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BAföG für Ausländer ??? (Gelesen: 9.985 mal)
Juhule
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.07.2004 um 22:55:55
 
Hi!
Ich hab wieder mal ne dolle Frage:

und zwar würde ich gerne wissen, ob die aus § 8 BAföGesetz ergehende Berechtigung für ausl. Ehegatten deutscher Staatsangehöriger an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist. Zudem wüssten wir gern inwieweit das Einkommen der Eltern angerechnt werden kann, wenn diese sich im Ausland befinden.
Die BAöfG Homapage war nicht sehr hilfreich, aber vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid  Augenrollen

Vielen Dank!   Hut Hut
Juhule
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.07.2004 um 19:42:37
 
Hallo Juhule,

mit der gleichen Problematik hab ich auch gerade zu tun. Der ausländische Ehegatte eines Deutschen erhält Ausbildungsförderung, wenn er seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat - ohne Einschränkungen.

Bei verheirateten Auszubildenden wird das Einkommen des Ehegatten UND der Eltern angerechnet. Allerdings sieht § 11 auch Ausnahmen vor.

Die Eltern müssen die Erklärung gemäß Formblatt 3? machen. Tun sie es nicht, kann der Auszubildende Vorausleistung nach § 36 beantragen.

Und ja, auch wenn die Eltern im Ausland leben ist das so. Es gibt sogar genaue Vorschriften, wie das anzurechnende ausländische Einkommen zu ermitteln ist. Schau mal § 21 Abs. 2a.

http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_default.php

http://www.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Studentenwerk/foerderung/vwv.htm

Ich hab bei der Botschaft im Heimatland meiner Frau angefragt, wie EinkommensNACHWEISE dort aussehen. Dass Urkunden aus diesem Land ohne Überprüfung keinerlei Beweiswert haben, scheint egal zu sein.  motzEbenso, dass das Formblatt nur in deutscher Sprache ist, meine Schwiegereltern aber kein Deutsch verstehen. Glücklicherweise ist neben den persönlichen Angaben nur Zeile 67 relevant.
Der Hammer ist: Einkommensnachweise müssen übersetzt werden, aber das darf dann wieder der Auszubildende bezahlen.
Vom Verwaltungsaufwand her ist das Ganze ein Witz, weil die monatlichen Freibeträge nach § 25 höher sind, als das durchschnittliche Jahres-Einkommen.  motz

Gemacht sind die Vorschriften eher für die im Ausland lebenden und dort gut verdienenden Eltern von Deutschen.

Noch Fragen?

Gruß,
Andreas
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Juhule
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Antwort #2 - 09.07.2004 um 19:59:15
 
Danke für deine Antwort,    [beifall=beifall.gif]

damit hätte ich wohl rechnen sollen, wenn die schon für Deutsche son Ausfriss machen.
Naja, mal sehen wie wir überhapt nachweisen können, dass meine Schwiegereltern Rentner sind, Nachweise über die Höhe der Rente erscheinen mir eher unrealistisch. kopfhau
Aber versuchen werden wirs auf jeden Fall, denn ein Anspruch besteht ja.

Also auch euch noch viel Erfolg!

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.07.2004 um 23:29:26
 
Zitat:
Naja, mal sehen wie wir überhapt nachweisen können, dass meine Schwiegereltern Rentner sind, Nachweise über die Höhe der Rente erscheinen mir eher unrealistisch.


Ich vermute mal, dass es in Ländern, wo der Zahlungsverkehr fast nur Cash abgewickelt wird, so eine Art Karte geben muß, mit der der Rentner regelmäßig zur Auszahlungsstelle geht und sein Geld und einen Stempel abholt.

Andreas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.09.2004 um 18:41:09
 
Hallo, meine Frau ist aus Südamerika, beim Bafög wollen Sie jetzt natürlich Einkommensnachweise Ihrer Eltern aus 2002. Dort hat Ihr Vatter recht gut verdient, mittlerweile ist er aber Rentner und kann Sie auf gar keinen Fall unterstützen.
Sie möchte eine Schule besuchen und das kostet uns knapp 400 Euro was ich als Alleinverdiener nicht bezahlen kann. Hat jemand eine Idee wie man den Antrag am Besten ausfüllt oder was am Schlausten zu tun ist, mit dem Gehalt von Ihrem Vatter aus 2002 bekommen wir mit Sicherheit wahrscheinlich kein Bafög und jetzt kann Ihre Familie uns kein Geld geben...?`!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.09.2004 um 22:42:40
 
ganz einfach: Antrag auf Änderung des Einkommens der Eltern stellen, Antrag gibts beim BAföG-Amt.
Viel Erfolg
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Caya
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Antwort #6 - 10.09.2004 um 11:10:17
 
Hallo Andreas 78
Zitat:
Hallo Juhule,

mit der gleichen Problematik hab ich auch gerade zu tun. Der ausländische Ehegatte eines Deutschen erhält Ausbildungsförderung, wenn er seinen ständigen Wohnsitz im Inland hat - ohne Einschränkungen.

