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Vorgehen der Ausländerbehörde (Gelesen: 4.200 mal)
kashon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.07.2004 um 23:21:34
 
Hallo!

Mir ist folgendes passiert:

Die ganze Familie besitzt befristete Aufenthaltserlaubnisse. Irgendwann im Oktober letztes Jahres bekamen wir einen Brief von der Einwohnermeldebehörde, worin wir aufgefordert wurden so schnell wie möglich der Behörde ein Besuch abzustatten. Es stellte sich heraus, dass dort ein internes Schreiben vorliegt, wo drin steht, dass die ganze Familie Deutschland angeblich verlassen hat, was natürlich nicht stimmen kann. Ich wollte wissen woher die diese Information gekriegt haben, aber die Beamtin wollte mir das nicht verraten. Im Laufe des Gespräches hat die Frau festgestellt, dass mein kleiner Bruder (10 Jahre alt) seit 4 Monate nicht in Dt. gewesen ist (er besucht eine Schule im Ausland). Daher sollten wir ihn abmelden, was wir natürlich auch sofort gemacht haben. Ich habe dann gefragt, ob diese Abmeldung sich irgendwie auf seine Aufenthatserlaubnis auswirken könnte. Die Frau hat die Ausländerbehörde angerufen und hat uns daraufhin versichert, dass "Einmeldeangelegenheiten nichts mit Ausländerangelegenheiten zu tun haben". Damals wussten wir es noch nicht, aber meine Mutter musste wegen der Abmeldung das Kindergeld zurückzahlen...

Im Juni diese Jahres haben wir meinen Bruder vom Ausland abgeholt und sofort wieder angemeldet. Drei Tage später kam ein Schreiben von der Ausländerbehörde, womit man uns informierte, dass die Aufenthaltserlaubnis meines Bruders erlöschen ist, denn er hatte sich mehr als 6 Monate im Ausland aufgehalten. Bei der Ausländerbehörde ist dann seine ansonsten gültige Erlaubnis mit einem schwarzen Stempel ungültig gemacht worden.

Offensichtlich kriegt die Ausländerbehörde eine Kopie von jeder Anmeldung von Ausländern. Die Beamtin hatte anhand der Abmeldung und der Anmeldung dann die Zeitspanne ausgerechten. Zwischen Oktober 03 und Juni 04 sind es aber 8 Monate. D.h. die Erlaubnis war bereits im März erlöschen! Das haben die bei der ABH auch gewusste - sie hatten ja die Abmeldung vom Oktober - aber sie hatten es nicht für nötig gehalten und zu informieren. Wir wussten von der Regelung mit den 6 Monaten nichts und wir hatten ja bei der Abmeldung extra darum gefragt. Dazu meinte die Frau von der Ausländerehörde nur: "sie können dort (bei der Einwohnermeldebehörde) keine Auskunft geben"

Jetzt müsste mein Bruder eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu braucht er aber ein Eingangsvisum von der deutschen Botschaft im Heimatland. Wenn man uns im März informiert hätte, dann könnten wir das auch erledigen, aber wir haben alles erst erfahren, als wir mit ihm schon hier angekommen waren! Im Moment ist er als Tourist in Deutschlabd und darf dementsprechend höchstens 3 Monate bleiben.

Meine frage ist: Hat die Ausländerbehörde nicht eine Auskunftspflicht bei solchen wichtigen Sachen? Meine Eltern haben vielleicht keine Zeit (sie arbeiten ja beide), um nochmal nach Bulgarien zu fahren und ein Visum für meinen Bruder zu besorgen (was wenigstens 1 Woche in Anspruch nehmen würde).  Wird er nach 3 Monate etwa ausgewiesen? Er ist erst 10!


Vielen Dank an alle!
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Doc
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Antwort #1 - 22.07.2004 um 01:55:31
 
Hallo Kashon,

eigentlich kann die Familie ganz froh sein, dass das Kind nicht sofort ausgewiesen worden ist, denn der angebliche visumfreie Aufenthalt, den der 10-jährige derzeit wahrnimmt, ist ja gar nicht auf einen kurzfristigen Aufenthalt ausgerichtet; sondern es war ja beabsichtigt, dass der Junge dauerhaft hier bleibt. Der Aufenthaltszweck entspricht demgemäß gar nicht mehr den Art. 20 (1), 5 (1) SDÜ i.V.m. Art. 1 (2), Anhang II VO-(EG) 539/2001.

Von daher sollte es den Eltern wert sein, sich mal ein bisschen um den Jungen zu bekümmern, sonst muss der Junge noch tatsächlich zurück nach Bulgarien (insbesondere, wenn er die letzten 8 Monate auch in Bulgarien ohne Eltern ausgekommen war).

Ich denke, jede andere Entscheidung dürfte relativ ins Auge gehen.

