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Befreiung v d Beibringung des Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 3.883 mal)
hge2001
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21.08.2004 um 05:35:02
 
Hallo,

Ich möchte die Anmeldung zur Eheschliessung vornehmen; meine Freundin ist noch im Ausland.

Beitrittserklärung und alle nötigen Papiere meiner Freundin habe ich.  Mein standesamt möchte noch eine beglaubigte Kopie des Passes meiner Freundin haben. Das Standesamt akzeptiert nur eine durch die deutsche Botschaft ausgestellte Kopie des Passes.

Was mache ich nun, wenn sich die Deutsche Botschaft weigert, mir solch eine beglaubigte Kopie zu erstellen?

hge

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Uwe
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Antwort #1 - 21.08.2004 um 11:38:59
 
Dein Standesamt spinnt.
Zur Eheschließung muss sowieso der Originalpass vorgelegt werden.

Aber man kann ja auch viel durch Nichtwissen, Falschwissen oder Halbwissen komplizieren.

Da kann ich ein Lied von singen.

Gruß

Uwe

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hge2001
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Antwort #2 - 21.08.2004 um 11:53:59
 
@Uwe

Ich weiss nicht, ob wir uns richtig verstehen:
Wenn das Aufgebot bestellt wird, ist meine Freundin ja noch im Ausland. Irgendeinen Identitätsnachweis muss sie ja verlangen.

Mit Hilfe der Beitrittserklärung hat man ja meine Freundin die Möglichkeit, mich zu beauftragen, die Anmeldung zur eheschliessung vorzunehmen. Dies ist sogar voraussetzung für eine erteilung des Visums.

hge
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Mick
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Antwort #3 - 21.08.2004 um 11:55:21
 
Zitat:
Was mache ich nun, wenn sich die Deutsche Botschaft weigert, mir solch eine beglaubigte Kopie zu erstellen?


Hi,

bevor Du Dir unnötigerweise den Kopf darüber zerbrichst, was bei einer Weigerung geschehen soll: Setze Dich doch einfach mal mit der Botschaft in Verbindung und frage nach, ob es da Probleme gibt. Kann ich mir nicht vorstellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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hge2001
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Antwort #4 - 21.08.2004 um 11:55:29
 
@Uwe

Ich weiss nicht, ob wir uns richtig verstehen:
Wenn das Aufgebot bestellt wird, ist meine Freundin ja noch im Ausland. Irgendeinen Identitätsnachweis muss das Standesamt ja verlangen.

Mit Hilfe der Beitrittserklärung hat man ja meine Freundin die Möglichkeit, mich zu beauftragen, die Anmeldung zur eheschliessung vorzunehmen. Dies ist sogar voraussetzung für eine erteilung des Visums.

hge
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mara
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Antwort #5 - 21.08.2004 um 12:39:34
 
Hallo hge,

bei uns hat die dt. Botschaft anstandslos die Paßkopie beglaubigt, war gar kein Problem.

Ich weiß nur nicht, ob es irgendwelche Unterschiede bzgl. der Vorgehensweisen zwischen den dt. Botschaften in den einzelnen Ländern gibt.

Bei uns war es die dt.Botschaft in Tunis.

Ich wünsche Euch viel Glück und alles Gute für die Eheschliessung.

Gruss Mara
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.08.2004 um 15:58:47
 
HGE,

ich habe Dich schon richtig verstanden.

Im Januar habe ich das selbst hier mit einer Beitrittserklärung durchgezogen und konnte die Ehe problemlos anmelden. Eine beglaubigte Kopie des Passes wurde nicht vom Standesamt verlangt.
Das ist auch nicht nötig und unsinnig, da bei der Eheschließung die Original-Pässe geprüft werden.

Das Visum wird erteilt, wenn die Vorausetzungen für die Eheschließung vorliegen. Anmelden kannst Du diese immer noch, wenn Deine Freundin hier ist.

Die Identität Deiner Freundin prüft für das Visum die Botschaft. Das Standesamt kann dann prüfen, wenn sie mit ihrem Pass hier ist.

Gruß

Uwe
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 07.09.2004 um 05:07:52
 
Hallo,

Also letztendlich hat die Botschaft die Beglaubigung der Fotokopie vorgenommen. (die Fotokopie musste ich jedoch selber mitbringen,  ihr 'heiliges' eigenes Kopiergerät wollte sie dafür nicht anschmeissen -Smiley


Die Botschaft sich erst etwas angestellt, weil sie angeblich jegliche 'legalisation' eingestellt hätte. Wobei ich persönlcih nicht verstehe, was eine Beglaubigung einer Fotokopie mit einer Legalisation zu tun hat.

hge
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Ralf
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Antwort #8 - 07.09.2004 um 08:40:33
 
Zitat:
... was eine Beglaubigung einer Fotokopie mit einer Legalisation zu tun hat.


Nichts !!
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