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Frau bekommt Visum, ihre Tochter nicht ? (Gelesen: 4.508 mal)
Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.07.2004 um 10:38:21
 
Hallo Boardies, guten Tag

Meine Frau (Russin) bekommt das Visum für die Familienzusammenführung. Das Visum für ihre Tochter (16 Jahre) aus 1. Ehe wurde aber abgelehnt.  Augenrollen Auf meine Anfrage hin warum, teilte mir die AEB mit, das mein Einkommen zu gering sei. Nun ist es so, ich bin selbständig und habe natürlich auch mit der derzeitigen Wirtschaftslage zu Kämpfen, zu wenig Aufträge, mal ein sehr guter Monat und dann wieder mal ein schlechter, so wie es halt derzeit ist. Meine Frau kann ihre Tochter natürlich nicht alleine zurücklassen, ich bin nun wieder am Anfang und weiss nicht was ich noch alles machen kann. Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.

Gruss
Wolf
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thdoerfler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.07.2004 um 16:57:46
 
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß die mangelnde finanzielle Sicherheit der einzige Grund für die Visumsversagung ist.

Von dem Fall abgesehen, daß der andere Elternteil Deiner Stieftochter auch in Deutschland lebt oder tot ist, dürfen Kinder über 16 nur einreisen, wenn

(§ 20 IV AuslG)
1. das Kind die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, daß es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann
    oder
2.  es auf Grund der Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist.

Die Integration eines Kindes, daß (fast) fertig mit der Schule ist, kein Wort Deutsch kann, und keine Chance auf einen Ausbildungsplatz hat, dürfte schwierig sein. Deiner Stieftochter dürfte eine "Sozialhilfekarriere" bevorstehen.

Das finde ich nicht sehr verantwortlich...
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 08.07.2004 um 17:29:41
 
Zitat:
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, daß die mangelnde finanzielle Sicherheit der einzige Grund für die Visumsversagung ist.

Da das Kind zu einem Ausländer nachzieht kommt ja wohl §17 der VwV zum Tragen. Und da steht nun mal drin, dass der Unterhalt aus eigenen Mitteln gesichert sein muss.
Ein eigenständiges Schuldversprechen nach §780 BGB (müsst ich mal nachschauen, aber das habe ich soweit ich mich richtig erinnere nämlich auch für die Tochter meiner Frau abgegeben - die war zu dem Zeitpunkt allerdings erst 9) kann dabei zu den eigenen Mitteln gezählt werden. Ob so ein Schuldversprechen anerkannt wird, wenn der Abgebende nicht sicherstellen kann, tatsächlich zahlungsfähig zu sein ist natürlich fraglich -> also ist's dann wohl doch - zumindest teilweise - die fehlende finanzielle Sicherheit.
Besondere Härte wird bei einer 16-jährigen vermutlich schwierig, das ich richtig.

-> Was ist mit Adoption in RU ? Damit würde sich die Problematik erledigen - dauert wohl nur ziemlich lange?


BTW, "Sozialhilfekarriere" ... es gibt genügend Menschen (sowohl deutsche als auch Ausländer), die trotz minimalster Kenntnisse/Fähigkeiten ihren Lebensunterhalt alleine sicherstellen können. Man darf sich für "Scheiß"-Jobs dann natürlich nicht zu schade sein. Die 'weniger begabten' werden da häufig sogar lieber genommen, weil die üblicherweise weniger aufmucken.

BTW2, nach 2.5 Jahren spricht meine Frau leidlich deutsch - und die ist 'etwas' älter als 16 - und macht eine Ausbildung im EDV-Bereich. Hätte sie den Platz nicht gefunden, hätte sie vermutlich Kataloge gefaltet, da arbeiten nämlich jede Menge Ausländer(innen). Wer kein oder wenig deutsch spricht, wird also nicht zwangsläufig zum Sozialfall.
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.07.2004 um 18:57:44
 
Hallo guten Abend,

meine Frau spricht perfekt Deutsch in Wort und Schrift und meine Stieftocher spricht gut Deutsch in Wort und Schrift, das ist nicht das Problem. Meine Stieftocher hat die Schule beendet und beginnt jetzt in Russland ein Medizinstudium. Eine "Sozialhilfekarriere" hier in Deutschland steht selbstverständlich nicht an.

@ inge

Die Adoption dauert sehr lange, bis das durch währe hat sie ihre 4 Semester Studium hinter sich und könnte dann über ein Studentenvisum zu uns kommen um hier ihr Studium zu beenden. Laut AEB währe das kein Problem.

Gruss
Wolf
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 08.07.2004 um 21:40:25
 
Zitat:
Hallo guten Abend,

Meine Stieftocher hat die Schule beendet und beginnt jetzt in Russland ein Medizinstudium. Eine "Sozialhilfekarriere" hier in Deutschland steht selbstverständlich nicht an.


Hi Wolf,

aber warum will sie dann nach Deutschland? Ich meine Medizinstudium mit 16 Jahren in Deutschland wird ja wahrscheinlich nicht funktionieren.

Bine
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.07.2004 um 22:22:26
 
Wolff,

woher hast Du die Info, dass eine Adoption in Russland sehr lange dauert?

Nach meinen Informationen dauert das ab Einreichung der Unterlagen ca. 3 Monate.

Hast Du dazu näheres?

Gruß

Uwe
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.07.2004 um 11:04:27
 
Hallo, guten Tag !

