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Besuchsvisum (Gelesen: 3.112 mal)
Manuela
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13.07.2004 um 01:55:39
 
Hallo Ihr Lieben,
ich bin's mal wieder.
Jetzt habe ich meinen marokkanischen Freund bald
soweit, dass er freiwillig ausreist, aber er meint,
selbst wenn die Ausreise ohne Probleme klappt
würde er bei der deutschen Botschaft kein Besuchs-
visum erhalten, wenn die dort sehen, dass er
sich nach Ablauf seines letzten Visums illegal in
der EU aufgehalten hat.
Er hatte allerdings ein Schengenvisum für Frankreich kein Besuchsvisum
Ausserdem habe ich gehört, dass die deutsche Botschaft
in Marokko viele Visum-Anträge grundlos ablehnt.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eine
Antwort geben könnte.
Wäre es sinnvoll, die Botschaft per e-mail anzuschreiben
Es ist wirklich wichtig.
Vielen Dank.

Gruss
Manuela


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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 13.07.2004 um 09:09:01
 
Hallo Manuela,

Deine Ueberzeugungsarbeit scheint ja nicht ganz einfach zu sein.
Wenn er die Ausreise aus Spanien ohne Komplikationen
hinbekommt, der grenzbeamte ihm aber einen Ausreisestempel in den Pass drueckt aus dem dann hervorgeht dass er sein Visum ueberzogen hat, dann muss er halt seinen Pass zu Hause "verlieren" und einen
neuen beantragen und mit diesem "jungfrauelichen"
Pass zur Botschaft gehen.

Grundlos werden Visa sicher nicht abgelehnt weder in Marokko noch anderswo, ob die Gruende dann fuer den
Einzelnen nachvollziehbar und akzeptabel sind ist eine
andere Geschichte.
Die Deutsche Botschaft wird vielleicht bei dieser
Konstellation einen geplanten Daueraufenthalt
vermuten und von fehlender Rueckkehrbereitschaft ausgehen.
Wenn er ein Visum der franzoesischen Behoerden hatte, gehe ich mal davon aus, dass er in frankreich
Verwandte bzw. Freunde hat. Vielleicht waere es sinnvoller wenn er nochmals diesen weg geht und Dich dann mit diesem Visum in Deutschland besucht.
Oder Ihr macht gleich Naegel mit Koepfen und beantragt
ein Visum zur Eheschliessung.

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telecafe
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Antwort #2 - 13.07.2004 um 09:20:13
 
Also die Botschaften lehnen nicht ohne Grund ab, sondern lehnen ab ohne den Grund zu benennen, ein Grund ist schon da. Und ich würde trotzdem mit dem alten Pass vorsprechen, denn da sehen Sie das er ein Schengenvisum hatte und wieder ausgereist ist, somit der Verdacht weniger wird das er nicht mehr zurückkommen will .

Im übrigen steht jedem nur 90 Tage auf 6 Monate zu, das heisst, er müsste sowieso pausieren.


anwar
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 13.07.2004 um 09:25:14
 
Das Problem ist, dass er dass Visum bereits um 3 Monate ueberzogen hat, ob dieser Sachverhalt bei der
Beantragung eines Neuen "vertrauensbildend" wirkt
wage ich bezweifeln.
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Manuela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.07.2004 um 01:09:46
 
Hallo Hartmut,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ja Du hast Recht, es ist wirklich ein hartes Stück Arbeit
ihn zu überreden und ich weiss, dass er nur zurückgeht
wenn er absolut sicher sein kann, dass er wieder
'rauskommt'.
Selbst wenn er Spanien verlassen kann ohne Stempel
nützt das nicht viel, denn in Marokko bekommt er
auf jeden Fall einen Einreisestempel.
Den Pass verlieren wäre natürlich eine Möglichkeit aber
wie lange daurt es bis er einen neuen bekommt, er meint 1 Jahr.
Er hat zwar Verwandte in Frankreich aber die Visa hat er
immer so bekommen, anfangs sogar für ein Jahr das letzte aber nur für 6 Monate.
Er hatte ein Geschäft in Agadir und wenn man das bei der französischen Botschaft vorweisen konnte war es  kein Problem ein Visum zu bekommen. Ich bin völlig ratlos, ??? ich glaube unter diesen Voraussetzungen kann ich auch mit der Wand reden
Was meinst Du sollte ich die deutsche Botschaft mal
anmailen ?
Ich hoffe Dir fällt noch was ein. Fragezeichen
Gruss
Manuela
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 14.07.2004 um 08:17:21
 
Hallo Manuela,

was willst Du denn mit einer Mail an die Deutsche Botschaft erreichen???  da weckst Du doch nur schlafende Hunde und erweckst Misstrauen, und die werden Dir wohl kaum so etwas wie eine Vorabzustimmung fuer die Erteilung eines Visums geben.
Dass Deine Freund "Schiss" hat kann ich ja bis zu einem
gewissen Punkt nachvollziehen, aber er hat keine
Alternative und je laenger er illegal in Spanien bleibt desto hoeher wird das Risiko dass er bei einer Kontrolle
aufgegriffen wird, und dann wird er abgeschoben.
Sonst sehe ich keine Moeglichkeit, obwohl hier mal
angesprochen wurde man koennte in Spanien auch als
Illegaler heiraten wird nicht gehen.  Also sag Deinem
Mann er soll seinen Mut zusammennehmen und ausreisen, sich hinter dem Rock der freundin
verstecken bringt Euch nicht wirklich weiter.


Gruesse und Viel Glueck
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.07.2004 um 12:12:04
 
hallo manuela,

ich kann da hartmut nur zustimmen...mit jedem tag, den er weiter in spanien "hockt", verliert er einen tag, an dem er seinen neuen pass beantragen könnte...

fakt ist, je länger der aufenthalt illegal ist, desto höher wird die strafe beim aufgriff und wenn er sich nicht freiwillig dazu durchringen kann, wird er früher oder später abgeschoben, weil er aufgegriffen wurde...

fakt ist, das leben, was er dort momentan führt, ist doch nicht wirklich lebenswert, oder?
wenn er das ändern möchte, hat er nur eine wahl...und wenn er das nicht begreift...und du mit ihm nicht reden kannst bzw besser mit einer wand redest, dann solltest du auch darüber nachdenken, was aus eurer beziehung werden kann...

liebe grüße feffi.
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