Doc  8)
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Bine
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Antwort #2 - 22.07.2004 um 10:06:21
 
Hi kashon,

nur noch als Zusatz zu dem was Doc schon angeführt hat. Auch wenn keine Ab- und Anmeldung deines Bruders erfolgt wäre, ist die Aufenthaltserlaubnis nach einem 8-monatigen Auslandsaufenthalt erloschen.
Informationspflicht seitens der Ausländerbehörde gibt es nicht. Aber was hindert einen daran mal direkt dort nachzufragen, wenn man sowas plant?

Viele Grüße
Bine
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Abu
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Antwort #3 - 22.07.2004 um 12:46:51
 
@ Doc + Bine
Ich finde Euer Feedback an Kashon z. T. nicht o.k..

Zitat:
Von daher sollte es den Eltern wert sein, sich mal ein bisschen um den Jungen zu bekümmern, sonst muss der Junge noch tatsächlich zurück nach Bulgarien (insbesondere, wenn er die letzten 8 Monate auch in Bulgarien ohne Eltern ausgekommen war).

Kashon hatte geschrieben,  daß sein Bruder in einer Schule im Ausland war. Daraus kann man nicht zwangsläufig schließen, daß er 8 Monate in Bulgarien ohne Eltern ausgekommen ist. Er könnte ja auch irgendwo anders auf einem Internat gewesen sein. Und schon gar nicht sollte man den Eltern unterstellen, daß Sie sich bisher nicht genügend um ihren Sohn gekümmert haben, was Du indirekt tust.

Zitat:
Informationspflicht seitens der Ausländerbehörde gibt es nicht. Aber was hindert einen daran mal direkt dort nachzufragen, wenn man sowas plant?

O.k., vielleicht hätte man mal von Anfang bei der ABH nachfragen sollen. Aber später hat Kashon ja anscheinend zumindest bei der Mitarbeiterin vom Einwohnermeldeamt nachgefragt und dann nach Rücksprache mit der ABH diese zwar nicht falsche, aber sehr verkürzte Antwort bekommen. Ich kann schon verstehen, daß ein Ausländer, der sich nicht so gut mit der deuschen Bürokratie auskennt, sich hierauf verläßt und nicht noch mal selbst bei der ABH nachfragt. Ich finde die Auskunft dieser Dame voll daneben. Und da sollte man sich nicht auf die fehlende Auskunftspflicht zurückziehen...

Soll keine Kritik, sondern Anregung für die Zukunft sein  Zwinkernd
Abu
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Bine
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Antwort #4 - 22.07.2004 um 13:34:27
 
Zitat:
Kashon hatte geschrieben,  daß sein Bruder in einer Schule im Ausland war. Daraus kann man nicht zwangsläufig schließen, daß er 8 Monate in Bulgarien ohne Eltern ausgekommen ist. Er könnte ja auch irgendwo anders auf einem Internat gewesen sein. Und schon gar nicht sollte man den Eltern unterstellen, daß Sie sich bisher nicht genügend um ihren Sohn gekümmert haben, was Du indirekt tust.


Hi Abu,

es ist nur nachwievor leider so, dass ausländische Eltern ihre Kinder im Heimatland auf die Schule schicken (heute nicht mehr soviele wie früher). Dafür mögen sie auch gewisse Gründe haben. Was allerdings eine unbestrittene Tatsache ist, den Kindern wird hier im Bundesgebiet die Integration unnötig erschwert und sie finden sich nach dem Auslandsaufenthalt auch teilweise nur wieder sehr schwer zurecht. Ich glaube auch nicht, dass es hier nur um 1 Jahr gegangen wäre, im Herbst wäre der Junge sicherlich wieder weiter in Bulgarien auf die Schule geschickt worden, Kashon kann mich gerne korrigieren, falls ich mich täuschen sollte.

Viele Grüße
Bine
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Antwort #5 - 22.07.2004 um 13:42:44
 
Da wäre ich jetzt schon mal neugierig...
@ Kashon
Any statements?
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Kossi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 22.07.2004 um 16:20:38
 
Hallo!

Seit wann besucht denn dein Bruder diese Schule im Ausland? Ich gehe auch mal davon aus, dass er nicht nur für ein Halbjahr diese Schule besucht hat, er nach den Ferien weiterhin dort zur Schule gehen soll und dies auch wohl schon längere Zeit so macht.

Das mit dem Kindergeld ist natürlich ärgerlich, es stand den Eltern aber auch nicht zu, wenn es so ist, wie ich vermute. Unterhaltskosten für im Ausland lebende Kinder kann man beim Finanzamt geltend machen, Kindergeld gibts dafür nicht.

Wenn dein Bruder sowieso hauptsächlich im Ausland lebt und nur in den Ferien in der BRD ist, kann er ja für die Dauer von 3 Monaten visumsfrei zu Besuchszwecken einreisen. Das reicht ja dann vollkommen aus.

Eine allgemeine Informationspflicht der Behörde gibt es nicht, aber eine Beratungs-/Auskunftspflicht aus § 25 VwVfG im Verwaltungsverfahren.

