Konsulat in Marokko zum BVA in Köln (Laufzeit 12 Tage) und von dort zur zuständigen AB zwecks  „Stellungnahme“ weitergeleitet worden (Laufzeit 10 Tage). Ich erhielt eine schriftliche Aufforderung zu einem vorgegebenen Termin bei der AB zu erscheinen zwecks „Klärung eines Sachverhalts“. Der Termin beim AB war Mitte Juli und bestand aus einer ziemlich ausführlichen Befragung zu den Punkten, über die mein Freund auch befragt worden ist. Zusätzlich wollte man wissen, welcher Arbeit er hier in Deutschland nachgehen wolle, unsere gemeinsamen Zukunftspläne, etc. Man hat auch noch gefragt, wie ich meinen Lebensunterhalt derzeit bestreite und wollte Informationen zu meiner jetzigen Wohnung haben wie Miete und Größe. Ich hatte sämtliche Unterlagen dabei, von denen ich mir vorstellen konnte, dass sie wichtig wären. Der AB-Mitarbeiter wollte jedoch lediglich eine Kopie meines Mietvertrags haben. Da mein Freund bereits eine Krankenversicherung für 6 Monate abgeschlossen hatte, habe ich diese auch vorgezeigt und davon wurde ebenfalls eine Kopie einbehalten. Überraschen war für mich zunächst, dass keine weiteren Bescheinigungen von mir verlangt wurden, auch keine Verpflichtungserklärung, von der in den Foren oft die Rede ist. Auf Nachfrage meinte der AB-Mitarbeiter, dass dies in meinem Fall nicht nötig sei, da ich deutsche Staatsangehörige bin. Ich wäre dankbar, wenn mir andere auch über ihre eigenen Erfahrungswerte in dieser Sache berichten könnten. Ich habe zum Ende den AB-Mitarbeiter gefragt, ob es nötig sei, ein weiteres Mal zu kommen und er meinte nein. Mein Freund würde vom Konsulat kontaktiert werden und dann sein Visum erhalten. Lediglich im Falle einer Verzögerung der Visaerteilung sollte ich beim Herannahen des Termin für die Eheschließung (19. August) noch einmal in der AB vorstellig werden.
Mittlerweile sind seitdem schon 2 Wochen vergangen. Die „Stellungnahme“ der AB liegt laut Auskunft BVA Köln noch nicht vor, aber man muss immer optimistisch bleiben.
Ich hoffe sehr, dass mein Freund bis zu unserer Hochzeit am 19. August sein Visum erhält. Ich wünsche Euch allen viel Glück und freue mich auf Eure Kommentare/Bemerkungen/Ratschläge/Erfahrungsberichte. DANKE!
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Catherine
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Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.07.2004 um 15:59:11
 
Zitat:
. Daraus ist eine echte Beziehung geworden, die trotz der Entfernung über Telefon und Internet Bestand hat.


Hi, also nicht böse sein, aber eine Beziehung nur auf der Basis von Telefon und Internet und dann gleich heiraten? Hättet ihr Euch nicht öfter mal besuchen können?
Aber gut das hat ja nicht mit Ausländerrecht zu tun, und ist Deine Entscheidung.

Das mit der Verpflichtungserklärung erübrigt sich, da Deine Ehe die "Verpflichtungserklärung" ist. Während und ggf. auch danach bist Du Deinem Ehepartner unterhaltsverpflichtet, Krankenversicherung läuft bei den gesetzlichen Krankenkassen über die Familienmitversicherung, solange er keine eigene Arbeit hat. Ich denke, deshalb wollten die bei der Ausländerbehörde nur wissen , ob Du Dich (und ihn) ernähren kannst.

Ich wünsch Dir viel Glück und eine schöne Ehe (ist ja bald soweit)

Catherine
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Andreas78
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Beiträge: 219
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.07.2004 um 16:13:38
 
Zitat:
eine Beziehung nur auf der Basis von Telefon und Internet und dann gleich heiraten?


Das kann schon funktionieren. Schlimmer finde ich die Fälle, wo der Deutsche nie die Heimat des Partners gesehen hat.

Zitat:
Das mit der Verpflichtungserklärung erübrigt sich, da Deine Ehe die "Verpflichtungserklärung" ist. Während und ggf. auch danach bist Du Deinem Ehepartner unterhaltsverpflichtet


Für die Zeit von Einreise bis Eheschließung ist normalerweise schon eine VE erforderlich.

Andreas
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #3 - 29.07.2004 um 21:54:14
 
1000%ige zustimmung an andreas...

ich finde es sehr merkwürdig, dass keine verpflichtungserklärung verlangt wurde...

letzen endes wird sie wohl früher oder später erwähnt bzw verlangt werden...denn zumindest in diesem und anderen foren habe ich noch von keinem fall der geplanten heirat in deutschland gehört, bei dem es ohne verpflichtungserklärung ging...

wäre die ehe bereits in marokko geschlossen, wär es ein anderes blatt, aber so...

leider bin ich aber kein experte und kann keine 100% ige zusicherung geben über das, was ich bis heute übers ausländerrecht weiß...daher viel glück euch beiden!!!
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Antji
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 15.08.2004 um 19:56:33
 
Hallo, Sweety!
Ich kann nicht allzu viel dazu sagen, nur dass ich Euch ganz viel Glück wünsche. Bin der Meinung, dass man sich durch Telefonate und Internet recht gut kennenlernen kann.Habe auch vor mit einem Tunesier zu heiraten,wir stehen leider mit unseren Bemühungen noch am Anfang, aber ich denke, wenn man Geduld und viel Liebe hat, wird es die schönste Sache der Welt.Grußi, Antji
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 16.08.2004 um 18:16:12
 
hi,

berichte doch mal weiter wenn er sein visum bekommen hat
gruss peku
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