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Special Marriage Act (Gelesen: 4.080 mal)
norah
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Special Marriage Act
30.06.2004 um 20:30:40
 
Hallo!

Hat jemand hier aus dem Forum unter dem Special Marriage Act in Indien geheiratet?
Wenn ja, welche Papiere wurden dafür benötigt?
Ich beabsichtige jetzt bald meinen indischen Verlobten in Indien zu heiraten und irgendwie sagen die zuständigen Behörden ständig etwas anderes.
Wer hat diese Erfahrung schon gemacht? Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen....Danke Kuss
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Daniela
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Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.07.2004 um 20:44:07
 
Hallo,
ich habe zwar nur "fast" letztes Jahr in Indien geheiratet, aber die Dokumente die ich brauchte waren
- mein Reisepass,
- eine internationale Geburtsurkunde (vom Standesamt deines Geburtsortes),
- Meldebescheinigung (Bürgeramt des Rathauses) und
- 4 Passfotos

In Indien waren wir dann bei einer Anwältin, die alles für uns geregelt hätte. Da ich aber u.a. aus beruflichen Gründen keine 4 Wochen in Indien bleiben konnte, um die Ehe beim Gericht legalisieren zu lassen und auch nicht zum Hinduismus konvertieren wollte, haben mein Verlobter und ich uns entschlossen, die Heirat zu verschieben.
Zur Zeit warten wir grade darauf, dass die Unterlagen meines Verlobten in Deutschland eintreffen, da wir uns letztendlich entschlossen haben hier zu heiraten.

Informationen zum Visumsantrag zur Familienzusammenführung findest Du auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Neu-Delhi.

http://www.germanembassy-india.org/de/willkommen/visa/fz.html

http://www.germanembassy-india.org/en/willkommen/visa/fz.html

Viel Glück! Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfen.  Smiley

Daniela
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Anouk
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.07.2004 um 08:37:59
 
Zu Daniela:

zum Hinduismus muss natürlich niemand konvertieren, der nach dem special marriage act heirate, dafür wurde dieses Gesetz ja schließlich gemacht. Das ist nur bei einer traditionellen Hindu-Hochzeit erforderlich. Die Legalisierung sollte eigentlich alleine vom Anwalt betrieben werden können (geht alles seinen geordneten - langsamen - Gang). Die Familienzusammenführunge (also das Visium) kann dann vom indischen Partner alleine beantragt werden - allerdings kann man sich auch gemeinsam - also noch vor der Legalisierung - beim Konsulat/Botschaft vorstellen und die gemeinsamen Daten werden dann schon mal vorgemerkt. Heiraten in Indien ist echt easy (aber: die Anerkennung in Dt. kann leider lange dauern!)

Gruss

A.
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Brian
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Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 07.07.2004 um 09:53:38
 
Hi Anouk,

hier Auszug aus einer Information des Bundesverwaltungsamtes aus dem Jahr 1999 mit dem Titel "Deutsche heiraten in Asien":

Indien
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in New Delhi ist nicht befugt, Eheschließungen vorzunehmen. Eheschließungen in Indien können daher nur von den hierzu ermächtigten indischen Stellen unter Beachtung der indischen Rechtsvorschriften und Traditionen durchgeführt werden.
Sofern beide Eheschließenden entweder dem Hindu- oder muslimischen Glauben angehören, steht auch das jeweilige besondere Rechtssystem dieser Religionsgemeinschaften für die Eheschließung zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für diesen Fall an die jeweilige Religionsgemeinschaft zu wenden.

1. Deutsche Brautleute können in Indien bei dem Standesamt (Registrar of Marriages), in dessen Amtsbezirk einer von ihnen seit mindestens 30 Tagen seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, das Aufgebot bestellen. Es muß gemeinsam bestellt werden.

2. Die Aufgebotsfrist beträgt 30 Tage seit Veröffentlichung/Aushang des Aufgebots. Es besteht zwar keine Pflicht, sich während dieser 30 Tage in Indien aufzuhalten, jedoch können die Verlobten von den zuständigen Behörden zwecks Befragung vorgeladen werden - insofern wäre es für beide Verlobten ratsam, während dieser Zeit in Indien zu bleiben.

3. Voraussetzungen zur Eheschließung sind:
- keiner der Verlobten darf einen lebenden Ehegatten haben
- der Mann muß das 21. Lebensjahr, die Frau das 18. Lebensjahr vollendet haben
- es darf keine Geistesschwäche oder -krankheit vorliegen
- zwischen den Verlobten darf keine unzulässige Verwandtschaft oder Schwäger-schaft bestehen.

