Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neue ZuwG und Studium (Gelesen: 2.628 mal)
DvD
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue ZuwG und Studium
23.06.2004 um 10:16:09
 
Mir sieht es so aus als neue ZuwG viel besser als alte Gesetz, für Studierende sei.
Nicht nur dass die nach dem Studium arbeiten können sondern auch während Studium bekommen die Aufenthaltserlaubnis. Früher war das nicht der fall.
Studenten hatten nur Bewiligung oder so was und deswegen waren Studiumjahren nicht geltend für unbefristete AE oder für Einbürgerung.

Jetzt soll das alles mitberechnet sein.
Stimmt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MI_2002
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #1 - 25.06.2004 um 12:26:29
 
Hallo,

Ich sehe es leider ganz anders...

1. §16.2 sagt, dass §9 (Niederlassungserlaubins) findet keine Anwendung... D.h. besser wird das neue ZG definitiv nicht, die Studiumzeit wird wieder nicht berücksichtigt, genauso wie jetzt...

2. Es ist im Moment noch nicht klar, WIE Studenten nach dem Abschluss überhaupt arbeiten können. Wenn es keine spezielle Regelung kommt, dann erhalten die Studenten nichts... (diese Frage wird in meinem Topic diskutiert - Studenten und ZG)

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #2 - 25.06.2004 um 16:54:13
 
Zitat:
Ich sehe es leider ganz anders...

1. §16.2 sagt, dass §9 (Niederlassungserlaubins) findet keine Anwendung... D.h. besser wird das neue ZG definitiv nicht, die Studiumzeit wird wieder nicht berücksichtigt, genauso wie jetzt...


Es bedeutet nur, dass es unmoeglich ist, mit einer AE nach §16 AufenthG eine NE zu beantragen. Aber die Zeit des Besitzes solcher AE ist meiner Meinung nach an 5-jaerigen Frist des  §9.2.1 anzurechnen. Also wenn nach Abschluss des Studiums ein Job gefunden ist, sodass die AE nach §18 erteilt werden kann, und die andere Voraussetzungen des §9.2 erfuellt sind, bekommt der ehemalige Student sofort eine NE! Zum Vergleich: jetzt braucht er nach dem Studiumsabschluss noch 5 Jahren mit AE sich in Deutschland aufhalten. Natuerlich soll der Student waerend des Studiums (freiwillige?) Beitraege zur Rentenversicherung bezahlen. Habe keine Ahnung, ob es moeglich ist...
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
MI_2002
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #3 - 25.06.2004 um 17:16:47
 
Hallo chap,

Ja, Sie haben Recht.

Es ist leider fast unmöglich, während des Studiums 60 Beiträge in die RK zu machen... So, dementsprechend macht es wieder fast kein Sinn für Studenten, da sie nach dem Abschluss des Studiums immer noch 5 Jahre arbeiten müssen um 60 Beiträge zu machen...  Und wiederum kommt die Frage, wie es mit der AU nach dem Studium aussehen wird, es soll doch eine Regelung kommen... :stampf:

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DvD
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #4 - 25.06.2004 um 17:29:41
 
Zitat:
Hallo chap,

Ja, Sie haben Recht.

Es ist leider fast unmöglich, während des Studiums 60 Beiträge in die RK zu machen... So, dementsprechend macht es wieder fast kein Sinn für Studenten, da sie nach dem Abschluss des Studiums immer noch 5 Jahre arbeiten müssen um 60 Beiträge zu machen...  Und wiederum kommt die Frage, wie es mit der AU nach dem Studium aussehen wird, es soll doch eine Regelung kommen... :stampf:


für Einburgerung sind Rentenbeiträge unwichtig.
deswegen kann ein Student schneller Einbürgerung bekommen als NE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
MI_2002
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 61

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #5 - 25.06.2004 um 17:32:08
 
Welche Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung sollen nach dem "neuen" ZG erfüllt werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DvD
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue ZuwG und Studium
Antwort #6 - 25.06.2004 um 18:18:56
 
Zitat:
Welche Grundvoraussetzungen für die Einbürgerung sollen nach dem "neuen" ZG erfüllt werden?


ZuwG beinhaltet keine Einbürgerung,
also da bleibt alles wie vorher.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema