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3jährige AE und fast 8 Monate im Ausland (Gelesen: 6.263 mal)
Bremse
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Neuer Tag - neues Glück


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.07.2004 um 19:53:56
 
Hallo liebes Forum,
habe gleich einige Fragen, wobei die erste mir schlaflose Nächte bereitet.

Meine Frau ist aus Ghana wo wir 2001 auch geheiratet haben. Nach der erstmaligen Einreise in D. erhielt sie dann auch ohne Probleme eine 3-jährige AE. Das war im Oktober 2001.
Nach fast 2 Jahren in D. mußte sie jedoch aus privaten Gründen dringend nach Accra zurück, da eine schwere Krankheit der Mutter ( sie hat es nicht überlebt ) ihre Anwesenheit erforderte.

Im Glauben, das das ja alles kein Problem ist, blieb sie dann länger um alles familiere zu klären, etc.
Nach ihrer Rückkehr vor 3 Monaten erfuhren wir durch Bekannte, das ungeahnte Schwierigkeiten bis hin zur Ausweisung auf uns warten, sofern das Amt es erfährt.
Wir haben bis dato es wirklich nicht gewußt.

Und nun:
1.Was wird/kann denn nun auf uns zukommen wenn wir demnächst fuer die UAE anstehen?
2. Bekommen wir eine Ladung vor Ablauf der Befr.AE zu erscheinen oder gehen wir von alleine einfach hin??wenn keine Einladung seitens des Amtes erfolgt würde ich gerne wissen wie rechtzeitig vor Fristablauf wir denn die UAE beantragen können??
Eigentlich habe ich noch mehr Fragen, aber das kann warten.

Könnt Ihr mir helfen wieder in Ruhe zu schlummern??

Schöne Grüße aus Berlin,

Bremse
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Mick
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Antwort #1 - 03.07.2004 um 20:30:59
 
Hi,
es wäre schön, wenn Du genauere Daten nennen würdest. Was heißt "nach fast 2 Jahren"?

Ich kann ja mal raten:

Im September 2003 in die Heimat gefahren. Vor drei Monaten, also Ende März, Anfang April wieder gekommen. Also um sechs Monate im Ausland gewesen.

Sollte sie länger als sechs Monate im Ausland gewesen sein, wäre die AE in der Tat kraft Gesetz erloschen! Wie lange war sie nun weg?

Zwecks Beantragung der unbefristeten AE würde ich so ca. 4 Wochen vor Ablauf der jetzigen AE zur ABH gehen.
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Bremse
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Antwort #2 - 03.07.2004 um 21:31:33
 
Hi Mick,

bin begeistert so schnell eine Antwort zu bekommen.
Also konkret war meine Frau von 08/03 bis 04/04 insgesammt 7 Monate und 22Tage am Stück ausserhalb der BRD.
Was bedeutet denn nun "Kraft Gesetztes"??? Heißt das, daß sie Illegal hier ist??? Wie kann man die Situation bereinigen??? Welchen Weg sollen wir gehen???
Natürlich hatten wir schon eine Idee (es hat ja bis jetzt noch niemand etwas registriert), aber wir wollen auf legalem Wege gehen, da so ein Fehler sicherlich ja gegen die Auflagen steht dennoch, wohl kaum "den Kopf ab" bedeuten kann.

Es grüßt die Bremse
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Mick
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Antwort #3 - 03.07.2004 um 21:46:39
 
Zitat:
Hi Mick,

bin begeistert so schnell eine Antwort zu bekommen.


Jow, so ist das hier Zwinkernd   i4a is great

Zitat:
Was bedeutet denn nun "Kraft Gesetztes"??? Heißt das, daß sie Illegal hier ist???


Das bedeutet, dass sie keine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einreise hatte. Die Einreise erfolgte also unerlaubt, der Aufenthalt ist ebenfalls unerlaubt.

Zitat:
Wie kann man die Situation bereinigen??? Welchen Weg sollen wir gehen???


Ihr könnt den Sachverhalt der Ausländerbehörde so vortragen, wie es eben tatsächlich "passiert" ist. Die Ausländerbehörde wird darauf bestehen müssen, dass Deine Frau das Bundesgebiet verlässt und mit einem Visum einreist. Vielleicht bieten Sie Euch unter den geschilderten Umständen eine Vorabzustimmung an (siehe FAQ).

Offener Ausgang, auch was ein einzuleitendes Strafverfahren angeht (§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und § 92 Abs. 2 Nr. 1 AuslG). Bzgl. Strafverfahren kann man auch über eine Selbstanzeige nachdenken, dass dürfte sich positiv auf den Ausgang auswirken.

Sorry, bessere Nachrichten habe ich nicht.

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Antwort #4 - 04.07.2004 um 01:40:39
 
Zitat:
Sollte sie länger als sechs Monate im Ausland gewesen sein, wäre die AE in der Tat kraft Gesetz erloschen! Wie lange war sie nun weg?


