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Einbürgerung in BAYERN mit IT-AV (Gelesen: 26.621 mal)
Jafra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #60 - 05.09.2004 um 22:49:36
 
Zitat:
Hi,

.. oder "ziehen" die Papiere immer um, wenn man in eine andere Gemeinde / anderes BL zieht?



Ja.

Zitat:
Muss ich diesen "Umzug" dann selbst initiieren oder machen es die Behörden automatisch untereinander?


Passiert von alleine nach der neue Anmeldung. Musst aber gegebenfalls Druck machen, falls es schneller gehen soll.

Jafra

PS: hierfür http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=d... Feed bach needed!
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Ralf
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Antwort #61 - 06.09.2004 um 09:35:40
 
Hallo!

Theoretisch sollte die Ummeldung beim Einbohnermeldeamt reichen.

Ich habe aber oft genug die Erfahrung gemacht, dass das eben oft doch nicht reicht, weil die Infos nicht weitergegeben werden. Oder sie werden zwar weitergegeben, aber es passiert trotzdem nichts oder erst nach längerer Zeit.

Also auf jeden Fall der alten Einbürgerungsbehörde die neue Anschrift mitteilen, am Besten schriftlich. Oder direkt bei der neuen Einbürgerungsbehörde melden und sagen, dass man die Einbürgerung schon beantragt hat, umgezogen ist und die Unterlagen bei der Behörde xy liegen, die neue Behörde fordert sie dann direkt dort an.

Eine Wartefrist als solche besteht nicht, der Antrag kann sofort weiterbearbeitet werden, wenn die Unterlagen bei der neuen Behörde angekommen sind.
Nach einem Jobwechsel werden allerdings die üblichen Probezeiten abgewartet.
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xihu0001
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Antwort #62 - 06.09.2004 um 14:32:48
 
Zitat:
Da wäre ich mir nicht so sicher. In Bayern hat sich schon so einiges geändert, auch in der Einbürgerungspraxis.

guck  
Gegenseitigkeit
. Ist zwar nicht das Thema hier, soll aber verdeutlichen, dass Bayern nicht immer Recht hat.  lachen
Es müsste sich halt mal jemand finden, der diese Problematik bis vor das Bundesverwaltungsgericht bringt. Anders ist eine einheitliche Praxis wohl nicht zu erreichen.

Ich habe bezüglich Hamburg Einbürgerungstelle angerufen, sie haben mich beraten, dass die Einbürgerung schnell wie möglich dort beantragen, weil die einheitliche Regelung kommen wird.  Sie fürchten dass die bayerische Praxis die einheitliche Praxis werden kann.   Eines möchte ich klar stellen, die Problematik liegt nicht darin, ob es einheitlich geregelt oder nicht.  Es liegt einfach in den Gedanken der Menschen.

Gruss
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Blaise
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Antwort #63 - 20.09.2004 um 22:45:25
 
Hallo,

Zitat:
Theoretisch sollte die Ummeldung beim Einbohnermeldeamt reichen.


Nein wohl eher nicht. Örtlich zuständig ist die Behörde, bei dem sich der Ausländer überwiegend aufhält.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Ralf
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Antwort #64 - 20.09.2004 um 23:01:08
 
Zitat:
Hallo,


Nein wohl eher nicht. Örtlich zuständig ist die Behörde, bei dem sich der Ausländer überwiegend aufhält.

Grüße

Blaise


Klar, Blaise, aber ich bin hier mal vom Normalfall ausgegangen, dass die meisten Leute nur einen Wohnsitz haben und sich dort auch überwiegend aufhalten. Ein ganz normaler Umzug von A nach B also.
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