Zitat:[...]
Welche Unterschied ist zwischen Ein Mann Firma und eine Niederlasung?. Was mus ich machen das diese Firma in Deutchland tätig werden kann. Zur welche Bocherde gehen und was soll ich anmelden. Ich vermute auch dass das teoretich moglich ist aber wenn ich diese Firma in Deutschland anmelden möchte kann ich Schwerigkeiten haben weil die Beamten sagen können das ich die für Polen giltende Abeitsverbot umgehen möchte![...]
Hallo Agafion,
ich glaube hier wird einiges durcheinander gebracht.
Die Polen dürfen auch seit dem 01.05.2004 nicht ohne Arbeitserlaubnis einer Arbeitnehmerfreizügigkeit nachkommen.
Werkverträge gelten nach dem Recht vor dem Beitrittsvertrag, d.h. ein polnisches Unternehmen mit Sitz in Polen schließt mit einem deutschen Unternehmen einen Werkleistungsvertrag, welcher über bestimmte Kontingente zwischen den Staaten Polen und Deutschland ausgehandelt werden müßte.
Die Dienstleistungsfreiheit ist eine vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung eines polnischen Unternehmens mit Sitz in Polen. D.h. der Pole musste in Polen ein Unternehmen betreiben und darüber in Deutschland tätig werden.
Die Niederlassungsfreiheit bedeutet, dass der Pole ein Unternehmen in Deutschland als selbständiger Erwerbstätiger gründet und von dort aus Dienstleistungen erbringt.
M.E. kommt nach bisher geschildertem Sachverhalt nur letzteres in Frage. Dazu müssten aber dieselben Voraussetzungen gegeben sein, die ein Deutscher erfüllen müsste, um einen selbständigen Gewerbebetrieb auszuüben. Da reicht nicht die Gewerbeanmeldung und der Eintrag im Handelsregister. Es müssen auch eine plausible und haltbare Geschäftsidee und ein sich einstellender Gewinn prognostiziert werden, um dafür eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger zu beanspruchen.
Doc 8)