Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitsberectigung (Gelesen: 3.159 mal)
demo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsberectigung
22.07.2004 um 15:31:34
 
hallo ,

Ich habe 4 jahre Aufenthaltbewiliging als student  und 3 jahre  aufenterlaubis  befristet  au 5 jahre fuer Green Card  , unbefristet arbeit Vertag

kann jemanden mir bitte sagen ,ob ich Anpruch an Arbeitsberechtigung habe, wenn ja nach welche artikle in weche Gesetz

vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rudo
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #1 - 23.07.2004 um 12:18:50
 
Erteilung der Arbeitsberechtigung hängt nicht nur davon ab wie lange Du in D bist usw. aber richtet sich nach Sozialgesetzbuch, § 286 des Dritten Buches (Arbeitsförderung)  (zu sehen unter http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0328600)

ich zitiere:
§ 286 Arbeitsberechtigung

     (1) Die Arbeitsberechtigung wird erteilt, wenn der Ausländer

     1. eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt und

     a) fünf Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im
     Bundesgebiet ausgeübt hat oder

     b) sich seit sechs Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen aufhält und

     2. nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche
     Arbeitnehmer beschäftigt wird."


- also wenn Du diese Bedingungen erfüllst, dann müsstest Du die Arbeitsberechtigung bekommen ...

R.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
demo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #2 - 23.07.2004 um 14:16:52
 
vielen und besten Dank fuer die Info
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kutul
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 23

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #3 - 25.07.2004 um 12:26:49
 
Hallo

Wenn die AE mit einer Auflage (gebunden an einer Arbeitsstelle) erteilt worden wäre (statt GC in diesem Fall), käme die AB trotzdem in Frage, wenn die anderen Bedingungen erfüllt worden wären?

Gruß
KUTUL
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tim
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 102
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #4 - 25.07.2004 um 13:45:17
 
Moin moin,

grundsätzlich ja aber ebenfalls mit einer Auflage z.B. beschränkt für Firma XYZ.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #5 - 26.07.2004 um 15:09:03
 
Zitat:
Moin moin,

grundsätzlich ja aber ebenfalls mit einer Auflage z.B. beschränkt für Firma XYZ.


Es klappt nicht immer, weil manche BfA Mitarbeiter kennen das Wortlaut des § 286 Abs. 3 SGB III:

Die Arbeitsberechtigung wird unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschraenkungen erteilt ....

Zusaetzliche Frage zur Lage nach 1.1.2005:

§ 105 Abs.2 AufenhG lautet:

Eine vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteilte Arbeitsberechtigung gilt als uneingeschränkte Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Gilt es auch fuer die obengenannten eingeschraenkten Arbeitsberechtigung?
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
monel
Full Member
***
Offline




Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #6 - 19.08.2004 um 11:52:40
 
Zitat:
Moin moin,

grundsätzlich ja aber ebenfalls mit einer Auflage z.B. beschränkt für Firma XYZ.


Hallo!
Wenn in dem Fall auch bei der Arbeitsberechtg. die Bindung an den Arbeitgeber bestehen bleibt, was ist denn dann die "Verbesserung" gegenüber der AE?
Das würde ja heissen, daß der Arbeitnehmer nie gewechselt werden darf - oder verstehe ich das falsch?

Gruß, monel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #7 - 20.08.2004 um 16:50:05
 
Zitat:
Hallo!
Wenn in dem Fall auch bei der Arbeitsberechtg. die Bindung an den Arbeitgeber bestehen bleibt, was ist denn dann die "Verbesserung" gegenüber der AE?
Das würde ja heissen, daß der Arbeitnehmer nie gewechselt werden darf - oder verstehe ich das falsch?

Gruß, monel


Die Arbeitsberechtigung ist unbefristet. Das heisst, die BA wird die Arbeitsmarktlage nicht pruefen, solange der Auslaender bei demselben Arbeitgeber beschaeftigt wird. Aber: eigentlich sollen solche beschraenkende "Arbeitsberechtigungen" ueberhaupt nicht existieren (siehe oben).

PS. Ich kenne einen Fall, wenn Antrag eines Auslaenders auf die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde, obwohl er solche beschraenkende "Arbeitsberechtigung" besass. Ihm wurde gesagt, dass er noch ein Jahr warten muss, weil ihm die unbefristete AE laut der Verwaltungsvorschriften nur nach 6 und nicht nach 5 Jahren zusteht, obwohl alle Voraussetzungen (mit dieser "Berechtigung" ) eines gesetzlichen Anspruches erfuellt waren...
kopfhau
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
monel
Full Member
***
Offline




Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsberectigung
Antwort #8 - 20.08.2004 um 22:27:21
 
[quote author=chap link=board=arbeit;num=1090526129;start=0#7 date=08/20/04 at 16:50:05]

Die Arbeitsberechtigung ist unbefristet. Das heisst, die BA wird die Arbeitsmarktlage nicht pruefen, solange der Auslaender bei demselben Arbeitgeber beschaeftigt wird. Aber: eigentlich sollen solche beschraenkende "Arbeitsberechtigungen" ueberhaupt nicht existieren (siehe oben). quote]

Danke für die Antwort -  diese "beschränkte" Arbeitsberechtigung scheint dann zwar unbefristet zu sein, obgleich die AE gleichzeitig noch befristet ist...
Klingt für mich unlogisch, wird aber in der Praxis sicher so gemacht.

Weiß aber jemand, wie lange die Bindung an die spezielle Arbeitsstelle bestehen bleibt?
Was geschieht, wenn der Ausländer aus irgendwelchen Gründen diese Arbeit verliert? In Zeiten von Einsparmassnahmen ist das ja durchaus vorstellbar.

Welchen Wert hat dann die unbefristete AE, die ja nur in Verbindung mit der beschränkten Arbeitsberechtigung gilt?
Ich kapier das leider nicht, würde es aber gern verstehen, zumal es mich vielleicht mal betreffen könnte.

Danke für Antworten! monel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema