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Heiratsvisum (Gelesen: 6.524 mal)
vzatzee
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 23.07.2004 um 22:05:38
 
OVD=Offizier vom Dienst.

Nun sind die Bezirksämtern mit der Ausl.-Abteilung
meistens mit den VEs beschäftigt, macht auch Sinn,

Aber eigentlich könnte die VE auch von der städtischen Bibliothek abgenommen werden, wenn die nun einen vergatterten Beamten/Angestellten=OVD  hätte,
und somit erst recht von den Deutschen Botschaften,

Da nun die dt. Botschaften in US meistens nicht mit Tourivisa beschäftigt sind, kennen sie das vielleicht nicht so, wie die Botschaftbeschäftigten in den viusmpflichtigen Ländern, das ist aber kein Grund, dem
Deutschen Bürger (oder in D wohnhaften Ausl mit AE)
gar nicht/falsch oder nur zögerlich Auskunft zu geben, ioder gar zu sagen, sie würden das nicht machen.



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vzatzee
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 23.07.2004 um 22:44:34
 
Nach meiner Kenntnis von vor 5 Jahren dauert es so 2-3 Wochen, vielleicht dauert es jetzt  länger.

Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, dass aber stark vereinfacht ist. Es hat auch eine Streitwert, der sich am Sozialhilfesatz des wirtschaftlichen schwächeren Partners
orientiert, so 400 Euro, macht eeh so 50 Euro Gebühren, nicht tragisch, aber bevor die nicht bezahlt sind bei der Gerichtskasse, gibt's kein Zeugnis.

Die Kammer, die das macht, ist im Allgemeinen
zuständig fuer die Erteilung von Dokumenten, die allgemeine Bürgerrechte bescheinigen. Taut z.B dieser
Steinzeitmensch (Oetzi?) auf, den sie im Eis gefunden haben,  erwacht zum Leben, dann hätte er u.U Lust zu verreisen und braucht einen Reisepass, hat aber keine Gebutsurkunde. Das OLG stellt dann eine aus per Gerichtsverfahren.
Gibt es ein/e AusländerIn, die aus einem Land kommt, das keine im Deutschen Sinne ordentliche Standesregistratur hat, dann ist nicht sichergetallt, dass er/sie  heiratsfähig ist, dann muss das per Gerichtbeschluss festgestellt werden, dass sie das ist, wie beim Oetzi, dass er ein Mensch ist.  Das ist dann  im Sinne der ausländsischen Eherechts, es gelten aber abendländsiche (allerdings nicht mormonische) Sittenvorstellungen, das Gericht versucht nur die Deutsche Standesregistratur auf das Herkunftsland zu projezieren. Das Auswärtige Ämt sammelt Erkenntnisse, wie man das ermittel kann in so >100 Ländern , und teilt das den OLGs mit. Die OLGs werten das aus, und schicken ihre Mindestanforderung von Dokumenten dem
Regierunspräsidenten des Regierungsbezirks, der kaskadiert das dann an die Standesämter. Damit das Gericht nun keinen Publikumsverkerhr hat, verlangt das Standesamt die Dokumente und schickt sie ans OLG, tritt sozusagen Mittler zwischen Ehewilligen und OLG auf.

Im Prinzip können sich die Eheleute aber direkt an das OLG wenden. Schnell zur Grichtskasse (Paterre). Mit der Quittung zum Richter,der  entscheidet u.U wesentllich schneller, braucht auch u.U. nicht alle vom Standesamt verlangten Dokumente, und das Zeugnis ist wesentlcih schneller da. (das ist nur hypotetisch, der Richter hat aber eine Rechtspfleger, der hat schon mal ein offenes Ohr für eilige) Der Rythmus der Gerichtverhandlunegn ist so etwa wöchentlich, der ganze Postweg mit den Standesämtern führt dann zu etwa drei Wochen. Aber lass es mal dabei bewenden, so nach vier Wochen macht es aber Sinn, mal beim Gericht anzurufen.















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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 24.07.2004 um 01:21:42
 
Zitat:
Mal noch eine kurze Frage zu  der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG.

Wie lange dauert das eigentlich im Durchschnitt bis die Antwort vom OLG beim Standesamt eintrifft?


Das hängt sicherlich vom OLG und vom Einzelfall ab. Mit 4 Wochen kannst Du rechnen, aber besser fragst Du Deinen Standesbeamten. Die haben regelmäßig damit zu tun und ihre Erfahrungswerte.

