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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Kann ich meinen Partner einstellen?
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Beitrag begonnen von bremerin am 28.07.2004 um 20:35:26

Titel: Kann ich meinen Partner einstellen?
Beitrag von bremerin am 28.07.2004 um 20:35:26
Ich betreibe im Nebenerwerb ein Gewerbe mit Erährungsberatungskursen. Meine Steuerberaterin gab mir jetzt den Tipp, ich könnte doch meinen türkischen Partner als Hilfskraft(für Kasse, Verkauf und Auf- und Abbauhilfe) einstellen und ihm dadurch ein Visum verschaffen, vielleicht auch für länger als drei Monate. Wir planen sonst einen dreimonatigen Besuch bei mir, da wir erst im nächsten Jahr heiraten können.
Wäre das eine Möglichkeit? Und wenn ja, wieviel Geld müßte ich ihm zahlen können, damit er die Erlaubnis bekäme? Da das ja nur ein Nebenjob ist, könnte ich ihn nur geringfügig beschäftigen, mit ca. 430€, evtl. auch 500€. Damit wäre er dann aber auch krankenversichert. Und wohnen könnte er ja bei mir. Also geht das überhaupt, oder müßte ich dann einen deutschen Arbeitslosen einstellen? Ich habe jetzt ja auch Hilfskräfte, aber nicht in dem Umfang. Danke für Eure Mühe! [danke=dankeschoen.gif]

Titel: Re: Kann ich meinen Partner einstellen?
Beitrag von fons am 28.07.2004 um 21:04:15
Am besten schnell vergessen die Idee  :down:

Türken fallen unter den generellen Anwerbestopp. Es wäre
also nur eine Tätigkeit denkbar, wenn ein Ausnahmetatbestand
nach der AAV erfüllt wäre (Spezialist, Fachkraft o.ä.) was hier
sicher nicht vorliegt.

Für solche Jobs zudem gibts auch genug Arbeitslose in D.  8)

BTW: was meintest du denn mit: "Partner" ?

Titel: Re: Kann ich meinen Partner einstellen?
Beitrag von bremerin am 28.07.2004 um 21:24:52
Dankeschön, das habe ich mir schon gedacht.Also mit Partner meine ich meinen Freund, Lebensgefährten , zukünftigen, oder wie auch immer....Wir kennen uns jetzt fast ein Jahr und wären gerne bald hier zusammen, aber da steht mir noch eine mühselige Scheidung bevor, :(


Titel: Re: Kann ich meinen Partner einstellen?
Beitrag von Andreas78 am 28.07.2004 um 23:57:31
Nur als Anmerkung:
Die Tätigkeit im Unternehmen des Ehepartners ist arbeitsgenehmigungsfrei. Allerdings hätte er als Dein Ehemann sowieso einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsberechtigung.

Falls Du privat krankenversichert bist, ist das die einfachste Variante, Ihn dann in die gesetzliche KV zu bekommen.

Andreas

Titel: Re: Kann ich meinen Partner einstellen?
Beitrag von fons am 29.07.2004 um 01:01:31
Nach Schilderung geht das ja eben derzeit nicht. Wenn sie verheiratet
wären, gäb es ja wohl Null Problemo mit Nachzug etc.

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