Bei verheirateten Auszubildenden wird das Einkommen des Ehegatten UND der Eltern angerechnet. Allerdings sieht § 11 auch Ausnahmen vor.

Die Eltern müssen die Erklärung gemäß Formblatt 3? machen. Tun sie es nicht, kann der Auszubildende Vorausleistung nach § 36 beantragen.

Und ja, auch wenn die Eltern im Ausland leben ist das so. Es gibt sogar genaue Vorschriften, wie das anzurechnende ausländische Einkommen zu ermitteln ist. Schau mal § 21 Abs. 2a.


Habe ich es jetzt richtig verstanden?
Ich als Ehegatte von einem Deutschen kann BAfög beantragen. Aber nicht nur der Einkommennahweiss von mir und meiner Frau würde reichen, sondern meine und Ihre Eltern müßen auch ihren Einkommen nachweisen können? Warum denn das?
Ich mit 31 und meine Frau mit 30 könnten doch kein Taschengeld mehr von unseren Eltern verlangen.
Oder habe ich es falsch verstanden?
Denn ich werde endeweder im winter oder im Frühling mit Studium anfangen und würde gerne BAfög bekommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.09.2004 um 11:48:05
 
Zitat:
Hallo Andreas 78

Habe ich es jetzt richtig verstanden?
Ich als Ehegatte von einem Deutschen kann BAfög beantragen. Aber nicht nur der Einkommennahweiss von mir und meiner Frau würde reichen, sondern meine und Ihre Eltern müßen auch ihren Einkommen nachweisen können? Warum denn das?
Ich mit 31 und meine Frau mit 30 könnten doch kein Taschengeld mehr von unseren Eltern verlangen.
Oder habe ich es falsch verstanden?
Denn ich werde endeweder im winter oder im Frühling mit Studium anfangen und würde gerne BAfög bekommen.


Genau da liegt ja auch unser Problem, ich bin 31 und meine Frau 27, ich bin Alleinverdiener und Ihre Eltern leben in Südamerika und kommen mit Ihrem eigenen Geld gerade so rum. Aber davon abgesehen ist es auch undenkbar die Eltern nach Unterstützung zu fragen. Gerade in lateinamerikanischen Ländern steht man nach der Heirat ganz auf eingen Füssen - ich habe keine Ahnung was wir tun sollen?
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Antwort #8 - 10.09.2004 um 13:13:58
 
Andere Baustelle!
Warum wird das Leben so schwer gemacht? Wenn man BAfüg nicht geben möchte sollen die doch direkt nein sagen und nicht darauf hoffen, das man selber darauf verziehtet weil man die Nerven nicht mehr hat. Das Ganze kostet doch Zeit , Geld und Nerven.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.09.2004 um 14:01:57
 
Ich glaube ab einem gewissen Alter und/oder einer längeren Berufstätigkeit, also einem festen eigenen Einkommen, muss kein Nachweis mehr über das Einkommen der Eltern erbracht werden. AM allerbesten: fragt auf dem BAföG Amt nach, die wissen Bescheid.
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Antwort #10 - 10.09.2004 um 16:20:14
 
Zitat:
Ich mit 31 und meine Frau mit 30 könnten doch kein Taschengeld mehr von unseren Eltern verlangen.


Zitat:
Aber davon abgesehen ist es auch undenkbar die Eltern nach Unterstützung zu fragen. Gerade in lateinamerikanischen Ländern steht man nach der Heirat ganz auf eingen Füssen


Verstehe ich das richtig:

Über 30 bzw. nach der Heirat ist es undenkbar, die Eltern um Unterstützung zu bitten.

Aber auch über 30 bzw. nach der Heirat ist es voll o.k., die Allgemeinheit um Unterstützung zu bitten.

???

Komische Einstellung...

Abu
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 10.09.2004 um 17:29:14
 
Hallo Abu,

so komisch ist diese Einstellung doch gar nicht.Immerhin werden ja auch in DE von den beiden jetzt oder später Steuern und Abgaben entrichtet.Dabei wird dann auch niemand das Argument hören wollen.:"ich muss erst mal meine Eltern unterstützen dann kommt der Staat".