Andreas
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Blaise
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Antwort #18 - 07.08.2004 um 15:45:10
 
Hallo,

vzatzee schrieb folgenden Unsinn:

Zitat:
Nach meiner Kenntnis von vor 5 Jahren dauert es so 2-3 Wochen, vielleicht dauert es jetzt  länger.


Nach meiner aktuellen Kenntnis gibt es keine festlegbare Arbeitszeit, da alle OLG´s in Deutschland andere Barbeitszeiten haben...


Zitat:
Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, dass aber stark vereinfacht ist. Es hat auch eine Streitwert, der sich am Sozialhilfesatz des wirtschaftlichen schwächeren Partners
orientiert, so 400 Euro, macht eeh so 50 Euro Gebühren, nicht tragisch, aber bevor die nicht bezahlt sind bei der Gerichtskasse, gibt's kein Zeugnis.


Es handelt sich nicht um ein Gerichtsverfahren! Es gibt auch keinen Streitwert. Zuständig ist auch nicht ein Gericht, sondern der Präsident des OLG als Verwaltungsbehörde der Justiz! Deshalb gibt es auch keinen Streitwert.

Zitat:
Die Kammer, die das macht, ist im Allgemeinen
zuständig fuer die Erteilung von Dokumenten, die allgemeine Bürgerrechte bescheinigen. Taut z.B dieser 
Steinzeitmensch (Oetzi?) auf, den sie im Eis gefunden haben,  erwacht zum Leben, dann hätte er u.U Lust zu verreisen und braucht einen Reisepass, hat aber keine Gebutsurkunde. Das OLG stellt dann eine aus per Gerichtsverfahren.


In Deutschland waren die OLG´s noch nie zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden oder von Reisepässen und sind es auch heute noch nicht.

Zitat:
Gibt es ein/e AusländerIn, die aus einem Land kommt, das keine im Deutschen Sinne ordentliche Standesregistratur hat, dann ist nicht sichergetallt, dass er/sie  heiratsfähig ist, dann muss das per Gerichtbeschluss festgestellt werden, dass sie das ist, wie beim Oetzi, dass er ein Mensch ist.  Das ist dann  im Sinne der ausländsischen Eherechts, es gelten aber abendländsiche (allerdings nicht mormonische) Sittenvorstellungen, das Gericht versucht nur die Deutsche Standesregistratur auf das Herkunftsland zu projezieren. Das Auswärtige Ämt sammelt Erkenntnisse, wie man das ermittel kann in so >100 Ländern , und teilt das den OLGs mit. Die OLGs werten das aus, und schicken ihre Mindestanforderung von Dokumenten dem 
Regierunspräsidenten des Regierungsbezirks, der kaskadiert das dann an die Standesämter. Damit das Gericht nun keinen Publikumsverkerhr hat, verlangt das Standesamt die Dokumente und schickt sie ans OLG, tritt sozusagen Mittler zwischen Ehewilligen und OLG auf.


Das will ich nicht im einzelnen kommentieren. Ich bin allerding über die starke Häufung von nichtssagendem Halbwissen erstaunt.

Zitat:
Im Prinzip können sich die Eheleute aber direkt an das OLG wenden. Schnell zur Grichtskasse (Paterre). Mit der Quittung zum Richter,der  entscheidet u.U wesentllich schneller, braucht auch u.U. nicht alle vom Standesamt verlangten Dokumente, und das Zeugnis ist wesentlcih schneller da. (das ist nur hypotetisch, der Richter hat aber eine Rechtspfleger, der hat schon mal ein offenes Ohr für eilige) Der Rythmus der Gerichtverhandlunegn ist so etwa wöchentlich, der ganze Postweg mit den Standesämtern führt dann zu etwa drei Wochen. Aber lass es mal dabei bewenden, so nach vier Wochen macht es aber Sinn, mal beim Gericht anzurufen
Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen Fragezeichen

Nur am Rande, die Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses wird aufgrund eines Antrages des Standesamtes erteilt. Ein Richter ist nicht dafür zuständig. Auch stellt das OLG kein "Zeugnis" aus. Und die Gerichtskasse aller OLG´s in Deutschland ist immer im Parterre? Oh heilige Scheisse!
lachen

Wie kann man eigentlich so viel Unwissen hier  Fragezeichenveröffentlichen?

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