Zitat:Hallo Miteinander!
Ich bin seit zwei Wochen mit meiner philippinischen Frau verheiratet. Die Eheschließung war in Deutschland.
Das Ausländeramt hat meiner Frau heut nunmehr eine Aufenthaltserlaubniis für 9 Monate erteilt (..da der Reisepass dann leider ausläuft).
Als Auflage ist folgender Text auf dem Zusatzblatt zu lesen:
"Selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitsgenehmigung gestattet"
Nun wird mir daraus nicht ganz klar, was denn nun Sache ist. Darf sie nun einer Arbeit nachgehen oder nicht? (z.B. 400 Euro-Job)
Ist eine Arbeitsgenehmigung auch notwendig, obwohl ich als deutscher Bürger ihr Ehegatte bin?
Was ist denn bitte eine "vergleichbare unselbständige Arbeit"?
Ist die o.g. Eintragung eine übliche Formulierung oder war man mit uns besonders streng?
Es wäre total nett, wenn mich hier jemand erhellen könnte.
Ganz herzliche Grüße
Mr. Suave
Definition:
Unselbständige Erwerbstätigkeit:
Jede (von einem Arbeitgeber weisungs-) abhängige Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer (Ausnahmen gelten ausländerrechtlich für befreite Tatbestände nach §§ 12
AuslG, 9 ArGV).
Selbständige Erwerbstätigkeit:
Unabhängige Wahrnehmung eines Gewerbes oder einer anderen Erwerbstätigkeit, ohne weisungsgebunden zu sein.
Vergleichbar unselbständige Erwerbstätigkeit :
Arbeiten wie ein Arbeitgeber, aber von einer Firma oder einem Arbeitgeber abhängig sein. Z.B. Prokurist etc. pp.
Dem Ehegatten, eines Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, und mit dem deutschen Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebt, steht eine Arbeitsberechtigung zu (§ 2 (1) Nr. 1 ArGV).
Von daher sollte Deine Ehefrau die Streichung der Beschränkung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Doc