@ Bine

Zitat:
aber warum will sie dann nach Deutschland? Ich meine Medizinstudium mit 16 Jahren in Deutschland wird ja wahrscheinlich nicht funktionieren.



Hallo Bine,

nun sie wollte natürlich mit ihrer Mutter zusammen bleiben und zu mir kommen. Das Studium mit 16 jahren geht hier leider nicht, da ihr Abitur trotz überdurchschnittlicher Intelligenz, Bestnoten und Auszeichnung nicht anerkannt wird. Ich muss allerdings dazu sagen das in Russland das Abitur auch erst mit ca. 18 jahren gemacht wird, aber aufgrund ihrer Begabung konnte sie das Abitur aber jetzt schon machen.

@ Uwe

Ich habe da keine genauen Informationen über eine Adoption, ist aber bei uns problematisch da der leibliche Vater dagegen ist.

Gruss
Wolf
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 09.07.2004 um 13:17:06
 
Wolf,
in Russland gibt es kein Abtitur, daher kann es hier auch nicht anerkannt werden.
Das ist dort eine Mittlere Reife und die Besten erhalten nach Eingangsprüfungen den Zugang zur Uni.
Darum werden hier u.a. 4 Semester Studium in Russland als Zugangsvorausetzung für unsere Uni's gefordert oder 2 Semester und ein Jahr Kolleg.

Inge,
das mit der Sozialhilfekarriere kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben genügend ausländische Studenten in unserem Land, die das Gegenteil beweisen.

Unser Ausländerrecht ist schon seltsam. Jeder anerkannte Asylbewerber kann seine Kinder bis 18 mitnehmen, dem deutschverheirateten Ausländer wird das verwehrt.
Welche Mutter lässt ihr 16-jähriges Kind in Russland zurück? Da steht dann in dem meisten Fällen die Ehe auf dem Spiel.

Also muss man dem Umweg über die Adoption gehen. Wurde mir von der ABH sogar empfohlen.

Gruß

Uwe
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telecafe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.07.2004 um 15:40:20
 
Ist das Kind schon 16 oder wird es erst 16 ?
Denn unter 16 könnte sie eventuelle mit dem Visum der Mutter einreisen.

anwar
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Wolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 09.07.2004 um 19:01:30
 
Hallo Uwe,

danke mal für die Infos wegen dem Studium. Sie macht gerade Aufnahmeprüfung an einer Uni im Moskau.

Zitat:
Unser Ausländerrecht ist schon seltsam. Jeder anerkannte Asylbewerber kann seine Kinder bis 18 mitnehmen, dem deutschverheirateten Ausländer wird das verwehrt.
Welche Mutter lässt ihr 16-jähriges Kind in Russland zurück? Da steht dann in dem meisten Fällen die Ehe auf dem Spiel.



Da stimm ich dir voll zu, ich begreife das auch nicht. Ich glaub ich nehm mir jetzt mal für die nächsten 2 Jahre ein Abonnement bei Aeroflot bis meine Frau mit Tochter nachkommen können. Eines ist allerdings sicher, der Deutsche Staat bekommt von mir keinen Cent mehr, ich bin gerade dabei eine GmBH zu Gründen und dann laufen meine Flüge nach Moskau und alles was ich an Mehraufwendungen habe auch darüber. Wir dürfen Abgaben  Zahlen und haben bald keine Rechte mehr

@ telecafe

Sie ist bald 17 Jahre.

Gruss
Wolf
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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 09.07.2004 um 19:19:13
 
Zitat:
Ist das Kind schon 16 oder wird es erst 16 ?
Denn unter 16 könnte sie eventuelle mit dem Visum der Mutter einreisen.

anwar


Hi anwar,

das funktioniert so nicht  :nono:. Das Kind ob über oder unter 16 ist genauso visumpflichtig wie die Mutter.
Du verwechselst da etwas, es kann nur in das Visum der Mutter mit eingetragen werden. Das ist aber ein riesiger Unterschied.

Viele Grüße
Bine  Schockiert/Erstaunt
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Esra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 10.07.2004 um 01:01:28
 
Hallo,

wenn die Tochter ihr Studium in Deutschland fortsetzen will, sollte sie darauf achten, dass sie entweder an einer staatlichen Uni studiert oder an einer privaten, die aber akkreditiert (nicht nur lizenziert!) ist. Sonst werden die Studienzeiten nicht anerkannt und sie steht wieder mit dem mittleren Schulabschluss da.

Wie bereits vorher erwähnt: 4 erfolgreich abgeschlossene Semester Präsenzstudium ==> direkter Zugang zur Hochschule; 2 Semester ==> ein Jahr Studienkolleg vorgeschaltet.

In beiden Fällen darf sie nur das weiterstudieren, was sie in Russland angefangen hat. Da es in Medizin für Ausländer wenig Plätze gibt (für Deutsche ja auch), ist es zu überlegen, ob sie nicht was anderes anfängt, damit sie in einem oder zwei Jahren wenigstens einen Studienplatz hier bekommt. Oder sie muss eben bombastisch gute Noten schaffen.

Esra
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kingconn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 10.07.2004 um 08:40:25
 
Ich würde mich auf jeden Fall genau vorher erkundigen. Beim Studentensekretariat der in Frage kommenden medizinischen Fakultät, beim akademischen Austauschdienst und, was wohl am wichtigsten ist, beim zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe.

Schöne Grüße

Holger
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