Zitat:Eine Verlängerung eines Schengen-Visums bis zu einer Gesamtdauer von drei Monaten ist grundsätzlich möglich (Voraussetzung ist natürlich Krankenversicherung, Verpflichtungserklärung, ausreichendes Einkommen/Vermögen). Allerdings wird von dieser Möglichkeit in sehr unterschiedlicher Weise von den
ABH Gebrauch gemacht. Die Spannbreite reicht von problemloser Verlängerung im günstigsten Fall, sofern die geforderten förmlichen Nachweise erbracht werden, bis zur Verlängerung ausschliesslich in Notfällen im ungünstigsten Fall.
Das kann man generell nicht so stehen lassen. In den Allgemeinen Anwendungshinweisen zum Schengener Durchführungsübereinkommen (AAH-SDÜ) steht zur Visaverlängerung (2.4.2.2):
...Bei der Verlängerung ist insbesondere zu prüfen,
ob die Voraussetzungen für einen gesicherten Lebensunterhalt einschließlich ausreichendem Krankenversicherungsschutz des Ausländers erfüllt sind (Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe c SDÜ, § 7 Abs. 2 Nr. 2 AuslG) und gegen ihn keine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung besteht (Artikel 96 SDÜ) und
ob Tatsachen geltend gemacht werden, die eine Verlängerung des Visums wegen wichtiger persönlicher Belange (z.B. Krankenhausbehandlung, familiäre Hilfeleistung, Todesfall eines nahen Verwandten, Termine bei Gerichten und Behörden), aus humanitären Gründen oder wegen höherer Gewalt rechtfertigen. Bei Besuchsreisen zu Verwandten ist ein den Belangen des Einzelfalls angemessener Maßstab anzulegen (z.B. Grad der Verwandtschaft, Verfestigung des Aufenthalts des im Bundesgebiet lebenden Ausländers).Es müssen demnach auch Gründe geltend gemacht werden, die eine Visumverlängerung rechtfertigen.
Sprachkurs:Für ein Visum zum Sprachkurs muss Deine Freundin wieder ausreisen und einen Visumantrag bei der Deutschen Auslandsvertretung stellen. Die Zustimmung zu einem solchen Zweck kann nur erfolgen, wenn es sich um einen Intensivsprachkurs handelt. Der Intensivsprachkurs setzt voraus, dass er mindestens 18 Wochenstunden umfasst (i. d. Regel täglichen Unterricht) und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist. Abend- u. Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Außerdem ist auch hierfür der Nachweis zu erbringen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist und ein ausreichender Krankenversicherungsschutz vorliegt.
Ein solches Visum ist zum Erlernen der deutschen Sprache gedacht. Eigentlich sollte dies ja schon beim Aupair-Aufenthalt geschehen sein.
gepl. Eheschließung im Bundesgebiet:Solltet Ihr beabsichtigen in Deutschland zu heiraten (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du Deutscher bist!), so ist der Visumantrag zur geplanten Eheschließung bei der Deutschen Auslandsvertretung zu stellen. Dieser Antrag bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde. Hierzu sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
- Der Eheschließung dürfen keine rechtlichen und tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen und sie muss unmittelbar bevorstehen. Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.
- gesicherter Lebensunterhalt bis zu Eheschließung (Verpflichtungserklärung) und ausreichender Krankenversicherungsschutz.
Viele Grüße
Bine