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Kann ich meinen Partner einstellen? (Gelesen: 2.136 mal)
Mame Di
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Beiträge: 99

Unterschleißheim, Bayern, Germany
Unterschleißheim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann ich meinen Partner einstellen?
28.07.2004 um 20:35:26
 
Ich betreibe im Nebenerwerb ein Gewerbe mit Erährungsberatungskursen. Meine Steuerberaterin gab mir jetzt den Tipp, ich könnte doch meinen türkischen Partner als Hilfskraft(für Kasse, Verkauf und Auf- und Abbauhilfe) einstellen und ihm dadurch ein Visum verschaffen, vielleicht auch für länger als drei Monate. Wir planen sonst einen dreimonatigen Besuch bei mir, da wir erst im nächsten Jahr heiraten können.
Wäre das eine Möglichkeit? Und wenn ja, wieviel Geld müßte ich ihm zahlen können, damit er die Erlaubnis bekäme? Da das ja nur ein Nebenjob ist, könnte ich ihn nur geringfügig beschäftigen, mit ca. 430€, evtl. auch 500€. Damit wäre er dann aber auch krankenversichert. Und wohnen könnte er ja bei mir. Also geht das überhaupt, oder müßte ich dann einen deutschen Arbeitslosen einstellen? Ich habe jetzt ja auch Hilfskräfte, aber nicht in dem Umfang. Danke für Eure Mühe! danke
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.07.2004 um 21:04:15
 
Am besten schnell vergessen die Idee  Daumen runter

Türken fallen unter den generellen Anwerbestopp. Es wäre
also nur eine Tätigkeit denkbar, wenn ein Ausnahmetatbestand
nach der AAV erfüllt wäre (Spezialist, Fachkraft o.ä.) was hier
sicher nicht vorliegt.

Für solche Jobs zudem gibts auch genug Arbeitslose in D.  8)

BTW: was meintest du denn mit: "Partner" ?
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Mame Di
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Beiträge: 99

Unterschleißheim, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.07.2004 um 21:24:52
 
Dankeschön, das habe ich mir schon gedacht.Also mit Partner meine ich meinen Freund, Lebensgefährten , zukünftigen, oder wie auch immer....Wir kennen uns jetzt fast ein Jahr und wären gerne bald hier zusammen, aber da steht mir noch eine mühselige Scheidung bevor, Griesgrämig

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.07.2004 um 23:57:31
 
Nur als Anmerkung:
Die Tätigkeit im Unternehmen des Ehepartners ist arbeitsgenehmigungsfrei. Allerdings hätte er als Dein Ehemann sowieso einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsberechtigung.

Falls Du privat krankenversichert bist, ist das die einfachste Variante, Ihn dann in die gesetzliche KV zu bekommen.

Andreas
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.07.2004 um 01:01:31
 
Nach Schilderung geht das ja eben derzeit nicht. Wenn sie verheiratet
wären, gäb es ja wohl Null Problemo mit Nachzug etc.
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