Zitat:> > - nach Ablauf der
Einreisesperre (Befristung bspw auf 2 oder 4 Jahre,
> > keine Ahnung) beantragt er ein Familienzusammenführungsvisum für
Deutschland
> > - obwohl beide Ehepartner die Ehe in D leben wollen, wird die
Visumsablehnung
> > nach
Remonstration damit begründet, dass keine eheliche Gemeinschaft
bestehe.
Sorry Eishenning,
aber das ist Quatsch. Dann müsste
jedes Visum zur Familienzusammenführung abgelehnt werden.
@ Mick,
hm, also falsche Begründung?
Immerhin würde in dem Szenario die Ehe schon seit 4-6 Jahren nur auf dem Papier bestehen, ohne jegliches Zusammenleben (es sei denn im Kosovo).
Während sonst meistens das Fzf-Visum kurz nach der Hochzeit beantragt wird (dann kann natürlich noch keine eheliche G gefordert werden) oder nach schon im Ausland gelebter Ehe.
Ich korrigiere:
- nach Ablauf der
Einreisesperre beantragt er ein Fzf-visum für Deutschland (vielleicht doch eher 4-8 Jahre, hört sich nämlich schon ein bisschen nach OK an, hat er noch andere Verfahren, eingestellte oä?)
- Befragung der Ehepartner auf der Botschaft und in der
ABH- das Fzf-visum wird abgelehnt mit der Begründung, dass nur die Begründung eines Aufenthaltsrechtes in D beabsichtigt sei und keine schützenswerten Belange nach Art. 6
GG vorlägen (Scheineheverdacht)
- die dagegen gerichtete Klage vor dem VG Berlin wird nach 3 Jahren abgelehnt
@Mondlicht
Wow, bewaffneter Raubüberfall...
also "dummer-Jungen-Streich"...??!! ^-^
wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt?
Das wird wohl eine Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit § 47
AuslG(trotz Abefugnis = besonderer Ausweisungsschutz § 48 Abs. 1 Nr. 6 und 22 Jahre > Heranwachsender = § 48 Abs. 2 S. 2 )
Zitat: Außerdem finde ich immernoch, das die meisten Straftäter eine 2. Chance verdient haben.
Bekommt er ja auch. Nachdem er die Konsequenzen seiner Straftat getragen hat.
Zitat: Und das man in jedem Fall auch auf das Umfeld und die Gründe für die Tat schauen sollte.
Wurde ja auch bereits. Bei der Strafzumessung. Auch wenn Du die nicht richtig findest.
Zitat: Irgendwann möchte ich nämlich endlich mal meine Ehe leben!
Was er ja nun durch seine Straftat vermasselt hat (aber anderenfalls wärt Ihr wohl gar nicht verheiratet, oder?)
Ich denke, mit der Vorstrafe könntet Ihr erstmal gezwungen sein, Eure Ehe ein paar Jahre im Kosovo oder anderen Ausland zu leben.
Im übrigen kann sich in 5-10 Jahren natürlich so einiges ändern, auch die Gesetzeslage oder Visapraxis... Muss sich natürlich nicht unbedingt entschärfen...
Viel Glück!
eishennig