Sorry, habe die Betreffzeile nicht aufmerksam genug gelesen. Da stand ja deutlich drin "fast 8 Monate".  kopfhau
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Bremse
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Antwort #5 - 04.07.2004 um 14:37:44
 
Das war es dann ja wohl für heute.!!
Meine Frau wollte ja zwischendurch gerne zurück, aber ich Rindvieh  kopfhau wusste es besser und bin insgesammt 4 mal nach Ghana geflogen um sie nicht unnötig zu belasten. Als Handlungsreisender in Afrika bietet sich es allerdings ja auch an.

Verdammt, ist es denn wirklich so, daß wir uns auf dem sauberen Weg derart ins eigene Fleisch schneiden? Welchen Betroffenen soll man denn klarmachen, daß er mit Ehrlichkeit gewinnt? Sorry Mick, aber irgendwie passt das doch nicht mit unseren achsohochgelobten deutschen Eigenschaften (Ehrlich, Pünktlich, Fleißig, Tralala) zusammen, oder?
Nun denn, dennoch hat mir dein geschätzter Kommentar wirklich geholfen. Das meine ich im Ernst und ich weiß sehr wohl, daß kein AmtsMA die Gesetze geschaffen hat, sondern nur nach ihnen handelt auch wenn er/sie vieles manchmal selber lächerlich findet. Das ist sein Job.
In der Konsequenz sollte jedem dem Ähnliches geschieht doch klar sein, dass er/sie besser dummerweise den Paß verliert und fertig ist damit. Passiert auch einem "guten Deutschen" mal und alle verstehen das.
Ehrlichkeit = Anzeige, Ausweisung, Jobverlust u.s.w.  Smiley Smiley
Unehrllich = Hier bleiben, Geld verdienen, Stress sparen, Edel sein [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Natürlich werde ich Naturgemäss hierzu von dir kein Ablauss ernten doch liege ich von der Betroffenenseite gesehen, wohl nicht so falsch.
Hat denn sonst im Forum jemand noch eine Idee??
Liege ich mit meinen Gedanken denn so daneben??
Pardon, aber mir geht es jetzt echt sch...e. Daumen runter Daumen runter

Gefrußtete Grüße von der Spree.

-Bremse-
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peku
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Antwort #6 - 04.07.2004 um 16:16:24
 
hallo Bremse,

ich würde "berlinerisch cool" bleiben.Den Rwest was ich dazu szu sagen habe maile ich dir Privat zu
gruss peku
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amie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.07.2004 um 18:44:57
 
Hallo Bremse,

vorab: das tut mir echt leid, dass Ihr jetzt in solche einer verzwickten Situation sitzt. Du schreibst

"Liege ich mit meinen Gedanken denn so daneben?? " Gedanken zu unserem Staat und zum Thema Ehrlichkeit, schätze ich?

Daher erlaub ich mir, meine Gedanken dazu (nicht böse sein, bitte):

Ich kanns echt nicht verstehen, dass Ihr Euch nicht erkundigt habt, bevor Deine Frau sich auf die Reise gemacht hat. Ein Anruf bei der AB hätte doch genügt - es gilt doch überall das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".  Wir wissen doch, dass hier das meiste sehr Korrekt abläuft.

Ich kannte einen Fall, da ist der Vater aus Afrika 8 Monate in Togo geblieben, am Ende stand die komplette Familie (alle aus Togo) inklusive der hier geborenen Kinder knapp vor der Abschiebung. Auch damals konnte ich es nicht fassen, wie leichtsinnig man doch sein kann - und das bei so einem existentiellen Thema. Aber: Ein guter Anwalt konnte da das Schlimmste noch verhindern.

Habt Ihr einen guten Anwalt?

Ich wünsche Euch wirklich, dass Ihr das nochmal hinbekommt! Und bitte nicht böse sein wegen meiner Kritik - Du hast nach Meinungen gefragt.

Gruß
Amie

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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.07.2004 um 19:48:35
 
Ich würde das mal von einer anderen Seite betrachten.

Ist denn überhaupt irgenwo nachvollziehbar, wielange die Frau Deutschland verlassen hatte ? Wenn ja, dann nur über Aus- und Einreisestempel im Reisepass.

Und den kann man immer mal verlieren und sich auf der Botschaft seines Heimatlandes einen neuen ausstellen lassen.
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vzatzee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.07.2004 um 22:48:01
 
Also Ihr  und die Fluggesellscaft weiss darüber -belegbar.
Klar ist die AE erloschen, uns sie ist sozusagen illegal eingereist, es ei denn,
wenn man nach Deustchland reingelassen wird und hat sich nicht am EU Schalter angestellt, und ist nach Passvorlage durchgelassen worden,  dann gilt Vertrauensschutz.
Weiss man positiv, dass die Zollbeamten aus-und einreise
nicht vermerkt haben, wenn nicht,  teilt die Fluggesellschaft Daten den Behörden mit.
Wenn sie nun eine UAE bekommt und alles kommt später raus, ist die dann unwirksam und man wird ausgewiesen?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendjemandem bei der AE interssiert, es sei den jemand besteht drauf, das das noch mal untersucht wird. Die hamm echt anderes tu tun.