Da wir in einem Sozialstaat leben ist es selbstverständlich das auch Regeln geschaffen worden sind um Studierenden unter die Armen zu greifen.
Allerdings ist es auch selbstverständlich das die Einkommensnachweise von Eltern verlangt werden dürfen.
Gruss peku
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 10.09.2004 um 17:32:18
 
Zitat:
meine Frau mit 30 könnten doch kein Taschengeld mehr von unseren Eltern verlangen.


Hallo Caya,

Zitat:
BAföG § 11 Abs. 3 Nr. 2: Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat


Deine Frau bekommt also elternunabhängige Förderung.

Andreas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 10.09.2004 um 17:56:48
 
Zitat:
Hallo, meine Frau ist aus Südamerika, beim Bafög wollen Sie jetzt natürlich Einkommensnachweise Ihrer Eltern aus 2002. Dort hat Ihr Vatter recht gut verdient, mittlerweile ist er aber Rentner und kann Sie auf gar keinen Fall unterstützen.
Sie möchte eine Schule besuchen und das kostet uns knapp 400 Euro was ich als Alleinverdiener nicht bezahlen kann. Hat jemand eine Idee wie man den Antrag am Besten ausfüllt oder was am Schlausten zu tun ist, mit dem Gehalt von Ihrem Vatter aus 2002 bekommen wir mit Sicherheit wahrscheinlich kein Bafög und jetzt kann Ihre Familie uns kein Geld geben...?`!


Zitat:
Genau da liegt ja auch unser Problem, ich bin 31 und meine Frau 27, ich bin Alleinverdiener und Ihre Eltern leben in Südamerika und kommen mit Ihrem eigenen Geld gerade so rum. Aber davon abgesehen ist es auch undenkbar die Eltern nach Unterstützung zu fragen. Gerade in lateinamerikanischen Ländern steht man nach der Heirat ganz auf eingen Füssen - ich habe keine Ahnung was wir tun sollen?


Hallo Hody,

ich empfehle folgendes:
1. prüfen, ob elternunabhängige Förderung in Frage kommt
2. wird das Einkommen angerechnet, dann stellt einen Aktualisierungsantrag, damit das aktuelle Einkommen zur Berechnung benutzt wird
3.  8) Die Erklärung des Einkommens und die Vorlage von entsprechenden Nachweisen gehört zu den Mitwirkungspflichten der ELTERN. Im Ausland kann diese nicht durchgesetzt werden. Kommen die Eltern Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann der Auszubildende Antrag auf Vorausleistung stellen; ein eventuell bestehender Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern muss dann in Höhe der Vorausleistung an das Land abgetreten werden.  8)

Schau Dir mal den § 25 BAföG wegen der Freibeträge an.

Andreas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 10.09.2004 um 19:41:28
 
Zitat:
3.  8) Die Erklärung des Einkommens und die Vorlage von entsprechenden Nachweisen gehört zu den Mitwirkungspflichten der ELTERN. Im Ausland kann diese nicht durchgesetzt werden. Kommen die Eltern Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so kann der Auszubildende Antrag auf Vorausleistung stellen; ein eventuell bestehender Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern muss dann in Höhe der Vorausleistung an das Land abgetreten werden.  8)

Schau Dir mal den § 25 BAföG wegen der Freibeträge an.

Andreas


Mmmm habe ich das richtig verstanden, die Eltern sollten am Besten einfach gar nichts angeben?
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Antwort #15 - 11.09.2004 um 01:13:07
 
Zitat:
Mmmm habe ich das richtig verstanden, die Eltern sollten am Besten einfach gar nichts angeben?


Nun ja, die Bestimmungen zu den Vorausleistungen sind eigentlich für solche Fälle gedacht, wo wegen familiärer Probleme oder unbekannten Aufenthaltsort die Mitwirkung der Eltern nicht erreicht werden kann.

Ich glaube aber nicht, dass Ihr darauf ausweichen müßt, wenn das aktuelle Einkommen Deiner Schwiegereltern gerade so für sie selbst ausreicht.

Andreas
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Antwort #16 - 11.09.2004 um 02:01:54
 
Zitat:

Verstehe ich das richtig:

Über 30 bzw. nach der Heirat ist es undenkbar, die Eltern um Unterstützung zu bitten.

Aber auch über 30 bzw. nach der Heirat ist es voll o.k., die Allgemeinheit um Unterstützung zu bitten.

 

Komische Einstellung...