Ganz so toll ist es natürlich nicht gelaufen, aber ihr hättet euch ja auch nochmal beim Ausländeramt erkundigen können.

Es kann doch auch nicht richtig sein, sich selber nicht zu informieren und die Schuld dann der Behörde zu geben, weil diese ihrer "Informationspflicht" nicht nachgekommen ist. Da ist doch jeder auch für sich selbst verantwortlich. Oder?????


Gruß

Kossi 
   
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kashon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.07.2004 um 18:29:22
 
Hallo!

Danke erstmal für die Antworten!

Also: Wir sind erst seit relativ kurzer Zeit in D. Mein Bruder ist am Anfang hier in die Schule gegangen, aber das Problem war, er konnte überhaupt kein Deutsch. Es hat sich herausgestellt, dass es in unserer Stadt keine Möglichkeit gibt als Kind irgendwo die Sprache zu lernen. Bei dem Schulamt meinte man, er solle einfach eine Klasse zurücktreten und damit sei alles erledigt...  Er ist aber nicht mehr klein genug, um die Sprache von sich aus zu erlernen. Ich selber habe Deutsch in Bulgarien gelernt bevor wir hierher gezogen sind. Mein Bruder wird leider erst in die 7. Klasse die Gelegenheit dazu haben... so ist das Schulsystem in Bulgarien. In die 7. Klasse hat man ein Jahr lang nur Fremdsprache.
Ausserdem besucht er in Bulgarien eine Art Spezialschule für Mathematik (ohne irgendwie hochbegabt zu sein oder so), was es in Deutschland nicht gibt, zumindest nicht in unserer Nähe.

Wahrscheinlich wird er nächstes Jahr wieder nach Bulgarien zur Schule gehen. Wir überlegen uns noch...

Ich habe gehört, nach dem Zuwanderungsgesetz werde es verbindliche Sprachkurse geben... Es ist aber ein grosses Rätsel für mich, wer diese denn durchführen wird!

Wenn er hier als Tourist ist, hat er übrigens auch keine Krankenversicherung.... Das kann einfach nicht so gehen, er ist nun mal kein Tourist. Meine Eltern haben beschlossen eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und dann wird er alle 3 Monate hierher kommen, damit diese nicht erlischt.

Natürlich hätte ich bei der ABH nachfragen... nur ich hatte nicht den leisesten Verdacht. Auf die Aufenthaltsgenehmigung steht nur ein Gültigkeitsdatum und nichts weiter. Ich hatte übrigens auch das Gesetz schon mal gelesen, aber die Regelung über die 6 Monate steht irgendwie ganz am Ende... ich habe es leider übersehen.

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Bine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 22.07.2004 um 18:57:30
 
Hallo Kashon,

habe ich also doch ganz richtig gelegen.

Ob es für deinen Bruder wirklich hilfreich ist, dass er in Bulgarien weiter die Schule besucht wage ich zu bezweifeln. Eine Integration in Deutschland kann ja eigentlich gar nicht stattfinden und je älter er wird um so schwieriger wird es ihm fallen. Ihr solltet lieber alles daran setzen ihm hier zu ermöglichen die deutsche Sprache zu erlernen und auch hier die Schule zu besuchen.

Ob mit dem Zuwanderungsgesetz ein Anspruch auf einen Sprachkurs für deinen Bruder besteht, glaube ich auch nicht.
Zitat:
§ 44 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG: Der Anspruch auf Teilnahme besteht nicht bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen

Also darauf könnt ihr euch dann auch nicht verlassen.

Viele Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 23.07.2004 um 09:47:26
 
@ Doc + Bine
O.k., ich ziehe meine vorherigen Kommentare wg. Internat usw. zurück...

@ Kashon
Also, ob Dein Bruder besser in Bugarien oder Deutschland zur Schule gehen sollte, kann ich nicht beurteilen.
Aber:

Zitat:
Wird er nach 3 Monate etwa ausgewiesen? Er ist erst 10!

Unter den Umständen finde ich diese Formulierungen schon etwas irreführend...

Zitat:
Wenn er hier als Tourist ist, hat er übrigens auch keine Krankenversicherung.... Das kann einfach nicht so gehen, er ist nun mal kein Tourist. Meine Eltern haben beschlossen eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und dann wird er alle 3 Monate hierher kommen, damit diese nicht erlischt.

Ich nehme mal an, es geht hier um die gesetzliche Krankenversicherung... Ich bin kein Krankenversicherungsspezialist, aber ich melde leichte Zweifel an, ob über diese Einreisen alle 3 Monate ein Krankenversicherungschutz in Deutschland und Bulgarien zu erreichen ist.
Mal eine grundsätzliche Frage:
Hast du nicht Gefühl, daß Ihr Euch bei Euren Überlegungen zum Thema Visum, AE, etc. etwas zu sehr davon leiten lasst, wie Dein Bruder Zugang zu Kindergeld, einer kostenlosen Krankenversicherung, etc. erhalten kann?

Abu
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