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Reisekrankenversicherung -> Botschaft (Gelesen: 3.860 mal)
Pfirsichring
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25.06.2004 um 16:11:42
 
Hallo zusammen,

ich möchte jemanden nach Deutschland einladen. Die Verpflichtungserklärung liegt der Deutschen Botschaft bereits im Original vor, was noch fehlt ist die Reisekrankenversicherung. Benötigt die Botschaft unbedingt die Originalpolice oder ist es aureichend, wenn man ihr eine Kopie faxt/mailt? (Ich bekomme von der Botschaft selbst leider keine Antwort).

???
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peku
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Antwort #1 - 25.06.2004 um 16:58:01
 
hallo,

üblicherweise ist es ausreichend wenn du die Versicherung abschliest und der Botschaft eine verbindliche Mitteilung darüber machst.

gruss peku
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Mick
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Antwort #2 - 25.06.2004 um 22:11:31
 
Zitat:
hallo,

üblicherweise ist es ausreichend wenn du die Versicherung abschliest und der Botschaft eine verbindliche Mitteilung darüber machst.

gruss peku



Hi Peku,
ich als Ausländerbehördemitarbeiter bin ja kaum mit Besuchsvisa vertraut. Eigentlich nur bezüglich VE.

Kläre mich doch bitte einmal auf, was mit der "verbindlichen Mitteilung" gemeint ist. Es kling so, als sollte der VE-Geber der Botschaft versprechen, dass ein Versicherung abgeschlossen ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #3 - 26.06.2004 um 01:31:04
 
verbindliche Mitteilung  !!!  hmmm was soll denn das sein?
Ab dem 1.6. muss idR nachgewiesen werden, dass eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro fuer den Reisenden abgeschlossen wurde. Ob die Botschaft da eine Originalpolice verlangt oder auch ein Fax der entsprechenden Police (nkl. Klausel ueber Deckungssumme) ausreicht, kann leider nur die zustaendige Visastelle sagen. Ich denke aber, ein Fax sollte reichen.

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peku
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Antwort #4 - 26.06.2004 um 09:14:35
 
hallo anjalein,

zugegeben ich hatte bislang mit nur einigen Botschaften zu tun.Diese jedoch aktzeptierten jeweils eine Mitteiklung von mit (mit der Einladung verbunden) dass ich verbindlich zusage für die Gäste sofort nach Erteiklung des Visums eine entsprechende KV abzuschliesen und diese sodann auf Verlangen an die Botschaft zu faxen.Die Visa wurden jeweils erteilt und nur in einem Fall sollte ichd ancah den Nachweis an die Botschaft faxen.
(Immerhin könnte es ja auch sein,dass ein Visa abgelehnt wird >soll es ja geben Smiley dann sind die Gebühren für die KV mit diesem Wegf eingespart.

Gruss peku
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cylber
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Antwort #5 - 26.06.2004 um 10:08:10
 
Kann ich Peku nur zustimmen. Bei meiner ersten "Einladung" hatte es auch gereicht daß ich mit meinem Firmenbriefkopf bestätigt hatte, daß ich für eine ausreichende Krankenversicherung sorge.

Sicherlich kommt es auch darauf an welchen Gesamteindruck der Antragsteller macht. Sollte vielleicht ned so sein, so ist es aber.

Gruß
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Anjalein
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Antwort #6 - 26.06.2004 um 16:47:09
 
Oh, alles klar, danke, daran hatte ich nicht gedacht, dass das bereits vor Erteilung so gefordert wurde. Dann ist das natuerlich ne Alternative, fuer den Fall einer Ablehnung (obwohl m.M. nach Vorlage bei Visumabholung ausreicht ).
LG
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peku
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Antwort #7 - 26.06.2004 um 20:37:59
 
@mick,


denke der Begriff  "verbindliche Mitteilung" ist nun klar????

Inj der Tat hast du fast richtig "geraten" Es ist so das der Einlader der Botschaft zusichert eine KV im Falle der Visabewilligung abzuschliesen und sodann nachzuweisen.

gruss peku
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Mick
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Antwort #8 - 14.07.2004 um 14:26:13
 
Nochmal zum Thema, da mir nun neue Informationen vorliegen:

Der Rat der Europäischen Union hat am 01.06.2004 entschieden (2004/17/EG), dass der Nachweis einer Reisekrankenversicherung als zusätzlicher Nachweis bei der Visumsbeantragung erbracht werden muss.

Die Versicherung kann vom Antragsteller oder vom Gastgeber abgeschlossen werden. Es müssen Kosten im Krankheitsfall sowie die Kosten der ärztlichen Nothilfe und/oder Notaufnahme im Krankenhaus abdeckt sein. Mindestdeckung: 30.000 Euronen. Es muss eine Möglichkeit der Beitreibung in allen Mitgliedstaaten gegeben sein, ferner muss die Versicherung im gesamten Schengengebiet für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gelten.

Ausnahmen:

Im Ausnahmefall kann von der Versicherung abgesehen werden, wenn aufgrund der beruflichen Situation des Antragstellers davon ausgegangen werden kann, dass ausreichender Versicherungsschutz besteht. Ausnahme z.B. auch bei türkischen Staatsangehörigen aufgrund eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens möglich, wenn die Antragsteller ausschließlich nach D. reisen wollen und über einen Versicherungsschein des dortigen Sozialversicherungsträgers verfügen.


Insofern dürfte die "verbindliche Mitteilung" nicht mehr ausreichen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Janna
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Antwort #9 - 16.07.2004 um 22:15:49
 
Hi Peku,

ich hatte vor Visaerteilung für unseren türkischen Cousin eine Reisekrankenversicherung (über das Internet) abgeschlossen. Als das Visum abgelehnt wurde, habe ich das der KV gemeldet und bekam anstandslos mein Geld zurück.

Vermutlich müsste man bei Abgabe der VE dann das Formular, das man sich selbst ausdruckt, vorlegen sowie den Kontoauszug, aus dem die Abbuchung des Versicherungsbetrages ersichtlich ist.

Will hier keine Schleichwerbung machen, wenn Du wissen willst, wo das war, schick' mir eine Kurznachricht oder eine Mail.

Viele Grüße
Janna
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