Abu

@Abu:

Ich wollte dich mit meiner Einstellung nicht erschrecken. Wenn ich das getan habe , tut es mir echt leid.
Aber in der Zeit, in  der ích gearbeit habe, habe ich meine Steuern bezahlt und habe bis jetzt vom Staat nichts verlangt oder bekommen. Sogar wurde von meinem Brutto Gehalt Solitaritätszuschlag abgebucht. Krankenversicherung und Private Rentenversicherung bezahle ich seid Monaten aus meiner eigener Tasche.
Habe bis jetzt dem deutschen Staat keine müde Pfennig gekostet.
Wenn man BAfüg bekommt, bezahlt man auch nach dem Studium ein Teil davon wieder an dem Staat zurück. Ist immer noch besser als vom Staat Sozialhilfe zu beziehen.
BAfüg muß ich nicht bekommen, aber würde mir mein Leben erleichtern.
Seit März 2003 lebe ich in Deutschalnd, habe eine lange Zeit gebraucht eine Arbeit zu bekommen, aber nach dem ich eine Arbeit hatte, hat es auch nicht länger gedauert, da es der Firma Finanziell nicht gut ging. Mein Studium und meine Ausbildung werden leider in Deutschland nicht annerkannt, da Türkei leider kein EU Staat ist. Für eine anerkannte Ausbildung/ Umschulung bin ich mit meinem 31 Jahren zu alt. Glaub mir Abu, noch ein Mal vorzuhaben zum Studieren, macht mir auch kein Spaß, aber da ich keinen anderen Weg habe, bin ich dazu gezwungen. Ich galube, daß ist immer noch eine bessere Einstellung, statt alles vom Statt zu erwarten, und für die Zukunft nicht zu tun. Oder?

Zitat:
Hallo Caya,

Zitat:BAföG § 11 Abs. 3 Nr. 2: Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat 



Deine Frau bekommt also elternunabhängige Förderung.

Andreas

@ Andrea:
Ich galube da habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Frau studiert nicht, sie arbeitet und bekommt keine Unterstützung von ihrer Familie.
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Antwort #17 - 11.09.2004 um 10:13:17
 
Zitat:
Ich galube da habe ich mich falsch ausgedrückt. Meine Frau studiert nicht, sie arbeitet und bekommt keine Unterstützung von ihrer Familie.


Sorry, kleine Verwechslung.

Also Du bekommst natürlich auch elternunabhängiges BAföG. Sonst wäre aber nur das Einkommen der Eltern des Auszubildenen relevant, nicht das der Schwiegereltern.

Beachte aber § 10 BAföG. Ausbildungsförderung wird normalerweise nur bis zum Alter von 30 Jahren geleistet. Du könntest Dich aber evtl. auf Satz 2 Nr. 3 berufen. Die BAföG-VwV sagt dazu:

Zitat:
10.3.4a Persönliche Gründe, die eine Förderung der Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze rechtfertigen, sind auch anzunehmen, wenn der Auszubildende Heimatloser im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 oder Flüchtling im Sinne des § 8 Ab s. 1 Nrn. 4 und 5, Aussiedler oder Spätaussiedler ist oder als Asylberechtigter anerkannt ist und für die Anerkennung seines im Aussiedlungsland/Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses eine ergänzende oder mangels Verwertbarkeit dieses Berufsabschlusses eine weitere Ausbildung im Inland benötigt.


Man sieht mal wieder: das Thema Integration erledigt sich nicht mit Sprachkursen. Und das Thema  Familiennachzug hat man hier auch wieder vergessen.

Andreas
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Antwort #18 - 11.09.2004 um 10:26:09
 
Zitat:
Beachte aber § 10 BAföG. Ausbildungsförderung wird normalerweise nur bis zum Alter von 30 Jahren geleistet. Du könntest Dich aber evtl. auf Satz 2 Nr. 3 berufen. Die BAföG-VwV sagt dazu:

Zitat:10.3.4a Persönliche Gründe, die eine Förderung der Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze rechtfertigen, sind auch anzunehmen, wenn der Auszubildende Heimatloser im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 oder Flüchtling im Sinne des § 8 Ab s. 1 Nrn. 4 und 5, Aussiedler oder Spätaussiedler ist oder als Asylberechtigter anerkannt ist und für die Anerkennung seines im Aussiedlungsland/Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses eine ergänzende oder mangels Verwertbarkeit dieses Berufsabschlusses eine weitere Ausbildung im Inland benötigt. 




