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Heirat und Ummeldung (Gelesen: 2.535 mal)
Vegas
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat und Ummeldung
30.06.2004 um 14:05:53
 
Hallo,

bin ukrainischer Staatsbürger. Momentan besitze ich eine Aufenthlatsbewilligung (habe in Deutschland Medizin studiert und bin momentan als "Arzt im Praktikum" tätig).
Seit 1,5 Jahren bin ich mit einer Deutschen zusammen. Nun wollen wir im September heiraten.
Sie kommt aus einer anderen Stadt, ich werde zu ihr ziehen (unsere gemeinsame Wohnung nach der
Eheschliessung, da ihre grösser ist  Smiley ).
Ich habe ein paar Fragen: da ich in einer anderen Stadt gemeldet bin (sowohl beim Anwohnermeldeamt als auch
bei der Ausländerbehörde, die mir meine Auf.Bew. ausgestellt hat) wie soll ich vorgehen?
- Muss ich vor der Hochzeit mich ummelden bzw. bei der Ausländerbehörde in ihrer Stadt vorstellen, oder reicht es wenn ich nach der Eheschliessung da vorbeigehe?
- Wird mein Aufenthaltstitel dann
direkt geändert (AuBew gegen AuErl.) oder werde ich ausreisen müssen?
- Und die letzte Frage: ich bin seit März 1997 in meiner Stadt gemeldet, spricht in März 2005 werde ich
8 Jahre Aufenthalt in BRD zusammen haben (7,5 aus meiner Stadt-Studentenzeit und 6 Monate nach Heirat in der Stadt meiner zukünftigen Frau)
kann ich mich dann evtl. Einbürgern lassen oder zählt die Zeit mit AuBew nicht?

Viele Fragen, viel Angst  Traurig
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat und Ummeldung
Antwort #1 - 30.06.2004 um 14:49:56
 
1. Du musst auf jeden Fall nicht vor der Eheschliessung zum Einwohnermeldeamt. Über die Eheschliessung informiert das Standesamt das Einwohnermeldeamt unmittelbar, d.h. eventuell ist ein Besuch des Einwohnermeldeamtes überhaupt überflüssig.

2. Der Aufenthaltstitel kann in Deinem Fall direkt, ohne vorherige Ausreise, geändert werden. Hierum solltest Du Dich sofort nach der Eheschliessung an Deinem neuen Wohnort kümmern.

3. Zeiten der Aufenthaltsbewilligung werden an manchen Orten bei der Einbürgerung angerechnet, an anderen Orten nicht. Möglicherweise werden Dir andere Forumteilnehmer konkretere Informationen geben können, wenn Du uns verrätst, in welchem Bundesland Du nach der Eheschliessung wohnen wirst.
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Rolsoft
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Antwort #2 - 30.06.2004 um 15:08:58
 
Hallo Antoine,

um ein Visaverfahren wasserdicht (Rechtsanspruch auf AE) zu vermeiden solltet ihr unbedingt in D heiraten.
Siehe hierzu auch den Thread Kein Rechtsanspruch auf AE bei Heirat allg.(in Dk) im Bereich Ehe & Familie http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2a;action=di...

Gruß
Roland
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Antoine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #3 - 30.06.2004 um 15:25:53
 
Erstens hat Vegas nicht geschrieben, dass er in Dänemark heiraten möchte und
zweitens ist er nicht mit einem Schengen-Visum in Deutschland, sondern besitzt eine Aufenthaltsbewilligung.

Insofern sind keine Probleme nach der Eheschliessung zu erwarten. 8)
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Mick
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Antwort #4 - 30.06.2004 um 15:26:56
 
Zitat:
Hallo Antoine,

um ein Visaverfahren wasserdicht (Rechtsanspruch auf AE) zu vermeiden solltet ihr unbedingt in D heiraten.
Siehe hierzu auch den Thread Kein Rechtsanspruch auf AE bei Heirat allg.(in Dk) im Bereich Ehe & Familie http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2a;action=di...

Gruß
Roland


Hi Roland,
hier muss folgendes angemerkt werden:


Antoine will doch gar nicht heiraten Zwinkernd

Der Thread DK passt aus zwei Gründen nicht:

1.
Von DK ist an keiner Stelle die Rede, ich gehe davon aus, dass in D. geheiratet werden soll.

2.
Würde in DK geheiratet, würde das auch keine Rolle spielen, da Vegas sich mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhält. Somit wird der Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 AuslG gar nicht ins Spiel gebracht. Hier ist dann § 28 Abs. 3 AuslG zu beachten. Da durch die Ehe mit einer Deutschen ein Anspruch entsteht, kann ein Wechsel von der Aufenthaltsbewilligung zur Aufenthaltserlaubnis erfolgen.

@Vegas:

Die Ummeldung ist dann erforderlich, wenn der Umzug erfolgt. Dieses innerhalb einer Woche. Das ist unabhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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Mick
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Antwort #5 - 30.06.2004 um 15:28:11
 
Zitat:
Erstens hat Vegas nicht geschrieben, dass er in Dänemark heiraten möchte und
zweitens ist er nicht mit einem Schengen-Visum in Deutschland, sondern besitzt eine Aufenthaltsbewilligung.

Insofern sind keine Probleme nach der Eheschliessung zu erwarten. 8)


Oki, warst schneller. Ich brauchte die Minute aber für mehr Text  lachen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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