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3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland (Gelesen: 6.266 mal)
Bremse
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Neuer Tag - neues Glück


Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland
Antwort #15 - 22.07.2004 um 17:49:36
 
hi Bine,

dem Grunde nach hast du ja recht, aber was tätest du denn nun machen?
Hat denn hier jemand dieses Problem schon einmal gehabt?

Glaubst du wirklich, ich lass mein Engelchen ausreisen, Visumsantrag erneut stellen (und das in Schwarzafrika), erneut einreisen, erneut AE beantragen, erneut auf Botschaft, ABH, Bundesverw.-amt hoffen, etc, etc,. Zumahl sie dann 100%ig auch noch den Job verliert (in der heutigen Zeit). Bei aller Liebe: Wer in diesem Fall etwas anderes machen täte ist doch unehrlich.
Wenn ich absehen könnte, das das ganze etwas unkomplizierter ablaufen könnte, wäre ich sofort deiner Meinung, doch so schwimmen wir im Meer des allesmöglichen.
Wenn die Gesetzeslage nunmal so ist kann man es nicht ändern, doch bedeutet der korreckte Weg in unserem Fall fast den Existenzverlust.
Alzugerne würde ich von einem ähnlichen Fall hören in welchen es gemütlicher abging.

In diesem Sinne,

-Bremse-
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Kossi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland
Antwort #16 - 22.07.2004 um 17:54:23
 
Hi!

Du könntest natürlich auch abwarten und erst mit der Wahrheit herausrücken, wenn du deine Frau mal leid bist. Zwinkernd

Gruß
Kossi
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vzatzee
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland
Antwort #17 - 22.07.2004 um 18:47:45
 
Ich sage ja: es sei denn .
In manchen Rechtsgebebieten gilt es Vertrauensschutz,
bei bestimmten Fällen gibt es das, meist bei Behörlichen Eintscheidungen nach Antrag. Irgendwie fällt ein
Durchlassen bei der Grenzkontrolle wohl nicht darunter.

Du hast es ja somit geklärt, dass es hier keinen Vertrauenschutz gibt. Dass Du das geklärt hast finde ich gut, danke.

Bestimmt weisst Du auch folgendes:
Ich hab mal gehört, dass man bei solchen unerwartet
verlängerten Aufenhalten eine Antrag  stellen kann bei der ABH, das die 'Verfallsfrist' der AE verlängert werden kann.
Neben 'nem guten Grund, sollte aber die in wohnhafte Bezugsperson, (Ehepartner, Firma, Uni etc)
dazu nocheinmal die Grundlage der AG bestätigen.
Ist das so in  etwa realistisch?



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amie
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Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland
Antwort #18 - 23.07.2004 um 15:31:43
 
Hallo Bremse,

auch wenn Du der Meinung bist, dass ich besser nix mehr sagen soll, tu ichs trotzdem  :-D :

Mein Beispiel mit der Familie aus Togo habe ich nicht deshalb angeführt, weil ich dachte, dass Du aus Togo bist, sondern um dir mitzuteilen, dass es Mittel und Wege (legale) zu geben scheint, dieses Problem zu lösen (ist doch besser, als jahrelang darauf zu hoffen, dass nichts rauskommt) - die Familie ist nämlich komplett noch hier, und das obwohl die AB wusste, dass der Vater 8 Monate außer Landes war, und das obwohl die Abschiebung kurz bevorstand. - Daher meine Frage, ob Ihr einen guten Anwalt habt, der Euch mal beraten kann.

Der Rest meines Postings war lediglich eine Reaktion auf Dein "dieser Staat zwingt uns zur Unehrlichkeit - böser, böser Staat das", - Du hattest explizit um Meinungen gebeten. - Vorsichtshalber hatte ich mich aber bereits entschuldigt.

So, das zur Richtigstellung. Dass diese Situation für Euch bedrückend  ist/war, ist mir klar. - Ich hab auch schon so einige Sch... hinter mir, mit jahrelanger Trennung vom Mann inklusive.

Also nix für ungut

Gruß
amie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 23.07.2004 um 19:37:15
 
Zitat:
Ich hab mal gehört, dass man bei solchen unerwartet
verlängerten Aufenhalten eine Antrag  stellen kann bei der ABH, das die 'Verfallsfrist' der AE verlängert werden kann.
Neben 'nem guten Grund, sollte aber die in wohnhafte Bezugsperson, (Ehepartner, Firma, Uni etc)
dazu nocheinmal die Grundlage der AG bestätigen.
Ist das so in  etwa realistisch?

Du hättest oben mal richtig lesen sollen, das war da alles
schon erklärt, dass das nicht mehr nachträglich so laufen
kann  Daumen runter
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