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Abschiebung trotz Heirat (Gelesen: 18.844 mal)
Mick
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Antwort #15 - 13.08.2004 um 21:37:02
 
Zitat:
- nach Ablauf der Einreisesperre (Befristung bspw auf 2 oder 4 Jahre, keine Ahnung) beantragt er ein Familienzusammenführungsvisum für Deutschland
- obwohl beide Ehepartner die Ehe in D leben wollen, wird die Visumsablehnung nach Remonstration damit begründet, dass keine eheliche Gemeinschaft bestehe.


Sorry Eishenning,
aber das ist Quatsch. Dann müsste jedes Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mondlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 14.08.2004 um 10:40:01
 
Ok, zur genaueren Beurteilung hier nun, wofür er die 4 Jahre bekommen hat und ein bißchen Hintergrund.

Also, er ist 22 Jahre alt und seit ca. 12 Jahren in D.
Im Kosovo existiert wohl noch Verwandschaft (Onkel, Tanten), aber ansonsten befindet sich die Familie und ein Großteil der Verwandten in D.
Wir sind vor seiner Inhaftierung 2 Jahre zusammengewesen (ganz normal eben, haben nicht zusammengelebt).

Er hat bei einem bewaffneten Raubüberfall als Fahrer fungiert und hat dafür einen geringen Teil der Beute bekommen. Er besaß 2 Schreckschußwaffen, die er einem der beiden Haupttäter bereits vor der Tat zur Verfügung gestellt hat (war glaube ich noch vor dem neuen Waffengesetz/kleiner Waffenschein).

Seinen Job hat er wie gesagt immernoch.
Also, meiner Meinung nach, eine (sehr) gute Sozialprognosse für die Zukunft.


Also darf ich Euch alle so verstehen, das ich mir überhaupt keine Hoffnung darüber machen brauche, das er hier bleiben kann. weinend
Sondern eigentlich nur noch hoffen kann, das seine Einreisesperre äußerst kurz gehalten wird.

Es wäre kein Problem, die Abschiebekosten, etc. zu bezahlen.



Also kann ich ja dann eigentlich auch nicht darauf hoffen, das er Hafturlaub bekommt, wenn er die Ausweisung "in der Tasche" hat.

Die Duldung für ihn habe ich bekommen, damit er bei eventuellen Hafturlaub nicht ohne "Papiere" dasteht, falls wir irgendwo kontrolliert werden würden.


Wielange könnte es noch dauern, bis darüber endschieden ist, ob er ausgewiesen wird oder nicht. Und wielange kann es dauern, bis über eine verkürzung der Einreisesperre entschieden wird.
Irgendwann möchte ich nämlich endlich mal meine Ehe leben!  :stampf:
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Hartmut_Krentz
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Antwort #17 - 14.08.2004 um 11:47:57
 
Ein bewaffneter Raubueberfall bleibt eine schwere
Straftat auch wenn "nur" Schreckschusspistolen
verwendet wurden, er nur als Fahrer mitwirkte
und nur einen "kleinen" Teil der Beute erhielt.
So wie Du das schilderst koennte man ja glatt meinen
es waere so einer Dummerjungenstreich gewesen.
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 14.08.2004 um 12:49:07
 
hi mick.,,
ich bezog mich darauf
Die Ausreisepflicht kann freiwillig erfüllt werden, oder im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden.


Bei einem Inhaftierten ist eine freiwillige Ausreise wohl schlecht möglich und somit hat er fast keine Chancen um die zwangfsläufige Einreisesperre rumzukommen.

gruss peku
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Mondlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 14.08.2004 um 16:01:37
 
Auch wenn mir jetzt absolute Blauäugigkeit vorgeworfen wird...
Es war ein dummer Jungenstreich von ihm!
Er hat damals nicht nachgedacht und nur auf seine Freunde gehört!

Aber er hat aus seinem Fehler gelernt!

Und das er für das, was er getan hat bestraft wird, finde ich auch vollkommen in Ordnung!
Nur ist die Strafe (incl. Abschiebung) für ihn zu hoch und das meint mein gesamtes Umfeld!

Außerdem finde ich immernoch, das die meisten Straftäter eine 2. Chance verdient haben. Und das man in jedem Fall auch auf das Umfeld und die Gründe für die Tat schauen sollte.