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Mick
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Antwort #10 - 22.07.2004 um 01:17:18
 
Zitat:
Also Ihr  und die Fluggesellscaft weiss darüber -belegbar.
Klar ist die AE erloschen, uns sie ist sozusagen illegal eingereist, es ei denn,
wenn man nach Deustchland reingelassen wird und hat sich nicht am EU Schalter angestellt, und ist nach Passvorlage durchgelassen worden,  dann gilt Vertrauensschutz.


Dann sage uns mal, woher Du die Erkenntnis mit dem Vertrauensschutz hast. Ist Blödsinn, der Grenzbeamte kann nicht zuverlässig wissen, wann die Ausreise erfolgte, mithin kann er auch nicht wissen, ob die AE erloschen ist.


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Antwort #11 - 22.07.2004 um 12:46:58
 
Hallöchen,

Eine kompl. Familie aus Togo etc.,etc.,

[/color]Kann bei uns nicht zutreffen, da ich Deutscher bin. Pardon, aber deine Antwort war lediglich verwirrend.
[color=Red]Vertrauensschutz etc.,etc.

[/color]Ebenfalls nur verwirrend und nicht mit Fakten hinterlegt.
[color=Red]Mick, Peku, etc., etc,

[/color]Weiter so!!! Eure Kommentare sind das was man/Frau hier sucht.
[color=Red]Allgemein:
[color=Black][/color] Einige User sollten sich wirklich einmal überlegen, ob sie nicht lieber nur lesen anstelle permanennt ihren teilweise absolutt unsinnigen Quatsch verbreiten zu müssen. Bedenkt bitte immer, dass es hier um reale Probleme vieler Menschen geht und nicht um die Selbstdarstellungskomplexe einzelnder.
Tut mir leid Leute, aber bitte meldet euch doch nur, wenn Ihr konkrette Hilfen o.ä. geben könnt.
Ich hoffe auf Verständniss.

Alles Gute,

-Bremse-
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Antwort #12 - 22.07.2004 um 16:33:45
 
Hallo!

Die AE ist durch den Auslandsaufenthalt erloschen, ganz klar.
Kleiner Tip, man kann auch nach der Ausreise die Frist (sechs Monate) durch die Ausländerbehörde verlängern lassen.

Bei Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis kann im allgemeinen eine längere Frist bestimmt werden, wenn ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zusteht oder wenn der Auslandsaufenthalt aus Gründen der Ausbildung oder Berufausübung oder dringenden persönlichen Gründen erforderlich ist.

Der gesetzliche Anspruch ist da und dringende persönliche Gründe waren ja auch gegeben.

Der Auslandsaufenthalt wird der ABH zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich nicht auffallen.  Das Erlöschen der AE kann aber auch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit durch die ABH festgestellt werden. Das heisst, kommt's irgendwann durch einen dummen Zufall heraus, habt ihr Pech gehabt.

Ihr müsst selber wissen, ob ihr dieses Risiko eingehen wollt.

Gruß

Kossi
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Bremse
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Antwort #13 - 22.07.2004 um 16:52:18
 
Hi Kossi,

hast schon recht mit der Möglichkeit einer längeren Frist, nur hätten wir das m.E. vor der Reise, bzw. während der Reise regeln müssen. Jetzt ist der Zug wohl abgefahren.
Logisch: Rauskommen darf sowas nie. Dennoch: Leben wir nicht alle irgendwie, irgendwo mit unseren kleinen Geheimnissen?
Schon als Kind habe ich gelernt: Wo kein Kläger-da kein Richter. Schlafende Hunde soll man schlafen lassen. Geh nicht zum Kaiser wenn du nicht gerufen bist. Usw.,usw.,usw.
Also: Es ist nie etwas gewesen und wir haben keine Ahnung wann denn mein Engelchen jemals so lange fort gewesen sein soll. Überhaupt ist es uns völlig unmöglich etwas contra der deutschen Gestze zu tun. Nein nein nein, wir sind doch ehrbare Bürger, gell. grin

Gruß

-Bremse- (der gute)
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Antwort #14 - 22.07.2004 um 17:07:10
 
Hallo Bremse,

du darfst nur nicht vergessen, die AE ist Kraft Gesetzes erloschen. Wenn dann später mal rauskommt, dass dies der Fall war (und aus Erfahrung sage ich dir, meist kommt alles irgendwann raus), werden Eure Probleme nicht weniger. Aber du musst selber wissen, was du tust.

Viele Grüße
Bine
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