Vor einiger Zeit habe ich bereits mal mein Problem geschildert. Leider spitzt sich die Situation immer weiter zu und ich weiß nicht mehr weiter.
Er tyrannisiert mich und droht mir Gewalt an, so daß ich wirklich sehr große Angst vor ihm habe. Gleichzeitig weigert er sich, die Wohnung zu verlassen. Mittlerweile ist er Nacht für Nacht unterweges, wo er natürlich auch mit anderen Frauen zusammen ist.
In meiner Verzweiflung ihn aus meiner Wohnung zu bekommen, überlege ich nun, die Trennung der
ABH zu melden, obwohl er noch in der Wohnung ist. So kann zumindestens die Prozedur Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung, Ausreiseaufforderung etc. beginnen.
Nun habe ich aber Angst davor, was passiert, wenn ihm die Ausreiseaufforderung zugestellt wird. Wie wird diese eigentlich zugestellt: persönlich mit Unterschrift oder per Postwurf?
Sollte er dann immer noch bei mir sein, fürchte ich wirklich um meine Gesundheit wie auch um meine Wohnung.
Könnte ich der
ABH angeben, daß er unbekannt verschwunden ist, damit die Ausreisepapiere ihm nicht persönlich zugestellt werden? Muß ich ihn dann auch von meiner Adresse abmelden?
Ich weiß, daß ist nicht die feine Art, aber ich habe wirklich große Angst um mich. Er bewegt sich in dieser Stadt mittlerweile auch in Kreisen, die mir nicht geheuer sind. Alles Leute, die irgendwie kriminell sind und bestimmt auch nicht vor Gewaltanwendungen (einige davon haben deshalb bereits in Haft) zurückschrecken.