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Trennung/Scheidung-Aufenthaltsrecht? (Gelesen: 3.246 mal)
Ksenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.07.2004 um 22:31:59
 
Hallo,

zuerst kurz die Angaben: Ausländerin (Russische Föderation), seit 2 Jahren und 11 Monaten mit einem Deutschen verheiratet, sind aber seit einem Monat getrennt (wohnen auch seit einem Monat getrennt).
1. Ich wusste gar nicht dass ich mich (bzw. wir beide) dadurch jetzt strafbar mache (Scheinehe?).
So wie ich das verstanden habe soll ich mich jetzt in meiner Wohnung sozusgen separat anmelden und dies der AB mitzuteilen.
2. In diesem Fall wäre dann meine Aufenthaltserlaubnis (unbefristet) erlöscht, da keine Lebengemeinschaft mehr besteht. Und sogar für die Dauer des
Scheidungsverfahrens kriege ich dann keine "Verlängerung".
3. Und was ist dann "ein eigenständiges Aufenthaltsrecht"?  Und für wie lange nach der Trennung
gibt es das?

Ich frage ja weil ich mitten im Studium bin das ich hier angefangen habe und auch gerne dann vollenden würde
(noch ca. 1,5 Jahren).
Ausserdem möchte ich auch die Scheidung in Deutschland durchführen, weil die Ehe auch hier geschlossen wurde und ich sonst den russischen Behörden nie beweisen kann, dass ich jetzt geschieden bin!

Vielen Dank im Voraus!

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Mick
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Antwort #1 - 07.07.2004 um 22:51:27
 
Zitat:
2. In diesem Fall wäre dann meine Aufenthaltserlaubnis (unbefristet) erlöscht, da keine Lebengemeinschaft mehr besteht.


Hi,
wenn die AE unbefristet erteilt wurde, dann vergiss die Geschichte. Du hättest ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht.
Wieso ist die schon unbefristet? Vor der Ehe Aufenthaltszeiten, die mitgerechnet wurden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 07.07.2004 um 23:12:43
 
Hallo Ksenia,

soweit ich weiß, hättest du ja als Studentin die Möglichkeit einer Aufenthaltsbewilligung (=Aufenthalt erlaubt befristet für einen bestimmten Zweck), die nicht von deiner Ehe abhängig ist.

Allerdings würde die Bewilligung dann wohl mit Ende des Studiums auslaufen.

Wenn du aber bereits zwei Jahre verheiratet warst (und auch zusammengelebt hat (Lebensgemeinschaft)), hast du m.E. ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Esra
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Ksenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.07.2004 um 19:25:34
 
Ups... sorry! Natürlich ist meine Aufenthaltserlaubnis befristet. Aber ich verstehe immer noch nicht was "ein selbständiges Aufenthaltsrecht" bedeutet ????
??? ???
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Doc
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Antwort #4 - 08.07.2004 um 20:04:51
 
Zitat:
Ups... sorry! Natürlich ist meine Aufenthaltserlaubnis befristet. Aber ich verstehe immer noch nicht was "ein selbständiges Aufenthaltsrecht" bedeutet ????
??? ???


Hallo Ksenia,

während der Ehe ist das Aufenthaltsrecht von dem Ehegatten abgeleitet. Nach 2 Jahren Ehe und einer Trennung besteht dieses Abhängigkeitsverhältnis nicht mehr, d.h. auch bei einer Trennung wird zunächst eine mindestens 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl.
§ 19 AuslG
). In dieser Zeit muss sich der Ausländer eine Arbeit suchen bzw. die Voraussetzungen für eine eigene, unabhängige Aufenthaltsgenehmigung erfüllen (kein Sozialhilfebezug u.s.w.).

Doc  Zwinkernd
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Ksenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.07.2004 um 20:11:41
 
Vielen Dank Doc!
das heißt, dass ich dann mindestens nicht sofort abgeschoben werde und es noch schaffe meine Angelegenheiten hier zu erledigen ?
(Scheidung, Studium).
Das ist doch toll!!! [beifall=beifall.gif]
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Mick
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Antwort #6 - 08.07.2004 um 23:01:01
 
Zitat:
Vielen Dank Doc!
das heißt, dass ich dann mindestens nicht sofort abgeschoben werde und es noch schaffe meine Angelegenheiten hier zu erledigen ?
(Scheidung, Studium).
Das ist doch toll!!! [beifall=beifall.gif]



Jow, ein Jahr bist Du sicher. Falls Du dann Deinen Lebensunterhalt nicht sicher stellen kannst (was ja nicht aus den Postings hervor geht), müsstest Du ggf. mit einer Aufenthaltsbeendigung rechnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Ksenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 10.07.2004 um 18:50:37
 
Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben!!!
Diese Seite ist wirklich klasse.
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