Hallo,

habe ich jetzt was übersehen, oder verwechselt ihr beiden da was. Ich habe bisher keine Angaben finden können, dass Caya zu dem Personenkreis gehört, für den die Ziffer 10.3.4a gilt.
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Antwort #19 - 11.09.2004 um 10:38:40
 
Ergänzung:
guck
hier
sind VwV abgedruckt, aber der Personenkreis ist ausdrücklich begrenzt.
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Antwort #20 - 11.09.2004 um 12:44:42
 
Zitat:
10.3.4a Persönliche Gründe, die eine Förderung der Ausbildung nach Überschreiten der Altersgrenze rechtfertigen, sind auch anzunehmen, wenn der Auszubildende Heimatloser im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 oder Flüchtling im Sinne des § 8 Ab s. 1 Nrn. 4 und 5, Aussiedler oder Spätaussiedler ist oder als Asylberechtigter anerkannt ist und für die Anerkennung seines im Aussiedlungsland/Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses eine ergänzende oder mangels Verwertbarkeit dieses Berufsabschlusses eine weitere Ausbildung im Inland benötigt. 



Man sieht mal wieder: das Thema Integration erledigt sich nicht mit Sprachkursen. Und das Thema  Familiennachzug hat man hier auch wieder vergessen.

Andreas


@ Andreas:
Danke für die Info, aber wie soll ich es jetzt richtig verstehen. Ich könnte BAfüg bekommen, obwohl ich über 30 bin.   Ich könnte BAfüg bekommen da mein Studium  und meine Ausbildung die ich in der Türkei gemacht habe nicht anerkannt wird, und ich deswegen eine Ausbildung machen muß. Habe ich es richtig verstanden? Denn Aussiedler, Flüchtling, oder Asylbewerber bin ich nicht.

Danke für die Antwort im voraus.
ICh
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Antwort #21 - 11.09.2004 um 12:59:03
 
Zitat:
Denn Aussiedler, Flüchtling, oder Asylbewerber bin ich nicht.


Hallo Caya,

das war genau das Problem das ich weiter oben meinte.

Du gehörst nicht zu dem Personenkreis, den die Ziffer 10.3.4a der BAföGVwV meint, also kommt eine Ausnahme für Dich eigentlich nicht (mehr) in Betracht.
Vermutlich meint Andreas, Du soltest es versuchen,
analog der Regelung als Ausnahmefall anerkannt zu werden.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #22 - 11.09.2004 um 15:39:50
 

  Man sieht mal wieder: das Thema Integration erledigt sich nicht mit Sprachkursen. Und das Thema  Familiennachzug hat man hier auch wieder vergessen. 
 

Stimmt! Unsere (voreheliche)Tochter z.B. könnte kein Bafög erhalten nur weil Ihre Mutter während unserer Ehe nicht gearbeitet hat sondern von meinem ausrechenden Einkommen lebte.Dies ist in meinen Augen eine klare Diskreminierung.Sie darf hier (unbefristet)leben habt aber keine Zugangsmöglichkeit zu Fördermittel beim Strudieren unabhängig davon ob sie diese aufgrund unseres Einkommen süberhaupt benötigen wird.Heiratet sie jedoch einen Deutschen mann dann kriegt sie automatisch wieder die Berchtigung für den zugang zu staatlichen fördermitteln.
Das ist irgendwioe nicht nachvollziehbar
gruss peku
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Antwort #23 - 11.09.2004 um 17:27:12
 
Zitat:
Vermutlich meint Andreas, Du soltest es versuchen, analog der Regelung als Ausnahmefall anerkannt zu werden.


Ja das meine ich. Es heißt ja zum Beispiel: Persönliche Gründe ... sind auch anzunehmen ...
Keinesfalls steht da, dass entsprechende persönliche Gründe bei ausländischen Ehegatten Deutscher nicht anzunehmen sind.

Im Gesetz steht nur:
Zitat:
der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen


Für mich ist nicht erkennbar, worin sich die Gründe eines Asylberechtigten von denen eines ausländischen Ehegatten wie im Fall Caya unterscheiden.

Andreas
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Antwort #24 - 11.09.2004 um 17:58:50
 


Dacht ich´s mir

Zitat:
Für mich ist nicht erkennbar, worin sich die Gründe eines Asylberechtigten von denen eines ausländischen Ehegatten wie im Fall Caya unterscheiden


Für mich ist der Unterschied zwar nachvollziehbar, und der Wortlaut der Zitat:
Ziffer 10.3.4a der BAföGVwV
ist "eigentlich" eindeutig.

Doch wie sagt der Fachmann:

Versuch macht klug

Antrag stellen mehr als eine Ablehnung riskierst Du ned.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Caya
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: BAföG für Ausländer ???
Antwort #25 - 11.09.2004 um 22:56:55
 
Danke an Alle für die Ratschläge.
Wenn es so weit ist, schreib ich es euch was Raus gekommen ist.
LG
Caya
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