Aber sowas versteht man vielleicht nur, wenn man selbst eine solche Situation durchmachen mußte!
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 14.08.2004 um 17:47:41
 
Zitat:
> > - nach Ablauf der Einreisesperre (Befristung bspw auf 2 oder 4 Jahre,
> > keine Ahnung) beantragt er ein Familienzusammenführungsvisum für
Deutschland
> > - obwohl beide Ehepartner die Ehe in D leben wollen, wird die
Visumsablehnung
> > nach Remonstration damit begründet, dass keine eheliche Gemeinschaft
bestehe.

Sorry Eishenning,
aber das ist Quatsch. Dann müsste jedes Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt werden.


@ Mick,
hm, also falsche Begründung?
Immerhin würde in dem Szenario die Ehe schon seit 4-6 Jahren nur auf dem Papier bestehen, ohne jegliches Zusammenleben (es sei denn im Kosovo).
Während sonst meistens das Fzf-Visum kurz nach der Hochzeit beantragt wird (dann kann natürlich noch keine eheliche G gefordert werden) oder nach schon im Ausland gelebter Ehe.
Ich korrigiere:

- nach Ablauf der Einreisesperre beantragt er ein Fzf-visum für Deutschland (vielleicht doch eher 4-8 Jahre, hört sich nämlich schon ein bisschen nach OK an, hat er noch andere Verfahren, eingestellte oä?)
- Befragung der Ehepartner auf der Botschaft und in der ABH
- das Fzf-visum wird abgelehnt mit der Begründung, dass nur die Begründung eines Aufenthaltsrechtes in D beabsichtigt sei und keine schützenswerten Belange nach Art. 6 GG vorlägen (Scheineheverdacht)
- die dagegen gerichtete Klage vor dem VG Berlin wird nach 3 Jahren abgelehnt


@Mondlicht

Wow, bewaffneter Raubüberfall...
also "dummer-Jungen-Streich"...??!! ^-^
wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt?

Das wird wohl eine Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit § 47 AuslG
(trotz Abefugnis = besonderer Ausweisungsschutz § 48 Abs. 1 Nr. 6 und     22 Jahre > Heranwachsender = § 48 Abs. 2 S. 2 )

Zitat:
Außerdem finde ich immernoch, das die meisten Straftäter eine 2. Chance verdient haben.

Bekommt er ja auch. Nachdem er die Konsequenzen seiner Straftat getragen hat.

Zitat:
  Und das man in jedem Fall auch auf das Umfeld und die Gründe für die Tat schauen sollte.

Wurde ja auch bereits. Bei der Strafzumessung. Auch wenn Du die nicht richtig findest.

Zitat:
Irgendwann möchte ich nämlich endlich mal meine Ehe leben!

Was er ja nun durch seine Straftat vermasselt hat (aber anderenfalls wärt Ihr wohl gar nicht verheiratet, oder?)
Ich denke, mit der Vorstrafe könntet Ihr erstmal gezwungen sein, Eure Ehe ein paar Jahre im Kosovo oder anderen Ausland zu leben.

Im übrigen kann sich in 5-10 Jahren natürlich so einiges ändern, auch die Gesetzeslage oder Visapraxis... Muss sich natürlich nicht unbedingt entschärfen...

Viel Glück!
eishennig

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Hartmut_Krentz
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Antwort #21 - 15.08.2004 um 11:09:38
 
Kann dem was Eishenning geschrieben hat nur zustimmen!!! Es draengt sich in diesem fall natuerlich der Verdacht auf, dass die Eheschliessung die ja waehrend der U-Haft erfolgte auch einen anderen
zweck hatte als nur die Herstellung einer ehelichen
Lebensgemeinschaft da werder wohl auch andere
Gruende eine Rolle gespielt haben.
dass die Ehefrau den gesamten sachverhalt anders
und hier selbst eine sehr gute Sozialprognose stellt
ist menschlich verstaendlich, aber sie ist eben auch sehr
befangen. Eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren reflektiert
die tat und die Umstaende und zu einem Raubueberfall
gehoert schon erhebliche kriminelle Energie.
Dass er jetzt nach der urteilsverkuendung immer noch seinen Arbeitsplatz hat moechte ich auch bezweifeln.
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Antwort #22 - 15.08.2004 um 13:31:47
 
Also, ich bin logischerweise befangen, aber zu alt, um hier irgendwas durch die rosarote Brille zu sehen.