Ein deutscher Verlobter, der zur Bestellung des Aufgebots und zur Eheschließung nach Indien reisen möchte, benötigt zur Einreise ein Visum. Im Aufgebotsverfahren werden üblicherweise folgende Unterlagen verlangt:
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
- Reisepaß
- Konsularische Bescheinigung der deutschen Botschaft (no-objection-certificate), in dem von der Botschaft bestätigt wird, daß von deutscher Seite her keine Ehe-hindernisse bestehen. Diese Bescheinigung wird nur auf der Grundlage eines deutschen, vom örtlich zuständigen Standesamt in Deutschland ausgestellten Ehefä-higkeitszeugnisses (nicht älter als 6 Monate) ausgestellt. Ein Melderegisterauszug oder ein Scheidungsurteil allein sind nicht ausreichend.
- falls der deutsche Verlobte schon früher verheiratet war, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Allen Urkunden und Nachweisen in deutscher Sprache sind beglaubigte englische Übersetzungen beizufügen. Eine Legalisation durch die indische Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland ist empfehlenswert.
Anmerkung:
Bei der Eheschließung zwischen einem deutschen und einem indischen Verlobten wird empfohlen, daß sich der indische Verlobte vor der Einreise seines Partners bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Standesbeamten (Registrar of Marriages) nach den im konkreten Fall zu beachtenden Formalitäten, Fristen und vorzulegenden Unterla-gen erkundigt, da die Anforderungen in der Praxis abweichen können. Die deutsche Botschaft kann fehlende Unterlagen nicht durch konsularische Bescheinigungen ersetzen.

4. Bei der Trauung müssen drei Zeugen anwesend sein.

5. Die Anwesenheit eines Dolmetschers ist nicht erforderlich.

6. Die Heiratsurkunde muß für die Verwendung in Deutschland folgende Stempel tra-gen:

a) "Attested by a Notary Public of the District,

b) Countersigned by a registered advocate (of same District) at the time of notarisati-on an stating his name and full adress,

c) Sealed and signed by the Ministry of External Affairs, New Delhi,

d) Sealed and signed by the Embassy" (Legalisation durch die deutsche Botschaft).

Bei einer Eheschließung in New Delhi entfallen die Schritte zu a) und b).


Ich weiss aber nicht, ob dass noch aktuell und vollständig ist.

Viel Erfolg

Brian
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inder_gc
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.07.2004 um 16:26:23
 
Hallo,

bin selber ein Inder. Wohne in Deutschland seit 3 Jahre. Habe anfang Juli einen Antrag für Heirat (Special Marriage Act, 1954) in Indien gestellt und dann zurück nach Deutschland gekommen. Vermutlich gehen ich und meine Deutsche Freundin im September nach Indien zum heiraten. Antrag stellen war kein Problem. Von den Deutschen ist : Kopie des Passes, photos, address proof (Anmeldung?) verlangt. Ein Monat Aufgebot ist jetzt da. Nachher bis zum 90 Tage kann man heirat schliessen.

Die Regeln als in frührem Post gegeben haben sich geaendert. Seit 2001 werden die Indischen Urkunden von der Deutschen Botschaft/Konsulat in Indien nicht mehr legalisiert.

Fall 1 : Wenn der Indische Partner in Indien lebt, muss einen Antrag nach der Heirat zur Familienzusammenführung gestellt. Der Registrar of Marriages gibt einen Heirats Certificate. Der Zertifikat muss dann legalisiert werden. Wenn jurisdiction Neu Delhi ist, muss der Zertifikat von Ministry of External Affairs, Patiala House, Neu Delhi legalisiert werden. Wenn es Mumbai ist, muss er von Mantralaya in Mumbai legalisiert werden. Und dann braucht ein Antrag für Familienzusammenführung Visum auch Photos, Geburtsurkunde, Pass etc. von dem Indischen Partner.

Fall 2 : Wenn der Indische Partner auch in Deutschland wohnt. Dann muss die Heiratsurkunde von Innen und Aussenministerium legalisiert werden um in D gültig zu sein. Das heisst für heirat in der jurisdiction von Mumbai, muss der Zertifikat erst von Mantralaya und danach von Ministry of External Affairs, Neu Delhi legalisiert werden.

Mehr weis ich nicht. Ich bin selber gespannt ob alles ohne Probleme geht. Heirat sollte kein Problem sein. Es ist wichtig einen guten Kontakt/Anwalt zu haben der die Legalisierung machen lassen kann. Mit guten Kontakten kostet es weniger geld und geht relativ schnell. Aber ich habe selber angst wie es in Neu Delhi gehen würde. Wenn jemand wissen will wie viel geld (unofficial) in Delhi bezahlt werden muss, bitte schicke mich eine Email.

Was ich mich freuen würde : hat jemand erfahrung wie es in D weiter geht? Was ich weis ist : wir mussen bei der Ausländerbehörde Antrag für meinen Visum stellen. Spielt es eine Rolle wenn meine Deutsche Freundin Arbeitslos ist? Wie lange es geht bis ich Visum nach der Heirat bekommen habe?

Wäre für jede Antwort dankbar.
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