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heiratsvisum & verpflichtungserklaerung (Gelesen: 1.437 mal)
karoluc
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Beiträge: 9
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.06.2004 um 19:01:49
 
Hallo!

ich bin Studentin und plane, demnaechst meinen brasiliansichen Freund zu heiraten. Ich befinde mich noch in Brasilien, gehe in wenigen Wochen zurueck nach D und wir bentragen gerade das Heiratsvisum.

nun meine Fragen:

1. Mein Einkommen genuegt nicht, um die VE zu unterzeichnen. Kann ein bestimmtes Barguthaben auch als Garantie dienen?
2. Auf wieviel mueste sich dieses ungefaehr belaufen?
3. Gibt es Probleme wenn es sich um geliehenes Geld handelt?

Ich haette da noch andere Fragen zum Ablauf:

4. stimmt es, dass die Dokumente nicht nur im bras. Konsulat vorgelegt werden muessen, sondern es auch notwenig ist (um das Visum zu beantragen) sich schon mal beim Standesamt anzumelden?
5. Das koelner Standesamt , sagt eine Legalisierung der Papiere waere nicht notwendig. ist es die ABH die die Dokumente legalisert haben moechte?
6. ist mit Legaliserung, die Legaliserung durchs Konsulat gemeint oder handelt es sich um andere Behoerden, die diese vornehmen?

Aufgrund der vielen regionalbedingten verschiedenen Versionen, waere ich sehr dankbar fuer Erfahrungsbericht aus Koelle.

Vielen dank fuer Eure Hilfe

Karolina
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 01.07.2004 um 11:20:30
 
Hallo,
mit Köln habe ich eher gute Erfahrungen gemacht. Dank der Organisation, dass sich hier nicht die Ausländerämter in den Bezirken sondern eine Einreisebehörde mit den Visa befasst, ging es recht einfach. Die Sachbearbeiter auf der Einreisebehörde kenne ich als sehr nett - und das will bei mir was heißen.

Mit der VE kenne ich mich nicht so gut aus, da antwortet sicher noch jemand anders.
Legalisiert heißt normalerweise, dass eine Urkunde eine Bescheinigung des ausstellenden Landes bekommt, dass sie ok ist, dann eine weitere vom deutschen Konsulat, wenn es keine Sonderabkommen gibt - z.B. für internationale Geburtsurkunde oder so. Wenn das Standesamt sagt, sie brauchen keine Legaliesierung bei Brasilien, hoffe ich mal, dass es die Einreisestelle auch so sieht.
Alles Gute
Anne
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