Wenn ich könnte, würde ich mit ihm in den Kosovo gehen. Oder in sonst ein Land. Nur leider habe ich aus 1. Ehe 2 kleine Kinder, was das ganze unmöglich macht.

Die Hochzeit war vorher schon für dieses Jahr geplant und auch, wenn ich in einer JVA heiraten mußte, haben wir das nicht geändert.
Den man soll es kaum glauben, aber es gibt binationale Ehen, die aus Liebe geschlossen werden. Auch wenn immer wieder anderes unterstellt wird. Vorallem in einem Fall wie meinem.

Zitat:
Eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren reflektiert
die tat und die Umstaende und zu einem Raubueberfall
gehoert schon erhebliche kriminelle Energie.


Oder einfach nur Dummheit!
Und ein Richter, der bei Personen ohne deutschen Paß härter urteilt (O-Ton Rechtsanwalt). Und das ist öfters der Fall, das ein deutscher Paß bei der gleichen Straftat das Strafmaß ändert.

Zitat:
Dass er jetzt nach der urteilsverkuendung immer noch seinen Arbeitsplatz hat moechte ich auch bezweifeln.


Ist aber so! Lag dem Gericht damals sogar schriftlich vor.

Vorstrafen hatte er auch keine.


Ich werde trotzdem die Hoffnung niemals aufgeben, das sich doch alles noch zum guten ändert...
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Antwort #23 - 23.08.2004 um 16:52:09
 
Mick,

kannst du mir ungefähr sagen, wielange es jetzt bis zu einer Entscheidung der ABH über die (mögliche) Ausweisung meines Mannes dauern kann???
Nur so ungefähr!

Lohnt es sich, vorher bei der Sachbearbeiterin vorzusprechen?

Und stimmt es, das eine andere ABH zuständig werden kann? Die SB meinte damals, das die Akte auch an die für das Gebiet der JVA zuständigen ABH gehen kann.

Könnte ich dich auch SB wählen  Zwinkernd
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Antwort #24 - 23.08.2004 um 18:46:14
 
Zitat:
Mick,

kannst du mir ungefähr sagen, wielange es jetzt bis zu einer Entscheidung der ABH über die (mögliche) Ausweisung meines Mannes dauern kann???
Nur so ungefähr!

Lohnt es sich, vorher bei der Sachbearbeiterin vorzusprechen?

Und stimmt es, das eine andere ABH zuständig werden kann? Die SB meinte damals, das die Akte auch an die für das Gebiet der JVA zuständigen ABH gehen kann.

Könnte ich dich auch SB wählen  Zwinkernd


Hi,
zur Dauer: von einem Monat bis zu einem Jahr (oder mehr) habe ich schon alles erlebt.
Zuständig dürfte die ABH bei Euch bleiben, da im Falle der Haftentlassung die Rückkehr dahin wahrscheinlich ist (wegen der familiären Bindungen). So sind jedenfall die klaren Regelungen in NRW.
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Antwort #25 - 23.08.2004 um 22:44:34
 
Lohnt es sich den jetzt schon, bei der SB vorzusprechen?

Oder ist das Zeitverschwendung?
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Antwort #26 - 23.08.2004 um 22:50:59
 
Zitat:
Lohnt es sich den jetzt schon, bei der SB vorzusprechen?

Oder ist das Zeitverschwendung?


Hi,
zumindest denke ich, es wird nicht schaden. Du solltest eine Vollmacht mitnehmen und kannst Dich dann ja mal nach dem geplanten Verfahren erkundigen.
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Antwort #27 - 23.08.2004 um 22:54:39
 
Muß irgendwas bestimmtes auf der Vollmacht stehen?
Besser gesagt, was sollte alles auf der Vollmacht stehen?

Danke, das ich dir wieder Deine Zeit rauben darf...
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Antwort #28 - 24.08.2004 um 20:32:22
 
Zitat:
Muß irgendwas bestimmtes auf der Vollmacht stehen?
Besser gesagt, was sollte alles auf der Vollmacht stehen?

Danke, das ich dir wieder Deine Zeit rauben darf...



Hi,
in der Vollmacht sollte stehen, dass Dein Mann Dich zur Akteneinsicht und zur vollen Vertretung in seinen ausländerrechtichen Angelegenheiten Behörden gegenüber berechtigt.
Du musst auch nicht gleich damit wedeln, solltest die in der Hinterhand haben, falls danach gefragt wird.
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